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Dichtheitsprüfung: Bürgerantrag im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll abgelehnt werden

[1]Es sieht zurzeit so aus, dass hier in Mönchengladbach voraussichtlich die Wasserschutzgebiete (WSG) aus der indiz- und beweislosen Prüfpflicht herausgenommen werden. Die WSG allerdings können in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde mehr oder wenig beliebig verlegt, erweitert oder neu geschaffen werden…

Allein die Partei und die Mitglieder der Grünen beharren nach Rücksprache mit ihrer Düsseldorfer Führungsriege auf der unter ökologischen und sozialen Gesichtspunkten vollkommen sinnfreien indiz– und beweislosen flächendeckenden Dichtheitsprüfung, die nach wie vor (mit Wiederholungsmodus) etliche Milliarden in die Kassen der Sanierer und der öffentlichen Hände spülen würde, wenn es dazu käme …

http://www.bz-mg.de/politik-verwaltung-parteien/fdp/keine-dichtheitsprufung-auserhalb-von-wasserschutzgebieten-planungsausschuss-folgt-fdp-antrag-mehrheitlich-grune-dagegen.html [2]

Das Begehren meines Bürgerantrags vom 24.03.2013 auf Aufhebung der Fristensatzung in Mönchengladbach [3]und Resolution der Stadt Mönchengladbach an den Landtag zur Aussetzung des Vollzugs bis zum Abschluss des 5–jährigen Monitorings mit anschließendem Neuentscheid der Regierung aufgrund eines Memorandums wird voraussichtlich laut Beratungsvorlage 3136/VII für den am 26.06.2013 tagenden „Ausschuss für Anregungen und Beschwerden“ auf die lange Wartebank geschoben …

Ich bin lediglich als Zuhörer zur Sitzung eingeladen, so dass ich keinen Sinn darin sehe, meine Urlaubspläne zu ändern, um an der Ausschusssitzung teilzunehmen.

„Fazit“ aus der Beratungsvorlage für die Sitzung vom 26.06.2013: „Erst nach Erlass und in Kraft treten der neuen Rechtsverordnung ist die Fristensatzung der Stadt Mönchengladbach mit ihren Inhalten daran anzupassen und ggf. komplett aufzuheben. Auch eine Entscheidung des Rates über eine Resolution an den Landtag zwecks Aussetzung des Vollzugs des LWG ist erst nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung sinnvoll. Es wird daher vorgeschlagen, der Eingabe nicht zu folgen.“ (Zitat Ende)

Die aktuelle Fortschreibung des Braunkohlenberichtes der Stadt Mönchengladbach (2010-2012) prognostiziert neben erheblichen Bodenbewegungen eine dramatische Zunahme der Sümpfungsmaßnahmen (= Trockenhaltung der Grube) durch neu anzulegende Brunnen mit Reichtiefen zwischen 190 und 320 Metern, damit das erweiterte Abbaugebiet bis zu 10 Meter unterhalb des tiefsten Flözes trocken gehalten werden kann.

Neben objektiv absehbaren Kanalbewegungen wird das angeblich vor gefährlichen häuslichen Abwässern zu schützende Grundwasser in einem solch erheblich gesteigerten Ausmaß weggepumpt werden, dass zur Anreicherung des Grundwasserspiegels ungeklärtes (!) Rheinwasser über eine neu zu errichtende „Rheinwassertransportleitung“ herbeigeführt werden muss.

Die empfindlichen Öko-Feuchtsysteme ab Niers Richtung Schwalm würden sonst endgültig trocken gelegt und damit weiter zerstört werden.

In ungeklärtem Rheinwasser befinden sich neben all den anderen offiziell geduldeten Unappetitlichkeiten jede Menge Medikamentenrückstände, die zwar über dichte Kanäle ordnungsgemäß die Klärwerke erreicht hatten, dort aber aus Kostengründen nicht eliminiert, über Bäche und Flüsse („Vorfluter“) entsorgt und so dem Wasserkreislauf wieder eingeflößt werden.

Dieses ökologisch irrsinnige, politisch aber wohl eher unabwendbare Vorhaben, lässt hier in Mönchengladbach eine indiz- und beweislose flächendeckende Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle insbesondere in Anbetracht der jahrzehntelang hervorragenden Trinkwasserwerte Mönchengladbachs als besonders absurd erscheinen.

Da sich die ROT–GRÜNE NRW-Landesregierung aus wahltaktischen Gründen sicher hüten wird, die im Entwurf  der neuen Rechtsverordnung nach wie vor sachlich und fachlich vollkommen überbordenden  Prüfmodalitäten für Wasserschutzgebiete (und darüber hinaus, falls der Stadtrat so entscheidet) noch vor der Bundestagswahl zu beraten oder gar zu entscheiden, können sich inzwischen schon mal die Bewohner der Mönchengladbacher Wasserschutzgebiete Gedanken über ihre Prüfbereitschaft machen …

http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/gewaesserschutz/Wasserschutzgebiete901.html [4] (WSG NRW)

Es darf und muss von unserem Oberbürgermeister und den gewählten Stadtratsmitgliedern entschiedenes frühzeitiges Engagement Richtung NRW-Landtag erwartet werden.

Ein zögerliches Zuwarten auf eine bereits jetzt absehbar ökosozial sinnfrei ausgerichtete Rechtsverordnung schafft zwar vermeintlich wahltaktischen Freiraum, hilft aber weder Umwelt noch Bürgern und dem Stadtrat.

1 Kommentar (Öffnen | Schließen)

1 Kommentar Empfänger "Dichtheitsprüfung: Bürgerantrag im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll abgelehnt werden"

#1 Kommentar von Der vom Morken am 26. Juni 2013 00000006 16:48 137226530204Wed, 26 Jun 2013 16:48:22 +0000

Die Dichtheitsprüfung gibt es ausschließlich in NRW. Wozu dieser Alleingang?

Die Feststellung von Herrn Lau zur Dichtheitsprüfung, den Braunkohletagebau und seine verheerenden Auswirkungen auch auf Mönchengladbach betreffend, sind vollkommen richtig:

„Dieses ökologisch irrsinnige, politisch aber wohl eher unabwendbare Vorhaben, lässt hier in Mönchengladbach eine indiz- und beweislose flächendeckende Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle insbesondere in Anbetracht der jahrzehntelang hervorragenden Trinkwasserwerte Mönchengladbachs als besonders absurd erscheinen.“
Und auch dazu:
„Neben objektiv absehbaren Kanalbewegungen wird das angeblich vor gefährlichen häuslichen Abwässern zu schützende Grundwasser in einem solch erheblich gesteigerten Ausmaß weggepumpt werden, dass zur Anreicherung des Grundwasserspiegels ungeklärtes (!) Rheinwasser über eine neu zu errichtende „Rheinwassertransportleitung“ herbeigeführt werden muss.“

Es ist geradezu eine Farce, dass demnächst nicht mehr vorhandenes Grundwasser (dank der Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohletagebaus) mittels Dichtheitsprüfungen privater Abwasserkanäle vor Verunreinigung geschützt werden soll.

Wer schützt uns vor der Drecksbrühe (Oberflächenwasser) aus dem Rhein?

Wer kommt für die Kosten auf, die für die Klärung dieses Wassers entstehen werden?

RWE Power? Die werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit nichts zu tun haben wollen, sondern vermutlich auch noch dreist behaupten, dass sie schließlich schon dafür sorgen (was ja auch Geld kostet), dass wir hier überhaupt wieder Wasser haben.

Bei den Verhandlungen solcher Themen war und ist RWE schon immer hervorragend gewesen.

Zahlen dürfen dann die Bürger. Von wegen subventionslose Braunkohle!

Dabei wird selbstverständlich ausgeblendet, WARUM und WOFÜR unsere hervorragenden Trinkwasservorräte (von dem hervorragenden Ackerland ganz zu schweigen!) mal eben weggebaggert wurden. Angeblich sollen die sich ja in einigen Jahrzehnten wieder „erholt“ haben.

Wer’s glaubt! RWE hat da schon so manches Märchen erzählt.

Hier gilt dann: „Das Wasser aus Kölle is jut!“

Die Frechheit ist, dass uns dieser ganze Braunkohle-Wahnsinn immer noch von SPD, CDU und FDP als „alternativlos“ und Brückentechnologie verkauft wird.

Dabei wurde schon im Braunkohlenplan Garzweiler II vereinbart, dass bei veränderten Verhältnissen/Fortschritten der Erneuerbaren Energien eine Überprüfung (= Hinterfragen) von Garzweiler II erfolgen kann.

Kann wohlgemerkt. Dass sich Politiker da nicht mit RWE anlegen ist klar. Bei CDU, SPD und FDP würden sie weder auf Landes- noch Bundesebene Unterstützung erfahren.

Aber es wird noch nicht einmal laut darüber nachgedacht.

Wirklichen Einsatz und großes Engagement (nicht nur) zum Thema „Braunkohletagebau und Wasser“ zeigt der BUND. Hochinteressante Infos sind hier zu lesen:

Braunkohle und Grundwasser – Ein Bodenschatz wird geplündert

[5]

Hauptsache beim Bürger wird kassiert. Einer muss schließlich zahlen, damit Geld in die leeren Kassen kommt!