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Umweltverbände übergeben Bundesumweltministerium über 650.000 Unterschriften gegen Fracking

In einem Online-Appell hatten das Kampagnennetzwerk Campact, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) und andere Initiativen gegen Fracking etwa eine halbe Million Unterschriften gesammelt, weitere rund 160.000 Unterschriften sammelte das Umweltinstitut München.

Die Organisationen fordern ein klares gesetzliches Verbot von Fracking durch entsprechende Änderungen im Bundesberggesetz.

Die Umweltschützer kritisieren verschiedene „Mythen“, die der Durchsetzung von Fracking in Deutschland dienen sollen. So sei die Unabhängigkeit von Gasimporten durch eine verstärkte Energiewende eher zu erreichen als durch Fracking.

Nicht die Förderung von mehr Erdgas sorge dafür, dass Deutschland seine Klimaziele erreiche, sondern der schnellere Ausbau erneuerbarer Energien und die zügige Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen.

„Statt die Gasförderung per Gesetz auszuweiten, sollte sich die Bundesregierung auf die Energiewende und auf den Ausbau moderner, nichtfossiler Energieträger konzentrieren“, sagte Campact-Energieexperte Chris Methmann.

„Es gibt keine guten Gründe für Fracking, sondern im Gegenteil große Risiken für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen“, kritisierte Ann-Kathrin Schneider, Energieexpertin beim BUND.

„Hendricks und Gabriel wollen das Streitthema abräumen und Fracking in Deutschland ermöglichen. Die geplanten Gesetzesänderungen werden die Gegenwehr vieler Anwohner in potentiellen Fracking-Regionen jedoch nicht beilegen“, sagte Schneider.

Franziska Buch, Energiereferentin am Umweltinstitut München, erklärte: „Die Gefahren des Fracking wie die Verschmutzung von Wasser, Boden und Luft durch giftige Chemikalien, Schwermetalle, Arsen, radioaktive Stoffe sowie gesundheits- und klimaschädliche Gase sind bereits durch dokumentierte Vorfälle und wissenschaftliche Untersuchungen erwiesen.“

Die geplanten Gesetzesänderungen betreffen unter anderem das Wasserhaushaltsgesetz und die Verordnung zur Umweltverträglichkeitsprüfung und sollen die umstrittene Gasförderung unterhalb von 3000 Metern und zu Forschungszwecken auch oberhalb dieser Grenze erlauben.

Nach einer Analyse des BUND und des Deutschen Naturschutzrings (DNR) würden die geplanten Gesetzesänderungen dem risikoreichen und kostspieligen Fracking lediglich die Tür öffnen.