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Erlassen von Abfallgebühren rechtswidrig und strafrechtlich relevant • Weitere Strafanzeige gegen Verantwortliche bei der Stadt und der mags AöR auf dem Weg • Diesmal wegen Untreue'

Von Bernhard Wilms [ - Uhr]

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  1. Nachdem ich den OB am 22.11.2018 mit der Bitte um Gebührenrückerstattung angeschrieben habe erhielt ich nun von mags eine Antwort.

    Diese lautet unter anderem: „Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zu keinem Zeitpunkt auf Benutzergebühren für die im Bereich der Grundbesitzabgaben verzichtet worden. Anderslautende Meldungen, wo immer sie herstammen, sind falsch.

    Wir gehen davon aus, dass sich ihr Erstattungsantrag damit erledigt hat und bitten andernfalls um einen entsprechenden Hinweis.“

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