E-Mail 'L19 und was dahintersteckt – Teil V: L19 auf der ehemaligen Trasse der A44 ist nicht mehr "im Rennen"'

Von Hauptredaktion [ - Uhr]

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2 Kommentare zu “L19 und was dahintersteckt – Teil V: L19 auf der ehemaligen Trasse der A44 ist nicht mehr „im Rennen“”
  1. Zu diesem Thema erreichte uns eine Pressemitteilung der Stadt Mönchengladbach, die wir hier auszugsweise wiedergeben:

    … Während des Termins stellte sich heraus, dass aus Sicht der Stadt Mönchengladbach in einigen der untersuchten Bereiche noch Klärungsbedarf besteht und dieser aufgearbeitet werden soll.

    Die in diesem Zusammenhang zu erstellenden Unterlagen werden vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen den im Verfahren Beteiligten zur Prüfung nachgereicht. Vorbehaltlich der noch zu ergänzenden Prüfungen kristallisiert sich als umweltverträglichste Linienführung die Variante 4 mit Anschluss an die A44 und an die L31 bei Neersbroich heraus.

    Sobald die noch offenen Fragen geklärt sind, wird der Landesbetrieb Straßenbau NRW dem Landesverkehrsminister eine Linienführung zur weiteren Planung vorschlagen.

    Wenn dieser zugestimmt hat, wird der Landesbetrieb eine Vorplanung erstellen, bei der dann die Öffentlichkeit einbezogen werden soll und die Beteiligung der Bürger vorgesehen ist. Dazu werden die Planungsunterlagen nach Ankündigung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und anschließend in einer Informationsveranstaltung des Landesbetriebs noch einmal erläutert.

    Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) – hierzu zählt auch die Stadt Mönchengladbach – sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung werden dem Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW zur Abwägung für die Linienbestimmung übermittelt.

    Der Minister bestimmt dann die zukünftige Linienführung, die wiederum der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird.

    Im Anschluss daran wird durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW der Straßenentwurf erstellt, der als Basis für das Planfeststellungsverfahren dient. Im Planfeststellungsverfahren wird eine weitere Bürgerbeteiligung mit der Möglichkeit zu Einwendungen durchgeführt.

    Das Planfeststellungsverfahren schließt mit dem Planfeststellungsbeschluss ab.

    Erst mit dem Planfeststellungsbeschluss liegt das endgültige Baurecht für die Straße vor.

  2. Nun hab ich gerade mal 30min Zeit gehabt das Gutachten zu studieren, somit maße ich mir noch keine abschließende Bewertung an. Aber auf den ersten Blick sehe ich keinen Grund zum durchatmen oder gar beeindruckt sein.

    Hier wir die Klima-Bewertung weggelassen, weil das ja im Großen undganzen unwichtig ist, hier die Wassergefährdung weil ja egal wie geeignete Maßnahmen das minimieren, die räumliche Trennung wird dann auch mal eben nicht in die gesamt Bewertung einbezogen und der Entlastungsfaktor für Giesenkirchen und Odenkirchen wird mal eben vorausgesetzt.

    Für mich liesst sich dass so, als ob erst das gewünschte Fazit geschrieben wurde, und dann die einzelnen Bewertungen entsprechend angepasst davor gesetzt wurden.

    Aber ok, ich werd es die Woche noch mal genauer studieren 😉

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