Macht die Landtagswahl blind?

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dsc_0583Fast alle Leser werden sich an das Tohuwabohu erinnern, das um die Sicherheit oder Unsicherheit der Skulptur hinter dem Rathaus Abtei veranstaltet wurde.

Nun, es wurde letztlich ganz ordentlich gelöst.

Umso bemerkenswerter ist die absolute Ruhe seitens der Stadtverwaltung beim Umgang mit den Plakatierungen zur Landtagswahl im Mai.

dsc_0562dsc_0566Munter werden Plakate postiert, dem Anschein nach ohne jegliche Beachtung von Sicherheitsaspekten. Als Beispiel ist die Strasse Wetschewell dargestellt. Sie können beliebig ausgeweitet werden.

Ein Nachdenken (oder besser Vordenken?) über die Auswirkungen auf und die Konsequenzen für behinderte Menschen, zum Beispiel mit Sehbehinderungen, scheint nicht stattgefunden zu haben.

Aber auch spielende Kinder, sie achten bekanntlich nicht sehr auf Gefahren, könnten unnötigerweise Schaden nehmen.

Die Akteure sollten Mindestanforderungen erfüllen.

Verantwortung darf sich nicht auf Kunstobjekte beschränken.

Ein Kommentar zu “Macht die Landtagswahl blind?”
  1. Ende gut – alles gut:

    [pmg] Die gut zwei Meter hohe Bronzeskulptur „Mensch mit ausgebreiteten Armen“ vor dem Westportal des Gladbacher Münsters geht in den Besitz der Stadt über. Der Hauptausschuss stimmte in seiner Sitzung am 15. Dezember 2010 (!) einer Annahme der Schenkung zu.

    Die Mönchengladbacher Künstlerin Maria Lehnen hatte die 2007 geschaffene Figur im Rahmen einer Skulpturenausstellung, die im Frühjahr dieses Jahres in der Münsterbasilika zu sehen war, auf dem städtischen Grund vor dem Münsterportal aufgestellt und angeregt, die Skulptur auf Dauer an diesem Standort zu belassen.

    In diesem Zusammenhang stellte sie die durch Sponsoren finanzierte Schenkung der Stadt als Schenkung in Aussicht.

    Die Bronzearbeit ist nun Bestandteil der Skulpturenmeile, die sich von der Grünanlage am Geroweiher über den Rathausvorplatz, Kapuzinerplatz bis in den Bunten Garten zieht.

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