E-Mail 'Rauchverbote: Neue Regeln ab Mai 2013'

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Ein Kommentar zu “Rauchverbote: Neue Regeln ab Mai 2013”
  1. Ab 1. Mai: Rauchverbot auch auf Kinderspielplätzen
    Einen verbesserten Schutz vor den Gefahren des Rauchens hat die Landesregierung mit Verabschiedung des Nichtraucherschutzgesetzes beschlossen. Das Gesetz bestimmt unter anderem, dass ab dem 1. Mai 2013 auf öffentlichen Kinderspielplätzen das Rauchen verboten ist.

    Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Mönchengladbach begrüßt diese Regelung und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass weggeworfene Zigarettenkippen im Spielplatzbereich nicht nur ein Ärgernis für die Umwelt sind, sondern im schlimmsten Fall Lebensgefahr für Kinder bedeuten können, wenn die Zigarettenstummeln in den Mund genommen werden.

    Darüber hinaus sind rauchende Erwachsene auf Spielplätzen ein schlechtes Vorbild für die eigenen wie auch für fremde Kinder. Der kommunale Ordnungsdienst wird bei seinen Streifengängen verstärkt auf die Einhaltung der Bestimmung achten. Wer trotz des Verbotes raucht, kann mit einer Geldbuße zwischen 5 Euro und 1.000 Euro belegt werden.

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