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„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ • Nicht so beim JobCenter Mönchen­glad­bach • Grüne stellen Antrag • Personal­dezernentSchnaß stellt Anpassung in Aussicht

„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist ein Credo u.a. von SPD und den Gewerkschaften.

„Wir haben durchgesetzt, dass Betriebe mit Mitbestimmung und im öffentlichen Dienst gesetzlich zur Umsetzung von gleichem Lohn für gleiche Arbeit für Frauen und Männer verpflichtet werden“, erklärte SPD-Verhandlungsführerin Manuela Schwesig nach den Verhandlungen mit der Union mit Vorfeld der Berliner GroKo.

Dass Schwesig dabei auch die Bezahlung bei den Jobcentern, also im öffentlichen Dienst, gemeint hatte, ist nicht „überliefert“, aber nicht auszuschließen.

Zwischen 200 und 600 EURO weniger erhalten städtische Tarifkräfte gegenüber Tarifkräften, die von der Bundesanstalt für Arbeit zum Jobcenter „abgeordnet“ wurden, obwohl beide Mitarbeitergruppen die gleiche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Jobcenter-„Kunden“ erbringen.

Die Lohnunterschiede resultieren aus den Ergebnissen aktueller Tarifverhandlungen, die nur für Tarifkräfte des Bundes zählen.

Dies veranlasste die Fraktion von B90/Die Grünen, in der Sitzung des Finanzausschusses am 15.04.2015 einen Antrag auf den Weg zu geben, mit dem die Ungleichbehandlung von städtischen Mitarbeitern im Jobcenter aufgehoben werden soll.

Obwohl Personaldezernent Hans-Jürgen Schnaß (SPD) Anpassungen über Zulagen in Aussicht stellte, hielten die Grünen ihren Antrag aufrecht, weil ihnen diese Aussagen zu wenig konkret erschienen.

GroKo und FDP lehnten den Antrag der Grünen ab.

Burkhardt Küpper (FDP) befürchtet u.a. eine „neue“ Ungleichbehandlung, diesmal zwischen den Tarifkräften des Jobcenter und Mitarbeitern der übrigen städtischen Verwaltung.

Der Sprecher der SPD im Finanzausschuss, Felix Heinrichs, lehnte im Namen der GroKo den Grünen-Antrag ebenfalls ab.

Heinrichs war der Auffassung, dass man doch sehe, dass die Verwaltung an der Auflösung dieser Problemlage arbeite und sprach sich dafür aus, der Verwaltung doch einfach zu vertrauen.

OB Norbert Bude fordert mehr „Vertrauen in die Verwaltung und ihre Vorlagen“ [1]

 

Zum Hintergrund:

JobCenter sind Kooperationen zwischen der Bundesanstalt für Arbeit (BA) und Kommunen. Anstoß für diese Kooperation war die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe aus dem dann – vereinfacht dargestellt – „Hartz IV“ entstand.

In diesem Zusammenhang verloren Mitarbeiter, die in der städtischen Sozialhilfe tätig waren, diese Arbeitsplätze und wechselten per „Entsendung“ in die gemeinsam von BA und Stadt geführten „Arbeitsgemeinschaften – ARGE“ (heute: Jobcenter).

[2]Insgesamt sind aktuell 440 Mitarbeiter beschäftigt. Sie kamen zunächst aus vier „Herkunfts­bereichen“. Und zwar jeweils von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) und der Stadt Mönchengladbach: Beamte und Tarifkräfte. Später kamen noch Aushilfskräfte (Post, Telekom) und „über­lassene“ Mitarbeiter mit Zeitverträgen hinzu.

Letztere stellt in Mönchengladbach die 100%ige Tochtergesellschaft der städtische Sozialholding, die Beschäftigungs- und Qualifizierungs-GmbH der Stadt Mönchengladbach (BQG), die ähnlich wie andere Zeitarbeitsfirmen „Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung“ betreibt.

Die Aufgaben der BQG wurden mittlerweile in das Aufgabengebiet der ebenfalls 100%igen Tochter der Sozialholdung, der „Bildungs-GmbH der Stadt Mönchengladbach“ integriert.

Die Zeitverträge haben meist eine Dauer von zwei Jahren, wobei die dem Jobcenter „überlassenen“ Mitarbeiter nicht selten nach Ende der Vertragsdauer wieder in den Status „zurückfallen“, aus dem sie kamen: die Arbeitslosigkeit.

So wurden sie wieder „Kunden“ des Jobcenters und damit ihrer ehemaligen Kollegen.

Finanzielle Einbußen eingeschlossen.

Derzeit sind 18 Mitarbeiter der städtischen BQG/Bildungs-GmbH in den Jobcentern Mönchengladbach beschäftigt, wie Helmut Wallrafen-Dreisow, Geschäftsführer der Sozialholding, unter deren Dach diese beiden Unternehmen geführt werden, unserer Zeitung auf Nachfrage mitteilte.

Diese werden nach dem kommunalen Tarifvertrag TVöD entlohnt.

Dass auch sie unter das Thema „Ungleichbehandlung“ fallen und Anspruch auf einen Ausgleich mittels Zulagen erhalten müssten, liegt auf der Hand.

Weniger kritisch ergeht es den „abgeordneten“ Beamten. Sie werden nach den für den Bund (BA) oder die Kommunen (Stadt) geltenden Besoldungsgesetze entlohnt und haben die Möglichkeit – wie auch die Tarifkräfte – unter bestimmten Bedingungen in die jeweilige Verwaltung zurückkehren.

Allerdings ohne Anspruch auf ihren ehemaligen Arbeitsplatz zu haben.