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Hans-Willi Körfges (MdL SPD): „Machttaktisches Gefummel am Kommunalwahlrecht wird Fall für den NRW-Verfassungsgerichtshof“

[1]Die regierungstragenden Fraktionen im NRW-Landtag von CDU und FDP haben für die Kommunalwahl im September 2020 weitreichende Änderungen verabschiedet.

Danach soll es kein Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten der OB-, Landrats- und Bürgermeisterwahl mehr geben.

Zum zweiten sollen die Größen der Wahlbezirke nur noch auf Grundlage der Wahlberechtigten und nicht aller Einwohner bemessen und ggf. neu zugeschnitten werden.

Die Änderung am Kommunalwahlrecht verstößt nach Auffassung der SPD gegen die vom Verfassungsgerichtshof in 2009 aufgestellten Kriterien.

Für den Gesetzgeber besteht danach bei Änderungen am Wahlrecht eine Beobachtungs- und Begründungspflicht. Änderungen bedürfen also einer ausführlichen Begründung und einer in die Zukunft gerichteten Betrachtung ihrer Auswirkungen.

Beide Punkte waren schon im Gesetzgebungsverfahren durch Sachverständige kritisch betrachtet worden.

Vertreten werden die Fraktionen von SPD und der Grünen in dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster vom Düsseldorfer Staatsrechtler Professor Martin Morlok.

Bei der Direktwahl der Hauptverwaltungsbeamten (OB, BM und Landräte) soll nach Vorstellung von CDU und FDP ein Wahlgang mit einer einfachen Mehrheit für den oder die Gewählte ausreichen.

Wenn die CDU/FDP-Landesregierung sich vor dem Verfassungsgerichtshof durchsetzt, käme es in Mönchengladbach angesichts der Tatsache, dass durch den Verzicht von Hans Wilhelm Reiners (CDU) auf eine erneute Kandidatur für einen CDU-Kandidaten keinen „Amtsbonus“ mehr gibt, die SPD auch in Mönchengladbach an Boden verliert und sich die Grünen im Aufwind wähnen dürfen, zu einem interessanten Wahlkampf mit ungewissem (weil sehr knappen) Ausgang.

Darüber hinaus soll die Einteilung der Wahlkreise zukünftig nur noch Menschen mit deutschem oder EU-Pass berücksichtigen.

Ob und ggf. in welchem Umfang sich die Größe von Mönchengladbacher Wahlbezirken – beispielsweise durch Tausch von angrenzenden Straßenzügen – ändern könnte, dürfte Thema sein in der

öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses am kommenden Mittwoch, 24.07.2019 um 17:00 Uhr im Rathaus Abtei, Zimmer 37.

[2]Zum Vorgehen von CDU und FDP im Land erklärt Hans-Willi Körfges, Vors. des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen:

„Was CDU und FDP an Änderungen beim Kommunalwahlrecht durch den Landtag gepeitscht haben, ist ein machttaktisches Gefummel zum eigenen Vorteil. Hier will man sich die Rathäuser zur Beute machen. Das ist nicht nur politisch falsch, es ist auch verfassungswidrig. Deswegen hat die SPD-Fraktion gemeinsam mit den Grünen diese Woche Klage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Die Abschaffung der Stichwahl erhöht die Gefahr, dass die Gewählten mit 25 Prozent oder weniger ins Amt kommen könnten. Dies ist ein Problem für die Legitimation von Bürgermeistern und Landräten. Die Änderung beim Zuschnitt der Wahlkreise würde Menschen ohne deutschen oder EU-Pass als Mitglieder der Gemeindegesellschaft abwerten.

In NRW können im nächsten Jahr als einzigem Land in Deutschland ,Minderheitenbürgermeister‘ins Amt gelangen. Die so Gewählten vertreten dann nicht nur lediglich eine Minderheit der Wähler, sie haben im schlimmsten Fall sogar eine überwiegende Mehrheit der Wähler gegen sich. Das ist ein Problem für die Akzeptanz von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und den gesellschaftlichen Frieden in unseren Kommunen.

Menschen ohne deutschen oder EU-Pass zahlen genauso ihre Grundsteuer, bringen ihre Kinder genauso in Kindergärten und fahren genauso über städtische Straßen – sie bei den Wahlkreisen nicht zu berücksichtigen, macht sie zu Menschen zweiter Klasse. Stadt-/Gemeinderäte sind für alle Einwohner in ihrer Kommune zuständig und verantwortlich.“