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Mönchengladbacher können Einwendungen gegen den Haushalt erheben • CDU und SPD machen simplen Grünen-Antrag zur Fristverlängerung zur Posse • „Schnapp-Atmung“ bei Fraktionssprechern?

[14.10.2018] Moin liebe Gladbacher!
Da sitzt man nichts Böses ahnend bei der Rats­sitzung am Donnerstag auf der Zuschauer­tribüne, hat gerade aufmerksam den Worten des neuen Kämmerers zum kommenden Haushalt gelauscht und dann das:

Felix Heinrichs (SPD) und Dr. Hans Peter Schlegelmilch (CDU) regen sich derart über eine Lappalie auf, dass man sich geradezu um gesundheitsgefährdende „Schnapp-Atmung“ bei den GroKo-Sprechern hätte Sorgen machen können.

Naja, „Sorgen“ gerade nicht, aber Gedanken schon.

Was war geschehen?

Der Oberbürgermeister hatte gerade die erste Rede des neuen Kämmerers Michael Heck mit „Premiere gelungen“ bezeichnet und darauf hingewiesen, dass es gute Tradition sei, über eine solche Rede nicht zu debattieren, meldete sich zur Überraschung aller Anwesenden die Grünen-Ratsfrau Ulla Brombeis mit einem Antrag.

Dieser lautete sinngemäß, die in der Gemeindeordnung auf mindestens 14 Tage vorgeschriebene Offenlegungsfrist auf 4 Wochen zu verlängern.

Dann hätten die Mönchengladbacher 2 Wochen mehr Zeit, sich mit dem Haushaltsentwurf zu befassen, meinte Ulla Brombeis.

Dazu verlas sie einen Auszug aus dem §80 der NRW-Gemeindeordnung, so dass alle Anwesenden im Rheydter Ratssaal auch wissen, worum es inhaltlich gehe und welche Recht die Bürger haben.

Ich hab‘ dann mal gegoogelt und bin auf diesen Gesetzesauszug gestoßen:

[1]

Normal pragmatisch und bürgerorientiert denkende Menschen würden sagen: OK, machen wir.

Wie beispielsweise Nicole Finger (FDP), die das Anliegen von Ulla Brombeis nachvollziehen konnte und im Verlauf der von Felix Heinrichs (SPD) unnötig angezettelten „Plus-14-Tage-Debatte“ fragte, worin das Problem liege, diesem Antrag zuzustimmen.

Der Linke Torben Schultz meinte, es tue dem Rat nicht weh und man solle den Bürgern ruhig etwas mehr Zeit geben.

Wenn ich das alles richtig mitbekommen habe, ging es bei der ersten Wortmeldung (Heinrichs) gar nicht um die beantragten zusätzlichen 14 Tage, sondern darum, dass er befürchtet, dass ihm bzw. CDU und SPD die zu erwartenden Auseinandersetzung um den städtischen Haushalt ein Stückweit aus der Hand genommen werden könnte.

Dass er diesen Paragraphen der NRW-Gemeineordnung am liebsten ignoriert wissen und die Bürger über diese Rechte gar nicht informiert wissen möchte, war klar zu erkennen, als er versuchte von Brombeis zu erfahren, warum sie diesen Antrag stelle und ob sie Kenntnis davon habe, dass Bürger etwa Einwendungen gegen den Haushalt vorbringen würden.

Heinrichs lenkte vom ganz simplen Inhalt des Antrages ab, referierte langatmig darüber, dass der Haushalt erst im Dezember beschlossen werde und die Bürger bis dahin genügend Zeit hätten, sich an die Fraktionen zu wenden und ihre Anregungen dort vorzutragen.

Für den CDU-Fraktionsvorsitzenden Schlegelmilch war nur wichtig, wie viele Bürger sich in vergangenen Jahren durch die 14-Tage-Regelung veranlasst gesehen hätten, keine Einwendungen zu machen.

Dass es Schlegelmilch gar nicht um eine Antwort ging, sondern lediglich darum etwas gesagt zu haben und zu provozieren, war durchaus erkennbar.

Als ihm nicht gelang, von Ulla Brombeis Details zu erfahren, meinte Heinrichs auf das „Haushaltsrecht des Rates als Königsrecht“ verweisen zu müssen.

Eine Bemerkung, die man eher vom CDU-Fraktionsvorsitzenden erwartet hätte, der gerne die Machtposition der Ratsmehrheit ausspielen möchte.

Dass es gerade Heinrichs war, der auf das „Wenden an die Fraktionen“ verwies, ließ mich nur noch mit dem Kopf schütteln.

War es doch gerade er, der es geschafft hatte, die Delegierten des Unterbezirksparteitages im September 2015 verbal so zu manipulieren, dass diese die aus der Bürgerschaft kommenden Vorschläge zur Finanzierung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit aus dem Kommunal-Investitionsförderungsgesetz (KInvFG) nicht antragsgemäß beschlossen.

Soviel zur Realität, was die Aufnahme von Anregungen und Einwendungen von Bürgern zu Haushaltsfragen durch die SPD anbelangt.

 

Am vergangenen Donnerstag (11.10.2018) schaltete Heinrichs auf „Kommunalwahl-Modus“ um, obwohl diese Wahl erst im Herbst 2020 ansteht und warf Brombeis vor, an einer Legende zu stricken, wonach die Mönchengladbacher über Jahrzehnte von der Stadt hinterhältig um Millionen EURO betrogen worden seien.

Dass CDU und SPD den Antrag von Ratsfrau Brombeis ablehnen würden, war angesichts der Äußerungen ihrer Sprecher zu erwarten.

Und es sich bestätigte auch, dass die Mehrheitsfraktionen mit unnötigen Diskussionen selbst bei so unwichtigen Themen, wie einer Verlängerung von 14 Tagen auf 4 Wochen, ihre Aversion gegen Anträge von anderen Fraktionen „ausleben“ wollen.

[2]

Als ob er es geahnt hätte, beschrieb Theodor Fontane die Situation im Mönchengladbacher Rat so: „Manche Hähne glauben, dass die Sonne ihretwegen aufgeht“.

Das wollt‘ ich nur mal gesagt haben.

Euer Glossi

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1 Kommentar Empfänger "
Mönchengladbacher können Einwendungen gegen den Haushalt erheben • CDU und SPD machen simplen Grünen-Antrag zur Fristverlängerung zur Posse • „Schnapp-Atmung“ bei Fraktionssprechern?"

#1 Kommentar von Hauptredaktion am 18. Oktober 2018 00000010 12:45 153986672712Thu, 18 Oct 2018 12:45:27 +0000

Die Diskussion zum (abgelehnten) Antrag auf Fristverlängerung ist nun
im RatsTV nachzuvollziehen und zwar über diesen Link:

[3]

und dort von Minute 1:33:00 bis 1:44:00 (in etwa) .