Sozialticket: Gemeinsamer Antrag von CDU und Bündnis 90/ Die Grünen im Verwaltungsrat der VRR AöR

Hauptredaktion [ - Uhr]

logo-cdu1.jpglogo-grune1CDU und B90/Die Grünen haben diesen Antrag zu lange in der Diskussion befindlichen Thema „Sozialticket“ gemeinsam in den VRR-Verwaltungsrat eingebracht. Auch die SPD-Fraktion im VRR-Verwaltungsrat soll Zustimmung signalisiert haben:

  1. Der Verwaltungsrat der VRR AöR beschließt die Einführung eines Sozialtickets als Pilotprojekt zum Preis von 29,90 € als Monatsticket der Preisstufe A auf Basis des Tickets 1000 mit Gültigkeit für den gesamten Tag einschließlich der bestehenden Zusatznutzen (Personenmitnahme, Fahrradmitnahme, Zusatzticket für den gesamten Tarifbereich etc.) ab 01.10.2011, spätestens 01.11.2011 bis 31.12.2012.Hinsichtlich der kostenfreien Personenmitnahme nach 19:00 Uhr bzw. am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen wird die Personenmitnahme auf max. 3 Kinder bis zu 14 Jahren beschränkt.
  2. Der Verwaltungsrat setzt voraus, dass das Land NRW in diesem Jahr die zugesagten Mittel entsprechend den „Richtlinien Sozialticket 2011“, Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, auszahlt und auch im Jahr 2012 Fördermittel mindestens in entsprechender Höhe zur Verfügung stellt.Das gilt für den Zeitraum ab 2013 für den Fall der Weiterführung ebenso. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, endet das Pilotprojekt mit sofortiger Wirkung ohne weitere Beschlussfassung mit Bekanntgabe der ablehnenden Entscheidung des Ministeriums.
  3. Anspruchsberechtigt sind Personen, die folgende Leistungen beziehen:
    • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (nach dem Sozialgesetzbuch II) vom JobCenter
    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch XII vom Sozialamt
    • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt für junge Erwachsene
    • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
  4. Bis zum 15. August 2012 ist die Einführung unter Beteiligung eines Wirtschaftsprüfers zu evaluieren. Das Ergebnis dieser Evaluation ist den Gremien im September 2012 vorzulegen.
  5. Die vom Land zur Verfügung gestellten Fördermittel werden an die betroffenen Verkehrsunternehmen nach Maßgabe der Regelungen des Zuwendungsbescheids und der „Richtlinien Sozialticket 2011“ weitergeleitet.
  6. Zur Sicherstellung eines unbürokratischen Ausgabeverfahrens wird der VRR ein Dokument nach Aachener Vorbild zur Verfügung stellen, das von den Sozialbehörden abgestempelt werden kann und über die reguläre Berechtigungsprüfung durch die Verkehrsunternehmen hinaus zur Ausgabe des Sozialtickets dient.
[PM Grüne]

Aus der vergangenen Diskussion um das Sozialticket:

pfeil-rechts126.03.2010: http://www.bz-mg.de/politik-verwaltung-parteien/spd/vrr-spd-keine-finanzierung-des-sozialtickets-durch-ubrige-opnv-nutzer.html

pfeil-rechts109.02.2010: http://www.bz-mg.de/politik-verwaltung-parteien/cdu/cdu-kann-spd-auserungen-nicht-nachvollziehen-wahlkampfgetose-beim-thema-sozialticket.html

pfeil-rechts102.02.2010: http://www.bz-mg.de/aus-dem-umland-nrw-und-darueber-hinaus/grune-setzen-sozialtickets-auch-fur-monchengladbach-durch.html

pfeil-rechts128.08.2009: http://www.bz-mg.de/aus-dem-umland-nrw-und-darueber-hinaus/cdu-und-fpd-im-land-verweigern-monchengladbach-die-unterstutzung-fur-das-sozialticket.html

2 Kommentare zu “Sozialticket: Gemeinsamer Antrag von CDU und Bündnis 90/ Die Grünen im Verwaltungsrat der VRR AöR”
  1. Muss ich das kapieren:

    die SOZIALDEMOKRATISCHE Partei-Fraktion im VRR-Verwaltungsrat SOLL Zustimmung signalisiert haben.

    Wo und wofür stehen die eigentlich noch?

  2. Leider ist der Teil „Aus der vergangenen Diskussion“ etwas zu kurz gegriffen, ich vermisse da Stellungnahmen der Partei DIE LINKE die es sowohl im Land, als auch vor Ort mehrfach gab. Deswegen möchte ich hier wenigstens auf die letzte PM von mir und meiner Partei hinweisen:

    „Dieses Ticket ist nicht sozial!
    […] Wenn (im Hartz IV Regelsatz) im Monat knappe 20,- Euro für die Nutzung des ÖPNV vorgesehen sind, dann kann die Politik nicht 29,90 Euro für ein Sozialticket verlangen […]

    Natürlich hat Herr Beine recht, dass das geplante Ticket 1,66 Euro billiger ist als in Dortmund und nicht nur auf die Zeit nach 9:00 Uhr beschränkt ist. Aber Herr Beine verschweigt, dass es in Dortmund bis Ende Januar 2010 ein Sozialticket gab, das auch keine zeitlichen Einschränkungen hatte und nur 15,- Euro kostete.

    Den Betroffenen nützt aber derlei Vergleich nichts, wenn so ein Ticket 10 Euro mehr kostet, als ihnen per Regelsatz zur Verfügung steht. Hinzu kommt, weitere 10 Euro werden einmalig bei der ersten Beantragung fällig, noch mal Geld das im Regelsatz nicht vorgesehen ist. […]“

    Die ganze PM kann hier gelesen werden:
    http://www.die-linke-mg.de/content/view/569/25/

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