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Mönchengladbacher Bürger haben Einwendungen zum Haushaltsplan 2019/2010 eingereicht • Rat muss am 19. Dezember entscheiden

Die Fraktionen im Mönchengladbacher Rat haben ihre Haushaltsklausuren hinter sich gebracht und ihre Korrekturvorschläge zum Entwurf des Doppelhaushalts 2019/2020 mehr oder weniger ausführlich veröffentlicht.

Diskussionen in den Bezirksvertretungen wurden geführt, die in den Ausschüssen werden folgen.

Nicht auf der Agenda dieser Gremien standen und stehen dabei Einwendungen, die Bürger gegen den Haushalt vorgebracht haben.

Dies gibt es tatsächlich, wie einige Zusendungen belegen, die unsere Redaktion erreichten.

Für ein namhaftes, langjähriges Ratsmitglied ein Novum. Das habe es bisher noch nie gegeben. Selbst er habe nichts davon gewusst, dass Bürger das Recht hätten, zum Haushaltsentwurf Stellung zu beziehen.

Mönchengladbacher, die mit dem Haushaltsentwurf nicht zufrieden waren, hatten von diesem Recht nach §80 der Gemeindeordnung NRW und einzelne von unserem Angebot Gebrauch gemacht, nach Ablauf der Einreichungsfrist über ihre Einwendungen zu berichten.

Der Oberbürgermeister gibt bekannt: Einwohner können bis zum 19. November 2018 Einwendungen zum Haushaltsplanentwurf einreichen • Details und Hintergrundinformationen [1]

Die Inhalte der uns zugegangenen Einwendungsschreiben sind so unterschiedlich, wie die Bürger und deren örtliche Herkunft innerhalb von Mönchengladbach.

Sie sind teilweise recht kurz gehalten, teilweise haben sie einen Umfang von mehreren Seiten.

Teilweise richten sich die Einwendungen gegen einzelne von der Verwaltung vorgeschlagene/vorgeplante Haushaltspositionen, teilweise enthalten sie Forderungen nach Aufnahme zusätzlicher Maßnahmen in den Haushalt.

Weil uns einige Einwendungsschreiben mit dem Hinweis erreichten, diese zunächst nicht „1:1“, sondern nur Inhaltliches zu veröffentlichen, haben wir momentan auf die vollständige Veröffentlichung verzichtet und uns auf stichwortartige Auszüge daraus beschränkt.

Sobald die Einwendungen öffentlich sind, also z.B. in den Ratsunterlagen erscheinen, ändert sich die „Publizierungssituation“ natürlich.

Einwendungen mit der Forderung nach zusätzlichem Personal bzw. zusätzlichen Haushaltsmitteln beziehen sich u.a. auf

Andere Einwendungen beziehen sich auf das ersatzlose Streichen von Haushaltsansätzen, wie beispielsweise zu

Einige Einwendungen befassen sich u.a. mit Methoden der Beschaffung von Finanzmitteln.

Beispiele

Schlussendlich enthalten Einwendungen auch diverse Feststellungen zu wichtigen formellen Aspekten des Haushaltssanierungsplanes, die den einwendenden Bürgern eine transparente Übersicht über die Haushaltsplanung der Stadt Mönchengladbach für beide Jahre (2019 und 2020) vorenthalte.

Beispiele:

Viele der einwendenden Bürger haben ihre Schreiben auch an die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf gesandt, offensichtlich in der Erwartung, dass diese ihre Einwendungen spätestens bei der Prüfung des verabschiedeten Doppelhaushalts 2019/2020 berücksichtigt.

In diesem Kontext dürfte auch zu thematisieren sein, wie die Verwaltung mit diesen Einwendungen verfährt, wann sie diese welchen Gremien zur Kenntnis gibt und ob und wie sie die Vorgaben nach §80 Gemeindeordnung erfüllt, die Einwendungen einzeln und unabhängig von der „Generalabstimmung“ zum Haushalt im Rat am 19.12.2018 ab 09:00 Uhr zur Abstimmung zu bringen.