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„aktion Durchblick Mönchengladbach“ nimmt CDU (und andere Parteien) beim Wort

[PM Durchblick] logo-durchblick-orangeMit einem Antrag möchte die CDU-Fraktion im Mönchengladbacher Rat erreichen, dass alle Mandatsträger und sachkundigen Bürger ihre Einkünfte aus ihren Tätigkeiten in den Gremien individuell offen legen. [1]

„Dieses Ansinnen wird von der aktion Durchblick Mönchengladbach, die sich für mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung in Mönchengladbach einsetzt, begrüßt und positiv gesehen,“ erklärt deren Sprecherin Hannelore Huber.

Es gehe selbstverständlich nicht darum, etwa die persönlichen Einkommensverhältnisse bis hin zur Steuerklasse usw. jedes einzelnen offenzulegen.

Die Bürger sollten jedoch erfahren, in welchem Umfang die einzelnen Mandatsträger Teile ihrer Einkünfte an Fraktion und/oder Partei abtreten bzw. spenden.

Huber weiter: „Die Bürger haben ein Recht darauf, eine Einschätzung zu erhalten, ob und in welchem Umfang insbesondere Einkünfte aus politischen Mandaten Motivation für die Übernahme von politischen Ehrenämtern  sind,“ und fügt schmunzelnd hinzu, dass der Bürger auf diese Weise im Vergleich zu den erkennbaren Aktivitäten der einzelnen Mandatsträger abwägen kann, ob die Bürgervertreter „ihr Geld wert“ seien, oder ob sie nur „Sitzungsgeld“ im wahrsten Sinne des Wortes vereinnahmen.

Huber weist darauf hin, dass aktion Durchblick sehr wohl bewusst sei, dass die Mandatsträger ihre Einkünfte nicht selbst festlegen, sondern die „Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse“ nach der NRW-Entschädigungsverordnung – EntschVO [2]– die gesetzliche Grundlage bildet.

Es muss transparent dargestellt werden, welche Einkünfte die einzelnen beispielsweise aus Tätigkeiten in Aufsichtsgremien städtischer Gesellschaften und anderen Aufsichtsgremien erzielen. Diese werden nämlich durch die Verordnung nicht abgedeckt.

„Wir bereiten derzeit eine Unterlage vor, worin die Fraktionen bzw. Parteien die „individuellen Einkünfte“ ihrer Mandatsträger eintragen können und  auf diese Weise selbst zur geforderten Transparenz beitragen,“ meint Huber.

Das bedeute zwar etwas Aufwand, wenn jedoch jemand Transparenz einfordere, oder aber – wie die „Ampel-Kooperation“ vertraglich vereinbare – müsse man auch selbst aktiv dazu beitragen.

Die entsprechenden Passagen in der Kooperationsvereinbarung [3]befinden sich in den Zeilen 75 bis 80 (Präambel) und den Zeilen 746 bis 750 (Rat, Ausschüsse und Gremien).

Huber bezweifelt, dass die Verwaltung die richtige Stelle ist, die individuellen Einkünfte der „Bürger-Vertreter“ zu ermitteln. Das sollten die Parteien schon selbst tun, weil sonst wieder Vorwürfe laut werden könnten, es würden nicht alle Einkünfte richtig dargelegt.

Außerdem könnten die Verwaltungsmitarbeiter nicht wirklich wissen, welche Anteile die einzelnen Mandatsträger an ihre Partei oder Fraktion abtreten bzw. spenden.