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CDU: ‚Ampel‘ hat kein Interesse an Steuerung – Aufgabenerweiterung für Vergabeausschuss abgelehnt

logo-cdu1.jpgAnspruch und Wirklichkeit klaffen bei den Fraktionen der Ampel-Mehrheit im Mönchengladbacher Rat weit auseinander.

Das wird aus Sicht der CDU-Fraktion erneut bei der Ablehnung des Antrags deutlich, die Zuständigkeit des Vergabeausschusses zu erweitern und das Gremium bei der Vergabe städtischer Aufträge zukünftig früher als bisher in die Beschaffungsvorgänge einzubeziehen.

„Wer sich Gestaltungsmehrheit nennt, muss auch den Anspruch haben zu steuern. Genau darauf zielte unser Antrag ab, mit dem wir ein Mitspracherecht zum Beispiel in der Frage eingefordert haben, welche Standards bei Ausschreibungen von den Anbietern verlangt werden“, sagt CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Hans Peter Schlegelmilch.

„Und das Thema Transparenz hat die Ampel-Mehrheit offensichtlich schon längst zu den Akten gelegt.“

Die Beratungen im Vergabeausschuss in der derzeit geübten Praxis zeigen aus Sicht der CDU-Fraktion, dass die Politik lediglich darüber entscheidet, ob das Vergabeverfahren formal korrekt ausgeführt worden ist und ansonsten faktisch nur den Vollzug einer Auftragsvergabe zur Kenntnis nimmt.

Damit kann nach Auffassung der CDU-Fraktion die Kontroll- und Steuerungsfunktion gegenüber der Verwaltung, die Aufgabe der Politik ist, für die Beschaffungen der Stadt Mönchengladbach nicht sachgerecht ausgeübt werden. Dies ist nur möglich, wenn Politik bereits in einer deutlich früheren Phase eines Beschaffungsvorgangs eingebunden wird.

Dr. Hans Peter Schlegelmilch: „Gerade aufgrund der dramatisch schlechten finanziellen Situation, in der sich unsere Stadt befindet, muss jede einzelne Beschaffung kritisch hinterfragt werden. Dabei wollen wir Mitverantwortung übernehmen und gleichzeitig für mehr Transparenz sorgen.“

Der CDU-Fraktion geht es allerdings nicht darum, etwa bei der Beschaffung von Verbrauchsmaterialien in jedem Einzelfall mitreden zu wollen. Bei teuren Bauprojekten zum Beispiel sieht sie allerdings die Politik in der Pflicht, Verwaltung bei der Umsetzung von Beschlüssen zu begleiten und gegebenenfalls korrigierend einzugreifen.

Auf ein Beispiel aus jüngster Vergangenheit weist Dr. Hans Peter Schlegelmilch hin: die Vergabe der Projektleitung für die Sanierung der Tiefgarage Rheydt an ein externes Ingenieurbüro.

„Als die Politik davon erstmals im Vergabeausschuss Kenntnis erhielt, war es schon zu spät, diesen Auftrag zu stoppen“, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende. „Wäre Politik schon bei der Entscheidung eingebunden gewesen, ob dieser Auftrag überhaupt ausgeschrieben werden soll, hätte die CDU mit Sicherheit abgelehnt, weil es hier um eine klassische Bauherrenaufgabe geht, die die Verwaltung nicht aus der Hand geben darf.“

[PM]