E-Mail 'GroKo will neue Windkraft-Potenzialstudie • Bereitet die GroKo mit einer „Lex NEW-Windkraft“ ihren zweiten Flop vor? • Lanciert Dr. Schlegelmilch die CDU in einen „Wortbruch-Strudel“? [mit Print-Version zum Download]'

Von Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

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3 Kommentare zu “GroKo will neue Windkraft-Potenzialstudie • Bereitet die GroKo mit einer „Lex NEW-Windkraft“ ihren zweiten Flop vor? • Lanciert Dr. Schlegelmilch die CDU in einen „Wortbruch-Strudel“? [mit Print-Version zum Download]”
  1. Der zweite Antrag kommt kommt von der CDU unter ihrem Wendehals-Vorsitzenden Dr. Schlegelmilch.

    In seiner Begründung stützt sich der Antrag auf Bedenken in der Bürgerschaft und in der Politik hinsichtlich einer befürchteten Einklagbarkeit von Windradstandorten.

    Der Bebauungsplan 638/II für die Windkraftkonzentrationszone Piperlohhof ist seit März 2005 in Kraft (Amtsblatt 2005 S. 43 ff), der Bebauungsplan 639/VIII für die Windkraftkonzentrationszone Wanlo ist seit Januar 2006 in Kraft (Amtsblatt 2006 S. 15 ff). Alle Einspruchsmöglichkeiten, z.B. gem. § 215 BauGB, sind verstrichen.

    Seit Jahren werden auf beiden Flächen insgesamt 13 Windräder mit 26,2 MW installierter Leistung betrieben.

    Mönchengladbach liegt damit an erster Stelle unter 49 Gemeinden in der Planungsregion Düsseldorf (Quelle: „Rheinblick“ Regionalmonitoring Energie, Stand August 2011).

    Für die Windenergienutzung hat die Stadt also schon 2005/2006 mit ihrer kommunalen Planungshoheit eine rechtssichere Situation geschaffen.

    Die Windkraftprojektierer und die in der Antragsbegründung genannte (interessierte) Bürgerschaft und Politik wissen das, anscheinend außer Dr. Schlegelmilch selbst, der deshalb mit seiner Wortwahl „Bürgerschaft“ wohl nur in einer für den Leser ungewohnten Variante des „Pluralis Majestatis“ spricht.

    Weiterhin wird der neue Landesentwicklungsplan frühestens 2016 verabschiedet.

    Fest steht darin bereits die Herbstufung der Größenvorgaben für Windkraftnutzungsflächen je Regierungsbezirk von Zielen zu Grundsätzen (zur Definition sh. § 3 ROG).

    Damit muss die Antragsbegründung als bloße Nebelkerze von Dr. Schlegelmilch gewertet werden.

    Er will mit ihr den Blick auf die aktuelle rechtssichere Situation vernebeln und dadurch „gefühlte“ Rechtsunsicherheit erzeugen.

    So verunsichert sollen die Ratsmitglieder die mit dem ersten Antrag von Herrn Heinrichs gewünschte viele 10.000 € teure Potentialstudie durchwinken.

    Nun verschwinden ja viele vom Rat nach außen vergebene Studien in irgend einem Schreibtisch ohne Schaden angerichtet oder gar Nutzen erzeugt zu haben.

    Wenn es aber wegen der dahinter stehenden wirtschaftlichen Interessen der NEW diesmal anders ist und die Studie zur Grundlage für die Ausweisung weiterer Flächen für die Windkraftnutzung wird, geht von ihr eine beträchtliche Gefahr aus, siehe „Büchse der Pandora“ http://tinyurl.com/njzzwxa .

    Fazit: es gibt weder einen Anlass für das mit Antrag 2 geforderte Rechtsgutachten noch ist es klug, mit Antrag 1 eine neue Potentialstudie zu beauftragen.

    Und die NEW, verlegen um neue Einnahmequellen, könnte, statt wenig phantasievoll in immer neue Windräder mit ungewissen Renditeaussichten zu investieren, z.B. den Glasfaserausbau im ländlichen Raum vorantreiben und dort neue Kunden z.B. durch Bündelung von Strom- Gas- und Kommunikationsangeboten (zurück)gewinnen.

    Das wäre auch ein von allen begrüßter und nachhaltiger Beitrag zur regionalen Wirtschaftsentwicklung.

  2. Was wollen die Herren Schlegelmilch und Heinrichs den Ratsherren und den Bürgern da klarmachen???

    Kein fremder oder privater Investor oder sonst wer kann gewünschte oder unerwünschte Standorte einklagen solange Mönchengladbachs gültiger, wasserdichter und rechtssichere Flächennutzungsplan nicht geöffnet wird.

    Das sollte doch hinreichend bekannt sein!!

    40.000€ für eine erneute Potentialstudie, das würde mich auch interessieren, wer die bezahlt bzw. aus welchem Topf die kommen sollen.

    Ich möchte daran erinnern, dass die NEW 2012 von zwei letztmöglichen Standorten in MG für WKA’s sprach und nun muss die zweite Potentialstudie her.

    Dabei hat MG bereits zwei Konzentrationszonen für Windkraftanlagen.

    Als Bürger dieser Stadt fühle ich mich aber ganz kräftig auf den Arm genommen um das gelinde auszudrücken!!!

  3. Zu diesem Post auf facebook

    https://www.facebook.com/burgerzeitung.monchengladbach?fref=nf&pnref=story

    stellte Norbert Kannenberg in einem Kommentar diese Frage: „Hmm, um was geht´s hier eigentlich?…“

    Daraufhin habe ich dort so kommentiert, was sicherlich auch hier interessieren könnte:

    Hallo Norbert Kannenberg,

    es geht sich um die klare Aussage der Politik vor einer Kommunalwahl, die im Kern auch nach der Wahl noch verbindlich sein muss.

    In diesem Fall hat die CDU sich gegen neue Windkraftflächen in MG ausgesprochen, die näher als sog. 10-H Abstand (also 10-fache Anlagenhöhe als Mindestabstand zur Wohnbebauung) .

    Jetzt hat der CDU Fraktionsvorsitzende (sowie Aufsichtsratsvorsitzende der NEW) Dr. Hans-Peter Schlegelmilch mit einem „geschickten“ Schachzug versucht das Wahlversprechen zu umgehen, indem er aufwirft, die Bürger bräuchten Rechtssicherheit – was überhaupt nicht den Tatsachen entspricht.

    Die Aussage vom Fraktionsvorsitzenden Dr. HP Schlegelmilch, dass angeblich Rechtsunsicherheit zu unserem jetzigen ausgewiesenen Konzentrationszonen für Windindustrieanlagen herrscht, ist grundsätzlich falsch.

    Er suggeriert, dass ansonsten eine große Klagewelle auf die Stadt MG zukommen könnte.

    Wir haben einen sicheren, existierenden Flächennutzungsplan für Windkraft Konzentrationszonen aus dem Jahre 2003 in unserer Stadt , der unter Federführung von Herrn Hormes damalige Derzernatsleitung und rechtssicheren Argumenten fundiert begründet ist und keine weiteren WEA in unserer Stadt zu lassen.

    Logischerweise wäre die Stadt ansonsten längst von der angepriesenen Klagewellen überrollt worden.

    Herr Schlegelmilch will damit erreichen, dass eine neue, teure Potenzialanalyse für unsere Stadt erstellt wird , die neue, Windkraftstandorte im JHQ Lazarett ausweist, damit die NEW dort einen Windindustriepark errichten kann.

    Problematik besteht nun darin, dass man keine Flächen für einen bestimmten Betreiber schaffen kann sondern jeder Betreiber, der ein Windpark errichten möchte hat dieselben Ansprüche auf ein Gebiet, das kann man sich dann wirklich nötigenfalls auf dem Klageweg erstreiten.

    Es muss eine absolut sinnvolle, logisch nachvollziehbare Erklärung geschaffen werden, warum nur einige oder sogar nur eine einzige Fläche ausgewiesen wird und alle anderen möglichen nicht.

    Dem Repowering der jetzt schon vorhandenen Anlagen in unserer Stadt ist damit sofort Tür und Tor geöffnet.

    Das Verhalten des CDU Fraktionsvorsitzenden ist für uns ein Bruch des Wahlversprechens, dass die CDU vor der Kommunalwahl gegeben hat.

    Ich gehe davon aus, dass es sich um ein Versuch von HP Schlegelmilch und einigen wenigen Ratsherren handelt, die als Erfüllungsgehilfen der NEW handeln.

    Ihre Bindung zur NEW könnte sich durch ihre Ausschussposten bei der NEW begründen.

    Ausdrücklich möchte ich betonen, dass ich volles Vertrauen zum Bundestagsabgeordneten und Parteivorsitzenden Dr. Günter Krings, unserem Oberbürgermeister HW Reiners sowie der Mehrzahl der Ratsherren habe, die nicht leichtfertig ein Wahlversprechen brechen.

    Hoffe Ihnen hiermit etwas Einblick vermittelt und Ihre Frage beantwortet zu haben.

    Günter Heymanns ( BI Windkraft mit Abstand )

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