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Krings begrüßt Ausbau des Optionsmodells und Neuorganisation im SGB II

logo-cdu4[pmkrings] Am vergangenen Mittwoch wurde im Bundeskabinett ein ganzes Paket an arbeitsmarktpolitischen Reformen verabschiedet. Neben einem Gesetz zur Neuorganisation im SGB II wurde der Ausbau der Optionskommunen beschlossen. Der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings begrüßt diese Schritte:

„Die Neurungen ermöglichen eine verbesserte Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen. Die Kommunen haben mit dem Optionsmodell gute Erfahrungen gemacht. Hilfeleistungen können passgenau nach den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet werden und sie auf diese Weise nachhaltig in Beschäftigung bringen“, meint Krings.

Das Arbeitsministerium setzt mit drei Sonderprogrammen ebenfalls neue Schwerpunkte:

Zukünftig erhält jeder arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren innerhalb von 6 Wochen ein verpflichtendes Angebot für einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.

Für Alleinerziehende werden besondere Anlaufstellen und Angebote geschaffen, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.

Ältere arbeitsuchende Menschen werden hingegen vom flächendeckenden Ausbau der „Initiative Perspektive 50+“ profitieren.

„Durch diese Maßnahmen kann der Einstieg in den Arbeitsmarkt gezielt unterstützt werden. Zugleich werden junge Menschen zu Beginn ihres Berufslebens besonders motiviert. Es ist wichtig, die Balance zwischen Fördern und Fordern zu halten“, erläutert Krings.

Das Bundeskabinett hält mit dem Impulspaket aber auch an den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten fest, die sich in der Vergangenheit bewährt haben.

Das Beschäftigungschancengesetz verlängert z. B. die Sonderregelungen zur Kurzarbeit.

„Mit dem Kurzarbeitergeld können vor allem mittelständische Unternehmen schwierige Zeiten überstehen, ohne Mitarbeiter zu entlassen. Diese Regelung hat viele Arbeitsplätze gerettet – auch hier in Mönchengladbach“, so Krings.