- BürgerZeitung für Mönchengladbach und Umland 1.0 - http://www.bz-mg.de -


Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Partei „Die Linke“ bleibt Teilnahme an Veranstaltungen der Landeszentrale für politische Bildung in Berufskollegs versagt

[20.04.2017] Die Entscheidung der Landes­zentrale für politische Bildung NRW, die Partei „Die Linke“ (Landesverband NRW) zu Podiumsdiskussionen in Berufskollegs nicht zuzulassen, ist rechtmäßig.

Das hat die 20. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage (20.04.2017) entschieden und damit den Antrag der Partei, mit dem diese die Teilnahme im Eilverfahren erstreiten wollte, abgelehnt.

Die Landeszentrale führt vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 2017 unter dem Titel „It’s your choice“ eine Schultour bei verschiedenen Berufskollegs durch.

Nach dem Konzept der Veranstaltungsreihe sollen junge Wähler über die Funktionsweise der parlamentarischen Demokratie sowie über Themen der Wahl informiert und so in ihrem Entscheidungsprozess unterstützt werden.

An den Terminen, die zwischen dem 24. April und 2. Mai stattfinden, sollen die derzeit im Landtag als Fraktionen vertretenen Parteien (SPD, CDU, Grüne, FDP, Piraten) mit jeweils einem Vertreter teilnehmen.

Die Partei „Die Linke“, die bei der Landtagswahl am 13. Mai 2012 2,5 % der Zweitstimmen erreicht hatte und im Landtag von Nordrhein-Westfalen erst seit dem Übertritt eines Abgeordneten der Piratenpartei mit einem Sitz vertreten ist, möchte ebenfalls an diesen Veranstaltungen teilnehmen.

Die ablehnende Entscheidung der Landeszentrale hat das Gericht nun bestätigt.

Der Grundsatz der Chancengleichheit der politischen Parteien sei nicht verletzt. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe die Landeszentrale bei der Beschränkung des Teilnehmerkreises auf die Bedeutung der Parteien abgestellt.

Der Partei „Die Linke“ komme schon aufgrund des Wahlergebnisses nicht dieselbe Bedeutung zu, wie den Parteien, die den Einzug in den Landtag erreicht hätten.

Diese seien mit direkt gewählten oder über die Landeslisten berücksichtigten Abgeordneten im Landtag vertreten und stellten dort Fraktionen.

Demgegenüber verfüge „Die Linke“ lediglich infolge des Übertritts eines Landtagsmitglieds über einen fraktionslosen Abgeordneten, ohne dass dieser durch einen entsprechenden Wählerwillen legitimiert sei.

Soweit die Partei darauf verweise, seit ca. zwei Jahren etwa 5 % der Wählerstimmen in Umfrageergebnissen zu erreichen, könne sie daraus zu ihren Gunsten nichts herleiten.

Ob auf Wahlprognosen überhaupt zurückgegriffen werden könne, sei schon wegen deren eingeschränkter Aussagekraft und mangelnder Verlässlichkeit sehr zweifelhaft.

Jedenfalls sei auch nach den Umfragen offen, ob „Die Linke“ bei der bevorstehenden Landtagswahl knapp unterhalb der Schwelle von 5 % bleiben oder mit einem Zweitstimmenergebnis von knapp oberhalb von 5 % in den Landtag einziehen werde.

Wenn die Partei auf ihre Bedeutung in anderen Bundesländern und im Bundestag abstelle, spiegele sich diese gerade nicht in ihren vorangegangenen bzw. zu erwartenden Wahlergebnissen in Nordrhein-Westfalen wider, auf die es hier ankomme.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster möglich.

Aktenzeichen 20 L 1740/17

2 Kommentare (Öffnen | Schließen)

2 Kommentare Empfänger "
Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Partei „Die Linke“ bleibt Teilnahme an Veranstaltungen der Landeszentrale für politische Bildung in Berufskollegs versagt"

#1 Kommentar von Stadtfilzer am 21. April 2017 00000004 13:56 149278300901Fri, 21 Apr 2017 13:56:49 +0000

Nach den „Spielregeln“ bedingt nachvollziehbar.

Dass es bei dieser Veranstaltung ganz klar um Wahlkampf geht, ist ja wohl jedem klar.

Die besten Plätze um die Gunst der Jungwähler bekommen dann selbstverständlich nur die, die vor Jahren gewählt wurden? Würden die heute wieder gewählt?

Warum werden interessierte andere Parteien ausgeschlossen und dürfen sich nicht präsentieren? Schulen = Berufskollegs haben eine gewisse autoritäre Stellung und solche Veranstaltungen erhalten automatisch den Anstrich zum Unterricht/Bildungsangebot dazu zu gehören.

Vielleicht ist die Teilnahme der Schüler freiwillig?

Trotzdem werden mit solchen Veranstaltungen in Schulen Zeichen gesetzt und kommen Lobbyismus pro ausgewählter Parteien gleich.

Wo bleibt die Demokratie? Warum dürfen nur die kommen, die im Landtag sitzen und somit „genehm“ sind?

Haben andere Parteien, die die 2,5%-Hürde nicht geschafft haben, etwa keine Wähler gehabt? Sind darunter nicht auch Bewerber, die mehr zu sagen und vermitteln haben als so manche Abgeordnete der Landtagsparteien? Warum br

Gehört zur Demokratie nicht auch, dass alle, die das Volk vertreten oder vertreten wollen, sich auch vorstellen dürfen?

Warum braucht ein CDU-Laschet Unterstützung durch Herrn Bosbach? Der dürfte aber an dieser Veranstaltung teilnehmen.

Würden sich zu viele interessierte Parteien melden, müsste eben per Los entschieden werden. Dann entscheidet Zufall oder Glück oder wie man es nennen will.

Sind nur die im Landtag vertretenen Parteien Vertreter der Bürger, denn angeblich repräsentieren die Parteien uns Bürger und zwar ALLE, die an Wahlen teilgenommen haben oder es 2017 wollen.

Die Begründung ist keineswegs demokratisch:

„Der Grundsatz der Chancengleichheit der politischen Parteien sei nicht verletzt. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe die Landeszentrale bei der Beschränkung des Teilnehmerkreises auf die Bedeutung der Parteien abgestellt.

Der Partei „Die Linke“ komme schon aufgrund des Wahlergebnisses nicht dieselbe Bedeutung zu, wie den Parteien, die den Einzug in den Landtag erreicht hätten.“ Zitat Ende.

Nicht alles, was Richter/Gerichte entscheiden ist per se gerecht.

Wenn ich mir die Leistung vieler Politiker dieser genehmen Parteien ansehe, gruselt es mich außerdem.

#2 Kommentar von Ypsilon am 21. April 2017 00000004 21:29 149281019909Fri, 21 Apr 2017 21:29:59 +0000

Argument des Verwaltungsgerichts Düsseldorf:

„Der Partei „Die Linke“ komme schon aufgrund des Wahlergebnisses nicht dieselbe Bedeutung zu, wie den Parteien, die den Einzug in den Landtag erreicht hätten.“ Ende des Zitats.

Erinnert an die alten Griechen, deren Vorstellung von Demokratie auch nicht immer das war, was man sich heute mit verklärter Sicht auf diese Zeit vorstellt.

Die Athener beharrten damals in ihrer Politik auf dem Recht des Stärkeren (= sogenannte Realpolitik) und waren der Meinung:

„Recht könne nur zwischen gleich Starken gelten, bei ungleichen Kräfteverhältnissen tue der Starke, was er könne, und erleide der Schwache, was er müsse.“

[1]

Hier ging es zwar um die Frage: „Steht die imperialistische Unvernunft und der ungezügelte Herrschaftsanspruch in vollem Einklang mit der menschlichen Natur? Hat sich die Politik im Laufe der Zeit, nach zweieinhalb Jahrtausenden, verändert?“

Ist der Unterschied mit Blick auf die Urteilsbegründung so weit von der Meinung der alten Athener entfernt?

Dass schwächeren Parteien auf Grund des Wahlergebnisses nicht dieselbe Bedeutung zukommt wie stärkeren, mag zwar mathematisch und vom System her richtig sein, aber das war es dann auch schon.

In diesem Fall hat die Linke, als die schwächere Partei zu „erleiden, was sie müsse“, nämlich nicht teilnehmen zu dürfen. Dasselbe gilt für alle anderen „kleineren“ Parteien.

Ein ganz klarer, wenn auch nicht fairer Vorteil der Parteien, die im Landtag sitzen.