Fraktion DIE LINKE diskutierte den „Stärkungspakt Stadtfinanzen“

Hauptredaktion [ - Uhr]

logo-die-linke2Die Fraktion hat in einer offenen Sitzung am 26.04.2012 im Geneickener Bahnhof mit Organisationen und Verbänden über die möglichen Auswirkungen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen diskutiert.

Zu Beginn wurde herausgearbeitet, dass es sehr wohl Alternativen zum Beitritt zum Stärkungspakt gegeben hätte. Diese aber von der rot grünen Landesregierung nicht entwickelt bzw. nicht genutzt wurden.

Die zur Verfügung gestellten Mittel entsprechen nicht den Notwendigkeiten, die die Kommunen zum Finanzausgleich benötigen.

Das Gutachten von Junkerheinrich und Lenk kommt zu einer Unterfinanzierung der Kommunen von 2.5 Milliarden € jährlich.

Die Ursachen liegen in dem rückläufigen Anteil der Kommunen am Steuertopf des Landes seit 1984 von 28,5% auf 21,8 % und in der Verletzung des Konnexitätsprinzips.

Das Land stellt jedoch für das Stärkungspakt jährlich nur 350 Millionen € zur Verfügung.

Die Vorgaben für die zehnjährige Finanzplanung in den Bereichen Wachstum, Zinsen und Transfererlöse entsprechen nicht den Realitäten. So werden zum Beispiel die Personal- und Versorgungsaufwendungen bis 2021 jährlich nur mit 1% Steigerung fortgeschrieben, der Zinssatz nur mit 2,25% kalkuliert.

Sollten sich die Prognosen bis 2021 verschlechtern, muss die Stadt noch zusätzliche Einsparungen vornehmen.

Von den betroffenen Organisationen und Verbänden wurden die zu erwartenden Probleme dargestellt.

Für den Personalbereich der Stadt werden Betriebsübergänge und eventuell sogar betriebsbedingte Kündigungen befürchtet.

Bei Jugendeinrichtungen können weitere Kürzungen nicht mehr aufgefangen werden; sie würden zum Verlust ganzer Strukturen in diesem Bereich führen.

Die Alternative zum Stärkungspakt sieht die Fraktion in folgenden Maßnahmen:

  • Wiedereinführung der Vermögenssteuer über eine Initiative von NRW im Bundesrat
  • Anhebung des Verbundsatzes von derzeit 21,8 auf 25 %, um den Anteil der Kommunen am Steuertopf des Landes zu erhöhen.
  • Die Einführung einer Bad-Bank für kommunale Schulden außerhalb des Landeshaushaltes. Darin sollen 2/3 aller kommunalen Schulden eingebracht werden können. Schließlich sind die Schulden durch eine Unterfinanzierung der Kommunen entstanden.
  • Die Verwaltung wird per Ratsbeschluss aufgefordert, mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Initiative gegen die Aufhebung des Nothaushaltsrechtes und für die Auszahlung der bisherigen 350 Millionen Konsolidierungshilfen ohne Auflagen zu erreichen.

[PM]

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