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Grundschule Waldhausener Höhe: DIE LINKE plädiert für den Erhalt

logo-die-linke2Am vergangenen Wochenende lief das Anmeldeverfahren für die Grundschule Waldhausener Höhe aus. Da die erforderlichen Anmeldungen von 18 Schüler/innen nicht erreicht wurde, droht der Schule nun das Aus. Die bereits angemeldeten Schüler/innen sollen dann auf andere Grundschule gehen.

Der Grund für diese „Desaster“ sieht die DIE LINKE nicht nur in den zurückgehenden Schülerzahlen, sondern auch in der Aufhebung der Schulbezirke. Die CDU/FDP-Koalition im Land hatte dies vor drei Jahren beschlossen.

Demnach ist es den Eltern möglich, ihre Kinder nicht nur in der bewährten Stadtteilschule anzumelden, sondern an der Schule der Wahl im ganzen Stadtgebiet.

Für die Partei DIE LINKE ist dies eine Verschlechterung, denn das soziale Umfeld der Kinder (Nachbarschaft, Spielfreunde, Gruppen in der KITA) wird völlig außer Acht gelassen.

Des Weiteren bestehe bei dieser Praxis die Gefahr, das die Zahl der Kinder aus benachteiligten Familien dann überwiegen.

Nach Auskunft von Kindergärten im Umfeld der Schule würde es in den nächsten Jahren genug Kinder geben, um eine Eingangsklasse zu bilden. Von daher zeichne sich eine positive Prognose für die nächsten Jahre ab.

„Die Schließung der Schule wäre auch für den Stadtteil verheerend. Die Schule leistet mit ihrer verlässlichen Betreuung und der qualifizierten Hausaufgabenhilfe einen wichtigen Beitrag für den Stadtteil.  Für die Partei DIE LINKE gilt nach wie vor der Grundsatz „Kleine Kinder – kleine Wege – kleine Klassen“, erklärt Fraktionssprecher Helmut Schaper.

Über den Artikel des § 93 (2) des Schulgesetzes NRW hätte die Stadt die Möglichkeit, eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu erteilen, so DIE LINKE.

DIE LINKE wird sich im Rat für ein Stopp des Verfahrens zur Auflösung der KGS Waldhausener Höhe einsetzen.

2 Kommentare (Öffnen | Schließen)

2 Kommentare Empfänger "Grundschule Waldhausener Höhe: DIE LINKE plädiert für den Erhalt"

#1 Kommentar von Winfried Kroll am 3. März 2010 00000003 12:46 126762038412Wed, 03 Mar 2010 12:46:24 +0000

Sehr geehrter Herr Schaper,

die Auflösung der Schuleinzugsbezirke für Grundschulen, ist sicher ein Grund für geringere Anmeldezahlen an verschiedenen Grundschulen der Stadt sein. Die SPD hat sich im Land immer für deren Fortbestand der Einzugsbezirke eingesetzt.

Zitat:

„Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 14/118
Schulbezirke für Grundschulen bestehen lassen vom 23.08.2005

…Schulbezirke für Grundschulen sichern:
• die wohnortnahe Schule, die allen Kindern offen steht und so ihrem sozial-integrativen Auftrag gerecht wird,
• das Prinzip „kurze Beine – kurze Wege“, das es ermöglicht, dass Kinder allein bzw. mit anderen Schülerinnen und Schülern den Schulweg selbstständig beschreiten können,
• die für die Kommunen notwendige Steuerung, um mittels der Schulentwicklungsplanung
eine optimale Schulversorgung garantieren zu können…“ (Zitat Ende)

Es darf hier jedoch nicht verschwiegen werden, dass findige Eltern auch vor Auflösung der Einzugsbezirke Mittel und Wege gefunden haben, ihre Kinder an ihrer „Wunschschule“ anzumelden.

Legt man die momentane Rechtslage zu Grunde, kann sich mir daher zunächst nicht erschließen, wie von der Anzahl der Kindergartenkinder in der Nähe einer Grundschule, auf die Anzahl künftiger SchülerInnen der Grundschule geschlossen werden kann. (s.o.)

Im Ampel-Kooperationsvertrag steht zum Thema Grundschulen:

„Damit Grundschulen dauerhaft leistungsfähig sind und effizient betrieben werden können, sollen sie dauerhaft mindestens zweizügig sein. Kleinere Systeme verhindern die gleichmäßige Versorgung mit Lehrpersonal in der Stadt, da sie sehr personalintensiv sind. Ausnahmen von der Mindestzügigkeit sollen in den Außenbezirken möglich sein.“

Sollte also dauerhaft eine Eingangsklasse gebildet werden können, ist dies noch keine Garantie für einen Fortbestand der Schule.

Hier gibt das Schulgesetz in „§ 82 Mindestgröße von Schulen“ unter Abs. 2ff folgenden Hinweis:

(2) Grundschulen müssen bei der Errichtung mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben, bei der Fortführung mindestens eine Klasse pro Jahrgang. Eine Grundschule mit mindestens zwei aufsteigenden Klassen kann fortgeführt werden, wenn den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Grundschule mit mindestens einer Klasse pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann. Der Unterricht ist in diesem Fall gemeinsam mit anderen Schulen und, soweit erforderlich, durch zusätzliche Lehrerstellen sicher zu stellen.

(3) Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang sollen, wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält, zur Erreichung angemessener Klassen- und Schulgrößen im Sinne von § 81 Abs. 1 möglichst als Teilstandort geführt werden (Grundschulverbund). Auch Bekenntnisschulen oder Weltanschauungsschulen können als Teilstandort in einen Grundschulverbund eingebracht werden. An einem solchen Teilstandort werden Schülerinnen und Schüler nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses oder dieser Weltanschauung unterrichtet und erzogen. §§ 26 und 27 finden auf einen solchen Standort entsprechende Anwendung. Ein Mitglied der Schulleitung, das dem betreffenden Bekenntnis oder der betreffenden Weltanschauung angehört, nimmt in bekenntnis- oder weltanschauungsbezogenen Belangen des Teilstandortes die Aufgaben der Schulleitung wahr. Letzteres gilt entsprechend für die stets zu bildende Teilschulkonferenz und Teilschulpflegschaft.

Ein Chance?

Beste Grüße
Winfried Kroll

#2 Kommentar von Redaktion BZMG Schule Studium Beruf am 5. März 2010 00000003 09:35 126778174909Fri, 05 Mar 2010 09:35:49 +0000

Hierzu verweist die Redaktion auf die in diesem Artikel dargestellten offnen Fragen des Bürgers:

[1]

Die Art des Verfahrens trägt derzeit nicht zur transparenten Darstellung des Sachverhalts bei und ist im Hinblick auf weitere Bestrebungen, Grundschulverbunde zu bilden bzw. Grundschulstandorte zu schliessen als bürgerunfreundlich zu bewerten.