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Bernd Püllen zieht Schlusstrich unter seine Mitgliedschaft in der FWG

Wer geglaubt hatte, es komme zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Bernd Püllen und der FWG-Führung, hat sich getäuscht. In einem Schreiben von heute an den FWG-Vorsitzenden Erich Oberem, das unserer Redaktion vorliegt, erklärt Püllen seinerseits seinen Austritt aus der Partei.

Seine Erklärungen dazu scheinen durchaus plausibel.

Püllen bezieht sich auf § 34 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), in dem es heisst: „Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und dem Verein betrifft.“ (Zitat Ende)

Schlussfolgernd stellt Püllen fest, dass ihm am 18.02.2014 das Stimmrecht nicht entzogen worden sei und er daher auch mit abstimmen konnte. Dies hatte Versammlungsleiter Stefan Wimmers wohl nicht bedacht. Insofern sei – so Püllen weiter – die Entscheidung der Mitgliederversammlung über seinen Ausschluss rechtsunwirksam.

Püllen teilt dem FWG-Vorsitzenden in seinem Schreiben mit, dass er nicht beabsichtige, die Rechtsunwirksamkeit des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 18.02.2014 anzufechten.

Weil Püllen keinen Wert mehr darauf legt, weiterhin in Zusammenhang mit der FWG zu stehen, erklärt er nun von sich ganz formell mit sofortiger Wirkung seinen Austritt aus dieser FWG.