E-Mail 'Schürenweg 35 - Baugenehmigung der „Beliebigkeit“? – FWG stellt Antrag im Bauausschuss (05.11.2013, 15:00 Uhr Ratssaal Rheydt)'

Von Bernhard Wilms [ - Uhr]

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Ein Kommentar zu “Schürenweg 35 – Baugenehmigung der „Beliebigkeit“? – FWG stellt Antrag im Bauausschuss (05.11.2013, 15:00 Uhr Ratssaal Rheydt)”
  1. Es ist eine Frechheit ein solches Gebäude an dieser Stelle zuzulassen. Und das dann noch mit §34 begründen. Ziemlich dreist.

    Der §34 sagt doch eindeutig sagt, dass das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden darf.

    Wie blind sind eigentlich die Herrschaften die diesen Bau zugelassen haben? Waren die noch nie an dieser Stelle?

    Oder ist es ganz anders gelaufen?

    Um eine solche Baugenehmigung in anderen Ländern zu bekommen, muss man einen dicken Schein an den Bauantrag heften.

    Mich würde mal interessieren wie groß der Schein hier in Mönchengladbach sein muss.

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