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Flüsterasphalt … gesetzeskonform? – Teil IV: Ingenieurleistungen für Straßenmaßnahmen vergeben – Hauptverkehrsstraßen erhalten Flüsterasphalt

logo-mgDer Vergabeausschuß hat in seiner gestrigen Sitzung ein weiteres Maßnahmenbündel aus dem Konjunkturpaket II auf den Weg gebracht. Dabei geht es um den Einbau sogenannter lärmschutzoptimierter Straßendecken, auch Flüsterasphalt genannt.

Insgesamt 3,5 Millionen Euro sollen aus dem Konjunkturpaket in derartige Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen fließen. Gestern wurden zunächst die Arbeiten zur ingenieurtechnischen Begleitung an ein Mönchengladbacher Ingenieurbüro in Höhe von rund 162.600 Euro vergeben.

Darin enthalten sind die kompletten Planungsleistungen, Ausschreibungen und Bauüberwachungen.

Durch den Einbau einer besonderen Asphaltschicht erhofft sich die Bauverwaltung eine Lärmminderung an Hauptverkehrsstraßen um bis zu 4,5 dB(A).

Zum Vergleich: Eine Lärmreduzierung um drei dB(A) entspricht einer Halbierung des Verkehrs oder des Lärmpegels.

Folgende Straßen sind in dem Förderpaket Infrastruktur vorgesehen:

Die Maßnahmen sollen noch in diesem Jahr vergeben werden. Da erhöhte technische Anforderungen  an den Einbau des besonderen Asphalts wie trockenes Wetter und etwa 15 Grad Außentemperatur notwendig sind, ist der Baustart auf den ausgewählten Straßen für Frühjahr nächsten Jahres vorgesehen.