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Abfallgebühren 2018 • Teil IV: Zahlreiche Textvorschläge für Widerspruchsbegründungen eingegangen • Manche "ältere" Widerspruchsargumente können auch weiterhin Gültigkeit haben • Rückforderungen von Gebührenzahlern für 2005 bis 2017 könnten 58 Mio. EURO betragen'

Von Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

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Abfallgebühren 2018 • Teil IV: Zahlreiche Textvorschläge für Widerspruchsbegründungen eingegangen • Manche "ältere" Widerspruchsargumente können auch weiterhin Gültigkeit haben • Rückforderungen von Gebührenzahlern für 2005 bis 2017 könnten 58 Mio. EURO betragen'
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2 Kommentare zu “
Abfallgebühren 2018 • Teil IV: Zahlreiche Textvorschläge für Widerspruchsbegründungen eingegangen • Manche „ältere“ Widerspruchsargumente können auch weiterhin Gültigkeit haben • Rückforderungen von Gebührenzahlern für 2005 bis 2017 könnten 58 Mio. EURO betragen”
  1. Lieber(r) onde,

    das ist in der Tat ein Problem, das nicht unter den Tisch gekehrt und nicht verschwiegen werden darf.

    Leider ist ein Mieter zunächst darauf angewiesen, dass sich der Vermieter seiner Verantwortung bewusst ist, sich so zu verhalten, wie es Gesetzgeber und Gerichte vorschreiben.

    Nämlich dass er regelmäßig die Nebenkosten überprüft, nach möglichen Einsparungseffekten sucht und diese an seine Mieter weiter gibt.

    Dazu zählt m.E. auch, dass er auch überhöhte „externe“ Kosten erkennt und diese ggf. vom Mieter „fernhält“, oder alles unternimmt, überhöhte Kosten aus der Vergangenheit entsprechend zurückzufordern und dem Mieter zu erstatten.

    Das Dilemma ist aber, dass nicht wenige Vermieter – aus welchen Gründen auch immer und nicht unbedingt bewusst oder gar vorsätzlich – die Problematik „Müllentsorgung“ sozusagen als „durchlaufenden Posten“ betrachtet und auf die im Haus lebenden Haushalte „umlegt“.

    Und das ohne sich darum zu kümmern, ob es kostengünstiger (= wirtschaftlicher) geht.

    Sobald der Vermieter mit im Haus wohnt ist das sicherlich eine andere Situation.

    Bei Wohnungsbaugesellschaften usw. ist das umso kritischer, je größer sie sind und je geringer der Bezug zu den Mietern ist.

    Es dürfte nicht viel neben der Wahrheit sein, wenn man annimmt, dass solche Vermieter die Bescheide beispielsweise für Abfallgebühren kaum oder gar nicht kritisch betrachten, weil diese Kosten ja nicht sie selbst belasten.

    Rechtlich hat ein Mieter nur mittelbar eine Chance, sich beispielsweise gegen überhöhte Müllgebühren zu wehren (gegen aktuelle oder vergangene).

    Einmal durch eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vermieter, bei der er auf Situationen hinweist, wie in dieser oder anderen BZMG-Themenreihen beschrieben und ihn bittet, vor dem Hintergrund seiner Pflicht, die Wirtschaftlichkeit der Wohnung seines Mieters zu gewährleisten, aktiv zu werden.

    Zum anderen, indem er sich bei Bedarf an einen Mieterverband oder -verein wendet und sich dort rechtlich beraten lässt, wie beispielsweise beim Mieterverband Niederrhein e.V, Schillerstraße 69, 41061 Mönchengladbach (www.mieterverband-niederrhein.de).

    Die BürgerZeitung versucht mit ihrer Berichterstattung gerade bei diesem brisanten und aktuellen Thema im Rahmen ihrer Möglichkeiten Aufklärung zu leisten.

    Dabei richtet sie sich nicht „nur“ an Hausbesitzer, die ihr Eigentum allein bewohnen, sondern an alle Bürger, die hier wohnen.

    Sie berichtet und versucht dadurch Sachverhalte so darzulegen und zu „übersetzen“, dass alle interessierten (und betroffenen) Bürger zumindest im Ansatz erkennen, dass sie sich auch selbst „kümmern“ können und müssen, wenn es um ihre ureigenen Angelegenheiten geht.

    So verstehen wir: „BÜRGERzeitung“.

    Bernhard Wilms

  2. Zunächst einmal danke und gut, dass sich die BZ dieses brisanten Themas so umfangreich annimmt.

    Was aber tun zig-tausende von MG-Bürgen, die zur Miete wohnen und die Zeche bezahlen und bezahlt haben, deren privater Vermieter oder Wohnungsbaugesellschaft, Genossenschaft etc. (LEG u.a.) sich nicht rühren, weil letzteren keine finanziellen Nachteile entstanden sind bzw. entstehen?

    Bislang richtet sich die Berichterstattung und damit quasi Aufforderung an Hausbesitzer.

    Die Vorgehensweise wird beschrieben und ist nachvollziehbar, der in Millionenhöhe ausgewiesenen falschen Gebührenbescheide entgegenzuwirken.

    Um jedoch jene zu erreichen, die sich kein Eigenheim leisten können, und es sind ja nun „nicht wenige“ in MG …, müsste m.E. auch dahingehend Aufklärung und Berichterstattung erfolgen.

    Je mehr Menschen von dem ganzen Desaster erfahren, was sich da hinter verschlossenen Türen vollzogen hat, desto mehr sind am Ende auch in der Lage ihre Ansprüche (hier Rückerstattung)
    vertreten, ob mit oder ohne juristische Unterstützung.

    Nur Hausbesitzer, die ihr Eigentum allein bewohnen, können derzeit laut ihrer Veröffentlichung en diese Kenntnisse nutzen.

    Aber es heißt doch BÜRGERzeitung!

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