Alkoholverbot vor Borussenspiel: Stadt sieht sich bestätigt – Wirte fordern Schadensersatz

Red. Giesenkirchen [ - Uhr]

alkoholverbotDas Verwaltungs­gericht Düsseldorf entschied unter dem Akten­zeichen: 12L 1623/09, den Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Allgemeinverfügung des Antragsgegners vom 21. Oktober 2009 wiederher­zustellen, soweit sie am 24.Oktober 2009 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr die Veräußerung von Alkohol und alkoholhaltigen Getränken in der Gaststätte „G“, C Straße in Mönchengladbach-Rheydt, verbietet, ist unbegründet.

Das war am 22.Oktober 2009.

Der Antragsteller war ein Gastwirt aus Rheydt, sein Betrieb liegt in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Rheydt. Das Gericht in Düsseldorf begründete seinen Beschluss folgendermaßen (auszugsweise):

„Ein derartiger Antrag hat Erfolg, wenn das private Interesse des Betroffenen an der aufschiebenden Wirkung das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung überwiegt. Das ist der Fall, wenn der angefochtene Verwaltungsakt offensichtlich rechtswidrig ist, weil ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung eines offensichtlich rechtswidrigen Bescheides nicht bestehen kann, oder wenn das private Interesse des Antragstellers aus sonstigen Gründen überwiegt. Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben.

Das Verbot der Veräußerung von Alkohol und alkoholhaltigen Getränken beruht auf § 19 GastG. Danach kann aus besonderem Anlass der gewerbsmäßige Ausschank alkoholischer Getränke ganz oder teilweise verboten werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. Diese Voraussetzungen für das vom Antragsgegner ausgesprochene Verbot liegen vor.

Besonderer Anlass ist hier das für den Nachmittag des 24. Oktober 2009 angesetzte Bundesliga-Fußballspiel zwischen den Mannschaften von Borussia Mönchengladbach und dem 1. FC Köln.

Das zeitlich begrenzte Verbot des gewerbsmäßigen Ausschanks alkoholischer Getränke ist auch zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich. In den Gründen der Allgemeinverfügung wird darauf hingewiesen, dass es bei den Bundesligaspielen zwischen Borussia Mönchengladbach und dem 1. FC Köln in der jüngsten Vergangenheit wiederholt zu gewalttätigen Ausschreitungen und zahlreichen Straftaten gekommen sei.

Erfahrungen der Polizei wiesen auf eine starke Präsenz von Gruppen hin, die die Spiele allein oder jedenfalls vorrangig zum Zwecke der Konfrontation aufsuchen würden, zumal im Internet Aufrufe enthalten seien, die anlässlich des geplanten Fußballspiels zu gewalttätigen Konfrontationen aufforderten. Dass ein solches Verhalten die öffentliche Sicherheit gefährdet, bedarf keiner näheren Begründung.

Die mit dem für den kommenden Samstag geplanten Fußballspiel verbundenen Gefahren lassen sich durch das Verbot des Ausschanks von alkoholischen Getränken wirksam bekämpfen, da die zu befürchtenden Ausschreitungen durch den Konsum von Alkohol geprägt sind. Nach der insoweit unwidersprochen gebliebenen Begründung der Allgemeinverfügung belegen die polizeilichen Erfahrungen der letzten Jahre, dass die Begehung von Straftaten beim Zusammentreffen der Fußballmannschaften aus Köln und Mönchengladbach durch massiven Alkoholgenuss begünstigt worden ist. Allein beim letzten Heimspiel gegen den 1. FC Köln am 4. Oktober 2008 seien in der Summe 82 Straftaten von Amts wegen eingeleitet worden, während sich die restlichen Polizeieinsätze aus Anlass von Bundesligaheimspielen der Borussia insgesamt auf 73 eingeleiteten Strafverfahren verteilten. Zudem zeigten Erfahrungen, dass auch Fans, die grundsätzlich nicht zu Ausschreitungen neigten, sich häufig unter Alkoholeinwirkung mit Gewalttätern solidarisieren und an gewalttätigen Ausschreitungen beteiligen.

Das somit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderliche Alkoholverbot muss auch für den Gaststättenbetrieb des Antragstellers gelten. Die Gaststätte liegt in der C Straße in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs Mönchengladbach-Rheydt. Sie wird auch, wie der Antragsteller vorträgt, gerade bei Heimspielen der Borussia erheblich frequentiert, so dass sich die Umsätze insbesondere bei Spielen gegen den 1. FC Köln deutlich steigern. Dadurch trägt gerade sein Betrieb in nicht unerheblichem Maße zu dem vorstehend beschriebenen Gefährdungspotenzial bei.

Ermessensfehler, die sich zu Lasten des Antragstellers auswirken könnten, sind nicht ersichtlich. Im Gegensatz zur Rechtsauffassung des Antragstellers wiegt sein Interesse an der Erzielung von Umsätzen mit dem Ausschank von Alkohol nicht schwerer als das Interesse an der Durchführung der geplanten Sportveranstaltung. Die Durchführung von Bundesligaspielen hat wegen des breiten Interesses der Öffentlichkeit insoweit eine überragende Bedeutung. Im Übrigen weist der Antragsteller selbst darauf hin, dass seine Umsätze entscheidend durch die Fußballveranstaltung bedingt sind. Daher wäre auch die vom Antragsteller vorgeschlagene Untersagung der Veranstaltung für ihn mit finanziellen Einbußen verbunden.

Bei diesen Gegebenheiten geht die im übrigen vorzunehmende Interessenabwägung zu Lasten des Antragstellers aus. An der Vollziehung der angegriffenen Verfügung besteht ein erhebliches öffentliches Interesse. Wegen der nicht von der Hand zu weisenden Gefahr von gewalttätigen Ausschreitungen ist mit gravierenden Störungen der öffentlichen Sicherheit zu rechnen, sofern das durch den Antragsgegner ausgesprochene Verbot des Ausschanks von Alkohol am 24. Oktober 2009 vom Antragsteller nicht beachtet zu werden brauchte.

Demgegenüber ist das private Interesse des Antragstellers an der Erzielung von Einnahmen unter Gefährdung der Gesundheit und des Eigentums Dritter nicht schutzwürdig.“

[Ende der gerichtlichen Begründung.]

In einem Fernsehinterview des WDR am 13.11.2009 erklären einige Wirte sich nicht einverstanden mit dem Ausschankverbot, sie beklagen große finanzielle Einbußen und wollen womöglich gegen die Stadt vor Gericht ziehen. Etwa 250.000,-Euro, so groß sei der wirtschaftliche Schaden, schätzt der örtliche Gaststättenverband.

Die Wirte wollen nun eine Unterschriftenaktion starten und hoffen auf Gespräche mit der Stadt. Die wiederum sieht sich durch den Erfolg durch des  Alkoholverbotes bestätigt.

„Wir haben unser Ziel erreicht“, so Stadtsprecher Dirk Rütten im WDR-Interview und weiter, „es hat keine alkoholbedingten Straftaten gegeben und auch keine Rettungseinsätze durch Alkoholmissbrauch.“

Der Hotel- und Gaststättenverband meinte hingegen, es gebe auch andere Möglichkeiten der Deeskalation als ein Alkoholverbot.

Zum Beispiel ein Glasverbot oder eine Ordnungspartnerschaft.

Auch gebe es im Vorfeld die Möglichkeit der Selbstbeschränkung einzelner Gastbetriebe, ein Verbot hält man dagegen für nicht hilfreich. Der Verband will eine Klage unterstützen, er sieht sich auch als Vorreiter für die bundesweite Kollegenschaft.

Trotzallem hoffen alle erst einmal auf einen konstruktiven Dialog damit alle Betroffenen zukünftig wieder gewinnen, die Borussia, die Fans und natürlich auch die Gastwirte.

Ein Kommentar zu “Alkoholverbot vor Borussenspiel: Stadt sieht sich bestätigt – Wirte fordern Schadensersatz”
  1. Lasst die Wirte weiter Alkohol verkaufen und verteilt die Kosten für die Polizeieinsätze auf die Vereine und natürlich auch auf die Wirte, Tankstellen und Kioske.

    Da generell viele Straftaten unter Alkoholeinfluß begangen werden, könnte man ja auch auf Alkoholische Getränke eine anti-Gewaltsteuer erheben.

    Derer Ideen gibt es viele. Hooliganism wird das alles aber nicht verhindern.

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