Andreas Rothkopf (43) neuer Datenschutzbeauftragter der Stadt Mönchengladbach

Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

logo-mgNeben der Aufgabe, den internen Datenschutz sicher zu stellen, ist Andreas Rothkopf auch Ansprechpartner für die Bürger bei Datenschutz­fragen, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Verwaltung stehen (in erster Linie Datenverarbeitung, -speicherung und -pflege).

Der Diplom-Verwaltungswirt, der von 1991 bis 1994 an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Düsseldorf studierte und anschließend seinen Dienst bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach begann, arbeitete im damaligen Hauptamt und im Rechtsamt bevor er in das Büro des Oberbürgermeisters wechselte.

Seit 15 Jahren ist Andreas Rothkopf mit den Belangen des Datenschutzes in der Verwaltung befasst.

In seiner neuen Funktion ist er direkt dem Oberbürgermeister unterstellt und zudem als Leiter des Bereiches Gemeindeverfassung für allgemeine Ratsangelegenheiten zuständig.

Seine Arbeit basiert auf dem Datenschutzgesetz NRW, laut dem öffentliche Verwaltungen verpflichtet sind, einen internen Datenschutzbeauftragten zu stellen.

Solch ein Spezialist ist nötig, betrachtet man alleine die Tatsache, dass die Internetseite des Landesdatenschutzbeauftragen eine Liste von rund 50 nationalen Gesetzen aufführt, die Regelungen zum Datenschutz enthalten.

Tatsächlich gibt es ja eine ganze Reihe von Fällen, in denen die Stadt Mönchengladbach im Rahmen gesetzlicher Regelungen verpflichtet oder berechtigt ist, bestimmte Daten zu dann wieder klar definierten Zwecken und in bestimmtem Umfang an berechtigte Dritte weiterzugeben.

Die Bandbreite reicht von der

  • einfachen Melderegisterauskunft (kostet für jedermann 7 Euro) über
  • Auftragsdatenverarbeitung (die liegt zum Beispiel vor, wenn die Verwaltung einen Serienbrief mit Adressdaten durch ein externen Dienstleister erstellen läßt), über die
  • im Meldegesetz geregelte Weitergabe von Daten an Parteien vor Wahlen bis zum
  • Datenaustausch mit Behörden
  • und anderen Institutionen…

So kann es beispielsweise „Neu-Rentnern“ passieren, dass eine Institution sich bei ihnen meldet und die Dienstleistung eines „Seniorennotrufs“ anbietet.  

In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass man die Verwaltung auffordern kann, KEINE Daten an Dritte weiterzugeben, worauf  2009 die Piratenpartei im Rahmen eines „OptOutDay“ ausführlich hinwies: Lesen Sie hierzu die auch Informationen der Piraten-Partei.

Der städtische Datenschutzbeauftragte ist während der Dienstzeiten der Verwaltung unter der Rufnummer 02161 – 25 25 02 erreichbar.

[PM/bzmg]

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