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Bezirksregierung: Sonntagsöffnungen in Mönchengladbach sind rechtens • DIE LINKE fordert gesamte Stellungnahme der Stadt an die Bezirksregierung an

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat der Stadt Mönchengladbach jetzt mitgeteilt, dass die vom Rat für 2016 beschlossenen Verkaufsoffenen Sonntage in Mönchengladbach nicht gegen das Ladenöffnungsgesetz verstoßen und ein Einschreiten der Kommunalaufsicht nicht in Betracht komme.

Insbesondere seien die getroffenen Prognosen zu den Besucherzahlen schlüssig dargelegt und vertretbar.

Es seien keine Umstände bekannt, aus denen sich Zweifel an den prognostizierten Besucherzahlen ergeben.

Die Bezirksregierung empfiehlt der Stadt allerdings, in Zukunft Statistiken über die Besucherströme zu erheben.

Zum Hintergrund:

Der Rat der Stadt Mönchengladbach hatte in seiner Sitzung vom 02.03.2016 die „Ordnungsbehördliche Verordnungen von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in den Stadtteilen der Stadt Mönchengladbach im Jahr 2016“ beschlossen.

Die Fraktion DIE LINKE hatte daraufhin die Bezirksregierung Düsseldorf gebeten, die Entscheidung zu überprüfen.

 

DIE LINKE hat das Schreiben der Bezirksregierung vom 09.05.2016 an die Linksfraktion, in der ihre Entscheidung mitgeteilt wurde, noch nicht abschließend bewertet, zitiert jedoch vorab daraus:

„[…] Der Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach hat mir neben seiner Stellungnahme Unterlagen vorgelegt, aus der sich die für die Veranstaltungen zu erwartenden Besucherzahlen ergeben, die der Rat bei seiner Beschlussfassung zugrunde legte.

Weiterhin wird vertiefend auf das Rahmenprogramm der jeweiligen Veranstaltung eingegangen. Die zu erwartenden Besucherzahlen werden dabei in Relation zu anderen Parametern wie Größe des Stadtteils, Anzahl der geöffneten Geschäfte, Anfangszeiten der Veranstaltung im Verhältnis zur Ladenöffnung etc. gesetzt. […]“

 

Linken-Fraktionssprecher Torben Schultz zeigt sich überrascht und will nun diese Punkte geklärt haben:

 

Schultz: „Deswegen gehen wir davon aus, dass der Herr Oberbürgermeister der Bezirksregierung Unterlagen vorgelegt hat, die dem Rat nicht vorlagen.“

Scheinbar seien nachträglich Unterlagen erstellt worden, die von den Linken schon mit den ersten Anhörungen in den Bezirksvertretungen angemahnt worden seien.

„Sollte sich herausstellen, dass diese der Bezirksregierung nun so dargeboten wurden, als ob schon der Rat diese Unterlagen hatte, wäre dies ein äußerst fragwürdiges Umgehen. Wir haben die Zusendung dieser Unterlagen und der ganzen Stellungnahme der Verwaltung, so wie sie an die Bezirksregierung gingen, eingefordert,“ erklärt Schultz.

Erst danach sei das Schreiben der Bezirksregierung an die Stadtverwaltung abschließend bewertbar.