Giesenkirchen 2015: Eine Hand wäscht die andere?

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logo-lilo.jpgDie Verwaltung legte mit der Anlage A in der Beratung zu Giesenkirchen 2015 einen Sportplatzentwicklungsplan vor, der von der Firma Geo 3 GmbH stammt. Herr Boss von der CDU hatte nach Aussage des Fachdezernenten Dr. Fischer von der CDU ihm den Plan mit der Kostenberechnung übergeben. Für die Sitzungen im Hauptausschuss und im Rat war die Urheberschaft für diese Pläne herauskopiert worden, so dass der Eindruck entstand, die Anlage A stamme von der Verwaltung.

Nachdem die ursächliche Erstellung der Pläne durch Herrn Oberem von der FWG aufgedeckt und entsprechende Fragen dazu formuliert wurden, erklärte der Fraktionsvorsitzende Herr Besten von der CDU: „Ich kann ihnen nur eins sagen, die CDU hat meines Wissens nach – bitte, ich will für mich nicht in Anspruch nehmen, alles zu wissen – dafür nichts bezahlt, wo ist denn das Problem?“

In der Ratssitzung am 24.09.2008 verwies die LiLO auf die weiterhin ungeklärten Fragen in diesem Zusammenhang. Fragen, wer den Auftrag an die Firma Geo 3 GmbH erteilt hat, ob der Auftrag bezahlt wurde oder ob der Firma Geo 3 GmbH gegebenenfalls Aufträge in Aussicht gestellt wurden.

Die Fragen blieben von Seiten der CDU und Verwaltung unbeantwortet.

Ohne Ausschreibung nach freihändiger Vergabe erhielt die Firma Geo 3 GmbH nun im November den Auftrag für die Ingenieurleistungen zum Umbau des Kunststoffrasens auf der Bezirkssportanlage Bergerfeld.

Wir halten fest:

  • Nachweislich falsche Zahlen über die Kosten der Anlage in der Verwaltungsvorlage.
  • Ein Initiator von Giesenkirchen 2015, Herr Boss von der CDU, der sich für befangen in Bezug auf dieses Projekt erklärt.
  • Ein Verschweigen der Urheberschaft der Anlage A der Verwaltung zu Giesenkirchen 2015 gegenüber Hauptausschuss und Rat durch den zuständigen Fachdezernenten von der CDU.
  • Unbeantwortete Fragen zu Bezahlung der Pläne von Geo 3 GmbH bzw. der Inaussichtstellung von Aufträgen an die Firma Geo 3 GmbH durch die Verwaltung.
  • Freihändige Vergabe (keine Ausschreibung) eines Auftrages der Verwaltung an die Firma Geo 3 GmbH bei einem anderen Projekt.

Die LiLO fordert wie schon in der Ratssitzung am 24.09.2008 eine Aussetzung der Beratung zu Giesenkirchen 2015. Es ist eine Frage der politischen Hygiene, dass ein solches Projekt erst nach befriedigender Klärung der offenen Fragen weiter verfolgt werden kann.

Sollten Verwaltung, und hier vor allen Dingen der Fachdezernent Dr. Fischer von der CDU und die Fraktionen von CDU und FDP im Rat dazu nicht bereit sein, ist das Bürgerbehren gegen Giesenkirchen 2015 eine richtige Antwort auf die Arroganz von Verwaltung und Politik in dieser Frage.

3 Kommentare zu “Giesenkirchen 2015: Eine Hand wäscht die andere?”
  1. @ herbert

    Lieber Herbert, Glauben ist ja nicht das Selbe wie Wissen.

    So bin ich persönlich z.B. überzeugt, dass ein Herr Boss, CDU, als Fraktionsgeschäftsführer der CDU im Landschaftsverband Rheinland, Köln, auch in Bedburg, eine Beziehung hat zur Firma Geo 3 GmbH, auch ansässig in Bedburg.

    So schließt sich für mich der Geruchskreis.

    Wer seitens CDU/Verwaltung noch in dieses Raster passt, kann sicher erarbeitet werden.

  2. also wissense, lieber kritiker, glauben sie denn wirklich, dass der „geruch“ von korruption nicht schon da ist?

    das ist je schon kein geruch mehr, das sit ja schon gestank!

    das stinkt ja schon bis in alle anderen gladbacher stadtteile.

  3. Es ist sicher an der Zeit, dass eine übergeordnete Instanz genauer hinschaut und untersucht, was dort abläuft.

    Da m. E. auch bewußt Informationen aller direkt am Projekt Beteilgten zurückgehalten werden, ist jetzt die Kommunalaufsicht gefordert. Ein Regierungspräsident Büssow und seine Mannen sollten sich schleunigst um Klarheit kümmern.

    Ansonsten gerät das Gesamtprojekt Giesenkirchen 2015 in den Geruch, der in nachstehender Wikipedia-Interpretation beschrieben wird.

    Auswirkungen von Korruption:

    Im Bereich der öffentlichen Verwaltung und der Justiz führt Korruption zu hohen materiellen, aber auch enormen immateriellen Schäden (Vertrauensverlust der Bürgerinnen und Bürger). So kann es beispielsweise zu Auftragsvergaben an Unternehmen kommen, obwohl sie teurere oder qualitativ schlechtere Leistungen erbringen als solche Unternehmen, die bei einer objektiven und transparenten Ausschreibung ausgewählt würden. Die den Amtsträgern gewährten Vorteile werden in der Regel bei der Rechnungsstellung eingerechnet. Deshalb werden dann Leistungen abgerechnet, die entweder gar nicht oder nicht in dem ausgewiesenen Umfang erbracht wurden. Die finanziellen Lasten hat letztlich der Steuerzahler zu tragen.

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