Jugendamt sucht neue Jugendschöffen

Hauptredaktion [ - Uhr]

Für die Amtsperiode vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2012 sucht das Jugendamt neue Jugendschöffen für die Jugendkammer beim Landgericht Mönchengladbach und für das gemeinschaftliche Jugendschöffengericht.­Ã‚ 

Das Jugendschöffengericht kann nur von Personen deutscher Staatsangehörigkeit versehen werden. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen am 1. Januar 2009 mindestens 26 Jahre alt sein, dürfen das 70. Lebensjahr bei Beginn der Amtsperiode noch nicht vollendet haben und müssen zur Zeit der Aufstellung der Liste in Mönchengladbach wohnen.

Neben einem gesunden Menschenverstand und klarem Urteilsvermögen sollen die Bewerberinnen und Bewerber Erfahrung in der Erziehung Jugendlicher besitzen. Die gewählten Jugendschöffen werden voraussichtlich zur Teilnahme an zehn bis zwölf Sitzungen im Jahr verpflichtet.

Wer Interesse an diesem Amt hat, kann sich bis spätestens 18. April 2008 beim städtischen Jugendamt unter der Telefonnummer 02161/ 25 – 34 04 oder 33 55 melden.

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