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Klage gegen Abfallgebühren • Teil I: Stadt Mönchengladbach entspricht Klagebegehren einer Eigentümergemeinschaft • Haushaltsentlastung auf Kosten der Gebührenzahler? • Für den BdSt nichts Neues

[1][02.09.2015] Anfang eines jeden Jahres erhalten Grundstückseigentümer Bescheide über Grundbesitzabgaben, dessen Bestandteil auch die Gebühren für die Abfallentsorgung sind. Bei Mehrfamilienhäusern können die Eigentümer diese Kosten auf die Mieter umlegen.

Daher werden sie auch nicht weiter hinterfragt.

Damit wollte sich eine Mönchengladbacher Eigentümergemeinschaft nicht zufrieden geben und hat gegen die Festsetzung der Abfallgebühren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf mit dem Ergebnis geklagt, dass die Stadt Mönchengladbach dem Klagebegehren entsprochen hat und gleichzeitig sämtliche Verfahrenskosten übernahm..

Auf über 10 Seiten (Klage liegt unserer Redaktion vor) legte die Eigentümergemeinschaft (Klägerin) dar, in welchen Punkten die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2015 „mängelbehaftet“ und daher nicht rechtens sei.

Die Klägerin bat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht für Recht zu befinden, dass die beklagte Stadt Mönchengladbach

  1. den Bescheid aufzuheben hat,
  2. die Kosten für die Erweiterung der Abfallumladestellen Heidgesberg und Luisenthal in Mönchengladbach vollständig und so transparent aufzuschlüsseln hat, dass diese für die Gebührenzahler nachvollziehbar sind,
  3. die Kosten für die Erweiterung der Abfallumladestellen ersatzlos aus der Berechnung der Abfallentsorgungskosten 2015 zu entfernen hat,
  4. die Kosten für die Erweiterung der Abfallentsorgungsanlagen erst dann in die Berechnung und Bescheide aufzunehmen hat, wenn die Anlagen wieder vollständig in Betrieb genommen und vollständig abgerechnet sind,
  5. auf die Einführung eines Ident-Systems für Papier- und Grünabfälle zu verzichten und die dafür in Ansatz gebrachten „Einmal-Kosten“ ersatzlos aus der Berechnung der Abfallentsorgungskosten 2015 zu entfernen hat,
  6. auf die Einrichtung eines speziellen Callcenters zu verzichten und die in Ansatz gebrachten Kosten ersatzlos aus der Berechnung der Abfallentsorgungskosten 2015 zu entfernen hat,
  7. die Kosten für die jährlichen Sauberkeitskampagnen ersatzlos aus der Berechnung der Abfallentsorgungskosten 2015 zu entfernen hat,
  8. die zusätzlichen Kosten der Sauberkeitsaktionen unter dem Thema „Kindergärten und Schulen“ ersatzlos aus der Berechnung der Abfallentsorgungskosten 2015 zu entfernen hat,
  9. für die Gebührenfestsetzung eine Darstellungsform zu wählen hat, durch die Gebührenzahler ohne mathematische, verwaltungsstrukturelle und –technische Vorkenntnisse die Entstehung der Abfallentsorgungsgebühren nachvollziehen können und
  10. einen neuen Bescheid für die Grundbesitzabgaben 2015 zu erstellen hat.

Dass die Stadt nun nach über einem halben Jahr die Klage anerkannt, und von sich aus die Kostenübernahme erklärt hat, kann mehrere Gründe haben.

Sie hat entweder erkannt, dass sie die Abfallgebühren unrechtmäßig festgesetzt hat oder sie hat „Signale“ erhalten, dass sie aus einem Klageverfahren nur als „Verliererin“ herauskäme.

Tatsache ist jedenfalls, dass sie keiner der „beklagten“ Punkte inhaltlich widersprochen, diese also vollumfänglich anerkannt hat.

Kernpunkte der Klage waren

Die Klägerin bemängelte insbesondere, dass sie mit Kosten belastet würde, die nicht „individuell zurechenbar“ sind und damit nicht Bestandteil der Abfallgebühren sein dürften.

Die Versuche von Kommunen, sich über die Gebühren „aus der Tasche“ zu bleiben und alle Gebührenzahler „zur Kasse“ zu bitten, ist für den Bund der Steuerzahler nichts Neues und wird von ihm immer wieder bemängelt.

Dazu erklärt der Vorsitzende des Düsseldorfer Steuerzahlerbundes, Rechtsanwalt Heinz Wirz, auf Nachfrage: „Zum konkreten Fall kann ich natürlich nichts sagen, aber wir stellen fest, dass manche Kommunen gebührenfremde Kosten auf die Gebührenzahler umlegen, obwohl die entsprechenden Maßnahmen aus dem städtischen Haushalt zu bestreiten sind.“

Leider wären die Gebührenberechnungen teilweise so kompliziert und intransparent, dass die Gebührenzahler keine Chance hätten, ihre Abfallgebühren im Detail nachzuprüfen und ggf. dagegen gerichtlich vorzugehen.

„Hinzu kommt, dass für Vermieter die städtischen Gebühren durchlaufende Posten sind und über die Betriebskosten an die Mieter weitergereicht werden,“ ergänzt Wirz.

Insbesondere sozial schutzbedürftige Mieter sind von unzulässig umgelegten Kosten betroffen.

Bei Mietern, die Anspruch auf Kosten der Unterkunft (KdU) haben, zahlt die Stadt Mieten und Nebenkosten und damit auch die (unzulässig) umgelegten Kosten aus den Abfallgebühren.

Nun könnte man annehmen, dass die Stadt diese Kosten ja selbst trägt und es nach dem Motto „von einer Tasche in die andere Tasche“ keinen Unterschied mache.

Wenn es denn so wäre, wäre dies eine logische Annahme.

Es ist aber nicht so, denn die Kommunen verlangen vom Bund die vollständige Übernahme der „KdU“, der sich schon jetzt – wenn auch nur anteilmäßig – beteiligt.

Somit trägt der Bund in der Konsequenz anteilmäßig auch unzulässige Kosten aus den Abfallgebühren.

In welcher Höhe die Kommunen auf diesem Wege ihre kommunalen Haushalte „entlasten“, konnte der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler NRW e.V. (BdSt) Heinz Wirz nicht sagen, bei manchen Kommunen könne das jedoch sicherlich zig Millionen EURO pro Jahr ausmachen.

2 Kommentare (Öffnen | Schließen)

2 Kommentare Empfänger "
Klage gegen Abfallgebühren • Teil I: Stadt Mönchengladbach entspricht Klagebegehren einer Eigentümergemeinschaft • Haushaltsentlastung auf Kosten der Gebührenzahler? • Für den BdSt nichts Neues"

#1 Kommentar von Ypsilon am 4. September 2015 00000009 00:01 144132488712Fri, 04 Sep 2015 00:01:27 +0000

Ist ja „reizend“, in des Wortes reinster Bedeutung, wie wir abgezockt und hinters Licht geführt werden! Eine Frechheit!

Ist denen eigentlich nichts peinlich?

Offensichtlich nicht, sonst würde man nicht so dreist vorgehen. Ganz nach dem Motto: Die blöden Bürger merken sowieso nichts und zahlen.

In diesem Fall dumm gelaufen. Für die Stadt. Hat vermutlich aber keine Konsequenzen. Oder kommt da noch was nach?

Wäre doch nur richtig, wenn die alle Bescheide korrigieren und zu viel bezahlte Beträge erstatten müssten.

#2 Kommentar von medienanalystin am 4. September 2015 00000009 09:04 144135747309Fri, 04 Sep 2015 09:04:33 +0000

Heute in der RP gelesen:

GroKo-Workshop Demografie, Zitat:

„Die Politiker interessierte vor allem: Mit welchen Impulsen können sie die demografische Entwicklung steuern?

Wie können sie die Stadt im Wettbewerb der Kommunen positionieren?

Und Konsequenz daraus: „Wie können wir Politiker das Profil Gladbachs nach innen und außen Schritt für Schritt schärfen?“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Hans Peter Schlegelmilch. Zitat Ende.

[2]

Ein ganz einfaches Beispiel dafür wäre schon mal Ehrlichkeit dem Bürger gegenüber.

Also nicht wie in diesem Artikel beschrieben, mal eben klammheimlich Kosten in den Müllgebühren verstecken, die da nichts zu suchen haben.

Bei den Müllgebühren ist Mönchengladbach sowieso ganz weit vorne. Im negativen Sinn.

Wer sich vor einem Umzug nach Mönchengladbach Steuern und Abgaben ansieht, muss zu dem Schluss kommen: rechnet sich nicht.

Das Preis-Leistungsverhältnis stimmt in dieser Stadt absolut nicht. Außer Spesen nichts gewesen.

Wer mit offenen Augen durch die Stadt geht erkennt das. Wer diese länger kennt/hier wohnt, sieht sehr deutlich wie negativ die Entwicklung der letzten mindestens 10 bis 15 Jahren war und ist.

Auch wenn die GroKo bzw. CDU glaubt durch viele, viele Neubauten vermögendere Leute in die Stadt zu locken, glaube ich an den Erfolg erst, wenn ich es sehe.

Tatsache ist, dass es in dieser Stadt jede Menge Leerstände gibt, die z.B. in den Innenstädten zunächst mal gefüllt und Substanz verbessert und attraktiviert werden müsste, damit Neubauten zum Magneten werden können.

Was Urbanität ist, hat in dieser Stadt seit Jahrzenten niemand der Politiker kapiert. So sieht diese Stadt leider auch aus. Vor allem das, was einmal „Mönchengladbach 1“ war. Der Lack ist definitiv ab.

Ein Lichtblick ist das Zentrum Rheydt. Das hat die GroKo allerdings nicht zu „verantworten“.