Kostenloser Parkservice für Theatergänger

Hauptredaktion [ - Uhr]

wappen-rheydt-thb1.jpgEinen besonderen Service bieten die Theaterverwaltung und der Betreiber des Parkhauses, den Besuchern des Theaters an der Odenkirchener Straße ab Donnerstag, 26. Februar, an.

Nach der Eröffnung des neuen Real SB-Warenhauses gegenüber dem Theater vor wenigen Wochen steht den Theatergängern auch das Parkhaus im neuen Gebäudekomplex an der Odenkirchener Straße/ Ecke Moses-Stern-Straße zur Verfügung, und zwar zunächst kostenlos.

Damit hat die bisher lästige Parkplatzsuche rund um das Theater Mönchengladbach ein Ende.

Das Warenhaus verfügt über zwei Parkdecks. Die Regelung zum kostenlosen Parken während der Theateraufführungen dauert bis zum Ende der laufenden Spielzeit.

Die Theaterbesucher sind gebeten, einen Parkschein bei der Einfahrt ins Parkhaus zu ziehen. Nach der Vorstellung wird dieser dann im Theater entwertet, damit die Ausfahrt aus dem Parkhaus kostenfrei erfolgen kann.

Auch für die Parkplatzsituation um die Ersatzspielstätte zeichnet sich eine Lösung ab. Bekanntlich zieht das Theater wegen der dringend erforderlichen brandschutztechnischen Sanierung nach der laufenden Spielzeit in den Nordpark um.

Dort verfügt die EWMG über eine leerstehende ehemalige Bundeswehrhalle, die ab Anfang März für den spielfertigen Betrieb des Hauses umgebaut wird. Hier stehen zum Start der Spielzeit 2009/2010 den Theaterbesuchern zahlreiche Parkplätze auf dem P 4 in der unmittelbaren Nachbarschaft zur Verfügung.

„Wir verhandeln derzeit mit der PPG Nordpark GmbH, der Betreibergesellschaft der Parkplätze, über die Parkgebühren. Unser Ziel ist es, die Parkplätze zu äußerst günstigen Konditionen in Form einer Kombination von Park- und Theaterticket anzubieten. Dabei denken wir an einen Euro pro Ticket“, erläutert Kulturdezernent Dr. Gert Fischer.

„Wenn das Theater nach Rheydt zurückkehrt, wollen wir ein ähnliches Modell gemeinsam mit dem Betreiber des Parkhauses entwickeln“. Ab der neuen Spielzeit wäre somit das Parkticket im Preis enthalten. Da durch die Regelung der bestehende Tarif zum Theaterbesuch verändert würde, muss der Rat darüber entscheiden.

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