Lärmaktionsplan der Stadt geht der FDP zu weit • Dennoch: Neu-Landtagsabgeordneter Andreas Terhaag putzt „30-km-Zone“

Bernhard Wilms [ - Uhr]

Am kommenden Montag nimmt Andreas Terhaag zum ersten Mal an einer Plenarsitzung des nordrhein-westfälischen Landtages teil und wird dabei auch vereidigt. Bis dahin hatte Terhaag noch einiges zu tun.

So beispielsweise die 30-km-Zonen „aufzupolieren“. Dass es ausgerechnet ein solches Schild war, entbehrt nicht einer gewissen „Pikanterie“, zählen doch diese Zonen nicht gerade zu den „Steckenpferden“ der magenta-gelben Liberalen.

Das bestätigte dann auch Andreas Terhaag im heutigen Gespräch mit unserer Zeitung und fügt schmunzelnd hinzu, wenn es schon 30-km-Zonen geben müsse, sollten zumindest die Schilder sauber sein.


Darauf kommt es dem Sprecher der FDP im Bau- und Planungsausschuss, Herbert Hölters, vermutlich weniger an.

Er wirft der Verwaltung u.a. vor, dass sie im Zusammenhang mit dem Lärmaktionsplan 2 die Ergebnisse des Konzepts mit einer flächendeckenden Einführung von Tempo 30 schon vorweg nehme.

Diese Kritik fußt auf dem mehr als 250 Seiten starken Entwurf des Lärmaktionsplanes in seiner 2. Stufe (LAP 2) nebst seiner Anlagen.

Hölters, der dieses Werk durchgearbeitet hat, reklamiert für die FDP-Ratsfraktion Änderungsbedarf vor allem zu zwei großen Themenbereichen.

So gebe es im neuen LAP-Entwurf ein Kapitel „Vorbehaltsnetz“, dem man die Absicht der Verwaltung entnehmen könne, das „Vorbehaltsnetz“ genannte Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt zu reduzieren.

Diese Definition eines Vorbehaltsnetzes sei „eine wesentliche Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung.“

Das geht Hölters zu weit: „Es kann nicht sein, dass die Verwaltung im LAP 2 so nebenbei das Hauptverkehrsstraßennetz festlegt. Das ist Aufgabe eines Verkehrsentwicklungsplanes (VEP). Auf der Basis dieses Vorbehaltsnetzes“ will die Verwaltung dann ein „Stadtgeschwindigkeitskonzept“ erstellen, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit die Lärmemissionen erheblich beeinflusst.“

Im LAP 2 ist für fast alle untersuchten Belastungsachsen Tempo 30 oder die „Einzelfallprüfung Reduzierung … auf 30 km/h“ vorgesehen.

Für Herbert Hölters ist das Ergebnis dieser Prüfungen vorhersehbar: „Wenn die Verwaltung diese selbst vornimmt, werden wir selbst auf Straßen mit Flüsterasphalt Tempo 30 bekommen.“

Ein flächendeckendes Tempo-30 in Mönchengladbach lehnen Hölters und die FDP aber ab.

Auch die NEW mobil & aktiv habe sich bei der bisherigen Beteiligung kritisch zur Ausweitung von Tempo 30 geäußert, weil sie ihre Busfahrpläne in Gefahr sieht.

Die FDP fordert erneut die zwingend notwendige und dringende Vorlage eines Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) mit einem leistungsfähigen Hauptverkehrsstraßennetz ohne unnötige Einschränkungen.

An diesem sollen die LAP 2-Maßnahmen wie das Verlegen von Flüsterasphalt auf den Hauptverkehrsstraßen ausgerichtet werden.

Dafür muss die Verwaltung wie schon für die erste Stufe des LAP ein Umsetzungsprogramm aufstellen, meint Hölters.

Zeit dafür gibt nach Ansicht von Hölters genug: „Die betreffende EU-Richtlinie schreibt keinen Umsetzungszeitraum für den LAP vor. Dies ist den Kommunen und deren finanziellen Möglichkeiten überlassen.“

Noch etwas findet Hölters nicht in Ordnung: „Der neue LAP-Entwurf enthält Maßnahmen, die mit dem Ziel der Lärmminderung gar nichts zu tun haben. Dabei haben wir einen Beschluss zum LAP 1, der festhält, dass Alles, was nicht der Lärmminderung dient, nicht mit im LAP beschlossen wird, sondern in anderen Plänen, z.B. im Radwegeplan oder als Einzelmaßnahme.“

Aktuell sei der Entwurf des  LAP 2 aber wieder reich gefüllt mit derartigen, nicht lärmreduzierenden Maßnahmen: Radwege, Schutzstreifen, Baumbeete in Parkstreifen, Verlegung von Bushaltestellen, Inseln, Querungshilfen usw. – eine riesige Liste.

Hölters warnt: „Wenn das alles unter der Überschrift LAP 2 beschlossen würde, sind spätere Diskussionen und Entscheidungen – auch in den Bezirksvertretungen – darüber nicht mehr möglich.“

Folgerichtig fordere die FDP, solche Maßnahmen wie beim LAP 1 nicht mit zu beschließen.

Für Andreas Terhaag stehen diese Themenbereiche nicht ganz oben auf der Agenda.

Für ihn sind die Einrichtung und Ausstattung seines Landtagsbüros in Düsseldorf und die Organisation seiner Abgeordnetendependance in seinem Mönchengladbacher Wahlkreis vordringlicher.

Als Mitglied im Petitionsausschuss hat Terhaag schon die ersten „Fälle“ bearbeitet.

Neben den Aufgaben in diesem Landtagsausschuss wird er für die FDP auch im „Ausschuss für Haushaltskontrolle“ und als Vertreter im Innovationsausschuss des Landtages tätig sein.

Grundlage für die Arbeit des Haushaltskontrollausschusses dienen die Jahresberichte des Landesrechnungshofes woraus der Ausschuss u.a. Empfehlungen für Maßnahmen beschließt.

Reizvoll ist für Terhaag als diplomierter Ingenieur auch der „Innovationsausschuss“ (Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung), der seine Rolle insbesondere in der Unterstützung der Forschenden, Lehrenden und Lernenden in den Hochschulen und Forschungseinrichtungen sieht.

Wie Terhaag diese Funktionen mit seiner beruflichen Tätigkeit als Selbständiger Unternehmer im Einklang bringt, erläuterte er Ende September in einem BZMG-Interview:

Andreas Terhaag (FDP) auf dem Weg in den Landtag • Bald vier Mönchengladbacher Abgeordnete in Düsseldorf?

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