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Abfallgebühren 2017 • Teil II: Stadt und „mags“ entziehen sich Gerichtsverfahren zu „Abfallgebühren“ usw. • Klagende Eigentümer müssen für 2016 und 2017 nichts zahlen

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[11.06.2017] „Im verwaltungs­gericht­lichen Verfahren <Kläger> ./. Stadt Mönchengladbach <Aktenzeichen> hebt die Beklagte den Grundbesitz­abgaben­bescheid vom <Datum1> in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom <Datum2> betreffend Abfall­ent­sorgungs-, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren auf.

Der Kläger erhält diesbezüglich weitere Nachricht vom Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben.

Damit hat sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt.

Die Beklagte erklärt bereits jetzt, dass sie die Kosten des Verfahrens trägt und mit einer Erledigungserklärung des Klägers einverstanden ist.“ (Zitat Ende)

So oder so ähnlich sehen Textbausteine der Mönchengladbacher Verwaltung aus, wenn sie nicht gewillt ist, vor Gericht die undurchsichtige Kalkulation und die rechtlich zweifelhaften Teile der Satzung der Grundbesitzabgaben zu erklären.

Formalrechtlich hat ein Kläger danach keine Chance mehr, verwaltungsrichterlich feststellen zu lassen, ob die Gebühren (= Entgelte für erbrachte kommunale Leistungen) sowohl inhaltlich als auch vom Umfang her rechtmäßig sind.

Denn durch die Aufhebung des Gebührenbescheides entzieht die Verwaltung dem Kläger den Klagegrund und damit auch die Klagefähigkeit in dieser Sache.

Verbunden mit der Aufhebung des Gebührenbescheides ist dann auch die Rückerstattung der schon gezahlten oder eingezogenen Gebühren.

Diesen „Trick“ wandte die Stadt Mönchengladbach schon für das Jahr 2015 an, als eine Eigentümergemeinschaft gegen den Gebührenbescheid Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht hatte.

Klage gegen Abfallgebühren • Alle Teile der Themenreihe in Artikel-Zusammenstellung zum Download [2]

Durch die Aufhebung des Gebührenbescheides entledigte sich die Stadt Mönchengladbach „elegant“ der Notwendigkeit die Berechnungs- und Sachgrundlagen offen zu legen.

Den gleichen Trick wandte die Stadt auch für 2016 an, als sie in mehreren Fällen die Bescheide aufhob und auf null setzte.

Dem folgte die Stadttochter „mags AöR“ in mehreren Fällen auch schon für 2017.

Auch sie – nunmehr für die Grundbesitzabgaben (ohne Grundsteuer) zuständig – hob schon in Widerspruchsverfahren die Bescheide auf, ohne auf die Begründungen der Hauseigentümer zu warten und zahlte die schon gezahlten Gebühren kurzerhand zurück.

Zwar hielt sich die mags noch das „Hintertürchen“ auf, indem sie sich eine „weitere Prüfung“ vorbehalte.

Was sie „prüfen“ will, ließ sie jedoch nicht erkennen.

Möglicherweise befürchtete sie ein Klageverfahren auch für 2017 vor dem Verwaltungsgericht.

Ausgeschlossen ist aber auch nicht, dass die „mags“ auf die Erfahrungen der Stadtverwaltung aus den Vorjahren zurückgreift und die Hauseigentümer, die voraussichtlich den Klageweg beschreiten würden „vorgemerkt“ sind und möglichst früh „ruhiggestellt“ werden sollen.

Diese „ruhigzustellenden“ Hauseigentümer (und deren Mieter) werden sich freuen und auch für 2018 in den Widerspruch gehen und ggf. dann auch klagen.

Denn die Klagegründe sind ja nicht erledigt und werden sicherlich wieder „aufs Tapet“ kommen.

Die Hauseigentümer, die treu und brav den Gebührenbescheiden und deren Hintergründen Glauben schenken oder denen es einfach nur zu viel Aufwand bedeutet, termingerecht Widerspruch einzulegen und sich dann vielleicht an das Verwaltungsgericht zu wenden, müssen dann halt zahlen.

Vielleicht haben sich manche der 2016 über 710 widersprechenenden Hauseigentümer aber auch durch die bis zu 8 Seiten Widerspruchsbescheid „ins Bockshorn jagen“ lassen.

Nur Mut, kann man Verzagten zurufen: Erfahrungen und Hilfestellungen dazu, wie man als Gebührenpflichtiger mit Bescheiden umgehen kann, gibt es im Netz und hier auf BZMG zur Genüge.

Die Verantwortlichen der Stadt und seit 2017 auch die der „mags“ werden abgewogen haben, ob sie wenigen klagewilligen Hauseigentümern die Jahresgebühren für Abfallentsorgung usw. erlassen und die „Geheimnisse“ der Gebührenbe- und abrechnung weiterhin als solche für sich behalten oder ob sie nichts zu verbergen haben und sich Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht stellen können.

Die momentane Entscheidung liegt auf der Hand: „Lieber zahlen als Transparenz herstellen!“

Sollten es auch nur 10 Klageverfahren gewesen sein, die auf die beschriebene Weise „aus der Welt geschafft“ wurden, dürfte das die Verwaltung / die „mags“ haushalterisch Kosten und Mindereinnahmen von 20.000 bis 25.000 EURO „beschert“ haben.

Beträge, die locker aus den „Portokassen“ zu bestreiten sein dürften.

Damit erkaufen sich die Verantwortlichen ihr „Schweigen können“ beispielsweise zu den Einnahmen aus dem Verkauf von gesammeltem Altpapier, zu Mietkosten für die Bereitstellung der blauen Papiertonnen, Erträge aus dem „Dualen System“, zu den Kosten der so genannten „Abfallberatung“, die Rechtmäßigkeit der Umlage der „Straßenstaubsauger“ in Rheydt und Mönchengladbach auf alle Mönchengladbacher Hauseigentümer usw.

Möglicherweise wird sich Anfang 2018 die Situation ändern, wenn mehr Hauseigentümer sich nicht scheuen, zu versuchen, ihre Rechte auch vor Gericht durchzusetzen und die „Schweigekosten“ für die „mags“ sechsstellig werden könnten.

Durch die Gründung der „,mags“ und die damit einhergegangen Auslagerung elementarer Teile von „Verwaltungshandeln“ aus eben dieser Verwaltung hat die GroKo aus CDU und SPD ihr Ziel erreicht, den politischen Gremien jegliche Kontrollmöglichkeiten zu entziehen.

Denn das Handeln der „mags“ soll nun – fern jeder Öffentlichkeit – in einem so genannten Verwaltungsrat „kontrolliert“ werden.

Wohlgemerkt. „SOLL“

War bislang noch der Umweltausschuss beispielsweise für die Abfallentsorgungsgebühren „zuständig“, erscheint dieses Thema daher nicht mehr auf dessen Tagesordnung.

„Transparenz“ á la Mönchengladbach.

Entzieht das „Kompetenzzentrum Sauberkeit“ dem Umwelt­aus­schuss die Existenzgrundlage? • Kritische Einschätzung von Dr. Gerd Brenner (B90/Die Grünen) in seiner Rede zum Haushalt [3]


 

1 Kommentar (Öffnen | Schließen)

1 Kommentar Empfänger "
Abfallgebühren 2017 • Teil II: Stadt und „mags“ entziehen sich Gerichtsverfahren zu „Abfallgebühren“ usw. • Klagende Eigentümer müssen für 2016 und 2017 nichts zahlen"

#1 Kommentar von Kerstin Königs am 11. Juni 2017 00000006 19:21 149720890207Sun, 11 Jun 2017 19:21:42 +0000

Das ist nicht weit entfernt von den Fehlentscheidungen zur Grundgesetzänderung um uns Bürger zu verkaufen.

Wie peinlich ist das, dass die Stadt und diese mags auf Einnahmen verzichten, um ja nicht ihre Kalkulation transparent offen zu legen?

Mein Gedanke dabei ist logisch: die haben was zu verbergen.

Was sagen die Politiker dazu? Finden die das in Ordnung und unterstützen das?

Da habe ich schon 2 Themen (eines sind die vielen Grundgesetzänderungen, Artikel von Dr. Krings), bei denen ich meinen Kindern erklären soll, dass das Demokratie ist.

Das kapieren sogar meine Kinder, dass da was nicht stimmen kann, sondern stinkt. In beiden Fällen.