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Windenergie in Mönchengladbach: Verwaltung legt Sachstandsbericht vor

Wie stellt sich die planungs- und genehmigungsrechtliche Situation von Windenergie aktuell dar? Wie kann die Nutzung der Windenergie gesteuert werden und welchen Einfluss hat die Stadt darauf?

Auf diese und weitere Fragestellungen nimmt die Verwaltung in ihrem Sachstandsbericht zur planungs- und genehmigungsrechtlichen Situation von Windenergieanlagen in Mönchengladbach Bezug, den sie im Auftrag des Planungs-und Bauausschusses erarbeitet hat und der in der nächsten Woche in den Bezirksvertretungen sowie anschließend im Planungs- und Bauausschuss vorgestellt wird.

Seit 2003 steuert die Stadt Standorte für Windenergie im Stadtgebiet. Grundlage bildet dafür eine gutachterliche Untersuchung im Flächennutzungsplan.

Dort sind zwei Bereiche als „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ ausgewiesen: Piperlohof und Wanlo.

Auf einer Fläche von insgesamt 101 Hektar stehen in diesen zwei Bereichen 13 Windenergieanlagen. Damit sind diese Gebiete wirtschaftlich ausgelastet.

Die Stadt Mönchengladbach steht heute in Sachen Windenergie vor großen planerischen und politischen Herausforderungen.

Durch Vorgaben der Landesregierung, den Anteil an erneuerbaren Energien durch den Ausbau der Windenergienutzung zu fördern, ist die Stadt gehalten, der Windenergie mehr Raum zu geben.

Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf, der sich zurzeit in der Fortschreibung befindet, wird daher erstmals Windvorrangbereiche ausweisen, die die Stadtnach Rechtskraft des Planes in den Flächennutzungsplan übernehmen muss.

In einem Vorentwurf zum Regionalplan sind dort als neue Bereiche das JHQ sowie das RAF- Hospital und die bekannte Zone bei Wanlo als Vorranggebiete genannt.

Um in Zukunft weiterhin sicherstellen zu können, wo im Stadtgebiet Windenergieanlagen stehen dürfen und wo diese ausgeschlossen werden sollen, benötigt die Stadt ein neues Planungskonzept, da das bisherige nicht mehr den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht.

Hierzu hat der Planungs- und Bauausschuss die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Potenzialanalyse durch ein externes Gutachterbüro erarbeiten zu lassen.

Bei der Erstellung der Potenzialanalyse müssen zunächst sogenannte harte und weiche Tabuzonen ermittelt werden.

Zu den harten Tabuzonen zählen unter anderem besiedelte Gebiete, Naturschutzgebiete sowie Verkehrs- und Leitungstrassen.

In diesen Bereichen ist Windenergie rechtlich nicht möglich. Bei den weichen Tabuzonen handelt es sich um Bereiche, in denen nach den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt keine Windenergieanlagen aufgestellt werden sollen, wie beispielsweise Abstandszonen zu besiedelten Gebieten, zu Naturschutzgebieten oder zu Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und Vogelschutzgebieten.

Die verbleibenden Potenzialflächen werden einzeln untersucht und gewichtet. Im Ergebnis muss der Windenergie „substanziell“ Raum geschaffen werden.

Nach Abwägung aller Belange wird der Rat der Stadt die Konzentrationszonen für Windenergie durch Änderung des Flächennutzungsplanes beschließen.

1 Kommentar (Öffnen | Schließen)

1 Kommentar Empfänger "
Windenergie in Mönchengladbach: Verwaltung legt Sachstandsbericht vor"

#1 Kommentar von Günter Heymanns am 4. November 2015 00000011 18:27 144666165706Wed, 04 Nov 2015 18:27:37 +0000

Diese Aussagen sind uns noch aus vielen Stellen im NEW Forum bekannt.

– Von wem wird die Stadt in dieser Frage rechtlich beraten? –

Tatsächlich ist keine Kommune verpflichtet die Flächen für Windindustrieanlagen aus dem LEP zu realisieren, jede Kommune kann eigenständig entscheiden, wo sie städtebaulich Windkraftkonzentrationszonen in der Stadt für sinnvoll erachtet und dann andere Standorte mit Ausschlußwirkung belegt.

So wie wie bei uns in Mönchengladbach, der Fall ist.

Damals (2003) wurde ein gut erarbeiteter FNP Konzentrationszonen für Windkraftanlagen erstellt – somit ist die Stadt rechtlich abgesichert, wenn man keine weiteren Windindustrieanlagen wünscht.

Auch welchen Flächenanteil die Konzentrationszonen an der Gesamtfläche der Gemeinde haben müssen, lässt sich nicht generell sagen, somit ist kein rechtlicher Handlungsbedarf notwendig.

Es steht wohl ausser Frage, dass den Wanloern mit der Abbagerungen Rheinbraun und den WEA Zonen mehr als erträglich zugemutet worden ist, nun den Anstoss zum Repower über 100 m hohe Anlagen zu geben nenne ich politisches Harakiri, damit könnten dort auch noch 200 m hohe Windindustrieanlagen als Repower demnächst vor der Tür stehen.

Was soll uns Bürgern hier wieder verkauft werden?

Übrigens: Auch hier lesen!: [1]