Zukunft der GEM: Keine GmbH mehr • Stattdessen „Eigenbetrieb“ oder „Anstalt des öffentlichen Rechts – AöR“? • Keine Übernahme durch die NEW • OB Reiners „beruhigt“ Mitarbeiter

Bernhard Wilms [ - Uhr]

Da zum 01.01.2016 die GEM zu 100% in den Besitz der Stadt Mönchengladbach übergeht, wird zu entscheiden sein, in welcher Rechtsform das derzeit als GmbH zwischen der Stadt Mönchengladbach und den Stadtwerken Krefeld geführte Entsor­gungsunternehmen weitergeführt wird (Vergleich als PDF nach Klick auf Grafik).

Informationen zufolge soll die GEM nicht eine GmbH bleiben, sondern in einen Eigenbetrieb oder in eine Anstalt des Öffentlichen Rechts umgewandelt werden.

Mit der Aussage zur neuen Unternehmensform der GEM dürften auch die selbstdefinierten Ambitionen der NEW AG ins Leere gelaufen sein.

Diese hatte – wie im Übrigen die RWE (49%-Gesellschafter an der NEW AG) in anderen Kommunen – versucht, auf der „politischen Schiene“ das dauerhaft einträgliche Geschäft der Mönchengladbacher Abfallentsorgung „in den Griff“ zu bekommen.

Beide „Modelle“ bieten die Chance, dass dem Gebührenzahler eine transparentere Geschäftsführung präsentiert wird.

Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Beratungen in den relevanten Gremien nicht mehr der Öffentlichkeit entzogen werden und auch Vergaben, wie aktuell zu den Planungen für den Umbau der Abfallumladestellen u.a. an das ehemalige GEM-Aufsichtsratsmitglied Rolf Besten (CDU) geschehen, den Vergaberegeln für die Öffentliche Hand entsprechend vorgenommen werden.

Den Mitarbeitern der GEM soll OB Hans Wilhelm Reiners (CDU) mitgeteilt haben, dass sie keine Auswirkungen auf ihre Arbeitsplätze zu befürchten hätten.

Anders könnte dies für den GEM-Vertriebsleiter Herbert Pauls (CDU) sein, der u.a. das politische Amt des Vorstehers im Stadtbezirk Nord bekleidet.

Sollte es beispielsweise im Eigenbetrieb dessen Vertriebsleiterfunktion weiterhin geben, würde er unter das öffentliche Dienstrecht fallen, was die Frage aufwirft, ob er als „Mitarbeiter der Stadt Mönchengladbach“ hier seine politischen Mandate weiterhin ausüben kann.

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