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„Aufnahme von Blechschäden ist für die Polizei keine Aufgabe zweiter Klasse“

12-08-14-blechschaden-seedo-pixelio-de [1]Entschieden hat sich der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hans-Willi Körfges, heute in Düsseldorf  gegen die Forderung des Münsteraner Polizeipräsidenten, Polizeibeamte nicht mehr zur Aufnahme von Unfällen mit Blechschäden zu schicken, ausgesprochen. 

„Aus meiner Sicht ist es zwingend notwendig, dass unsere Beamtinnen und Beamten zur Verkehrsunfallaufnahme weiterhin herangezogen werden. Oft bleibt es nämlich nicht bei Blechschäden, sondern es stellt sich heraus, dass beteiligte Personen aus den unterschiedlichsten Gründen kein Fahrzeug im Straßenverkehr hätten führen dürfen, weil sie beispielsweise unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.“  

Vor diesem Hintergrund ist für den SPD-Innenexperten die Unfallaufnahme von Blechschäden auch keine Aufgabe zweiter Klasse, auf die die Polizei zukünftig zu Gunsten anderer Aufgaben verzichten könnte: „Eine Aufgabenreduzierung zu Lasten der Präsenz unserer Polizei auf der Straße ist nicht akzeptabel. Eine wesentliche Aufgabe der polizeilichen Unfallaufnahme ist auch die fachgerechte Sicherung sowie die Gewährleistung der Verkehrssicherheit an der Unfallstelle. Dies muss eine hoheitliche Aufgabe bleiben.“  

[PM]