MdL Terhaag (FDP) zur Kritik von SPD-MdL Körfges zu den Schlüsselzuweisungen des GFG • Körfges präzisiert seine Vorwürfe an die Landesregierung

Hauptredaktion [ - Uhr]

[20.11.2018] Als Reaktion auf die Erklärung von Hans-Willi Körfges vom 18.11.2018, Mönchengladbach erhielte im kommenden Jahr ca. 9,0 Mio. EURO weniger Landesmittel nach dem GFG, sandte der FDP-Landtagsabgeordnete Andreas Terhaag uns diese Stellungnahme:

„Herr Körfges sollte es als Vorsitzender des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen eigentlich besser wissen!

Trotz gestiegener Steuerkraft (+ knapp 5 Mio. €) sind die Landeszuweisungen für Mönchengladbach gestiegen (+ 9 Mio. € aus der ersten Modellrechnung und noch mal zusätzlich + 4,8 Mio. aus der zweiten Modellrechnung).

Entgegen der Behauptung von Herrn Körfges stehen Mönchengladbach also in 2019 nicht knapp 9 Mio. Euro weniger, sondern insgesamt 18,8 Mio. Euro mehr zur Verfügung!

Das Plus an Landeszuweisungen übertrifft mit 13,8 Mio. Euro damit die von seinem Kämmerer eingeplante Steigerung um das Doppelte!

Grundlage für die Änderungen im GFG war das sogenannte SOFIA Gutachten welches von der Rot-Grünen Landesregierung in Auftrag gegeben wurde.

Die jetzige Landesregierung hat also ausschließlich aus rechtlichen und fachlichen Gründen gehandelt.

Die bisherige Berechnungsgrundlage für das GFG wäre nicht mehr nutzbar gewesen, es musste also zwingend eine Veränderung passieren. Eine

Beibehaltung des bisherigen Soziallastenansatzes hätte dem Gutachten widersprochen.

Wie jeder dem Bericht der zuständigen Ministerin im Ausschuss entnehmen kann, wäre eine erneute Verwendung der alten Parameterwerte, wie von Herrn Körfges gefordert, verfassungsrechtlich gar nicht vertretbar.

Letztlich fordert Herr Körfges bei Beibehaltung des alten Schlüssels, Gerichtsurteile zu ignorieren und wider besseren Wissens zu handeln.

Um den Übergang zu erleichtern und die Umstellung gerade für diejenigen Kommunen zu erleichtern, die stark auf Schlüsselzuweisungen angewiesen sind, hat die Landesregierung aus Rücksichtnahme auf die Kommunen für das GFG 2019 sogar noch einen Abschlag von 50% vorgenommen.

Insgesamt schüttet die Landesregierung ein Rekordvolumen von 12,4 Mrd. € (+ 675 Mio. € im Vergleich zu 2018) aus, von dem letztlich alle Kommunen profitieren.“ (Zitat Ende)

Nach Anfrage unserer Redaktion zur Terhaag‘schen Kritik, präzisierte Hans Willi Körfges seine Vorwürfe an die Landesregierung in diesem Statement:

„Wenn von Vertretern der regierungstragenden Landtagsfraktionen darauf hingewiesen wird, es habe insgesamt mehr Geld für die Kommunen, also auch für Mönchengladbach gegeben, ist das zwar richtig, ändert aber nichts an der Tatsache, dass durch die systematischen Änderungen im GFG strukturschwache Städte weniger erhalten als nach dem alten Verteilungsschlüssel.

Auch die Behauptung, die Absenkung des Soziallastenansatzes sei verfassungsrechtlich geboten, ist unrichtig.

Immerhin ist die Systematik der bisherigen Verteilung vom Verfassungsgerichtshof ausdrücklich bestätigt worden.

Fakt ist und bleibt: Strukturschwache Kommunen wie Mönchengladbach verlieren dadurch Geld im Verhältnis zum bisherigen Verteilungsschlüssel.

Im konkreten Fall von Mönchengladbach 8,9 Millionen Euro!“ (Zitat Ende)

 

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