SPECIAL: „Wählt“ OB Bude vorzeitigen Rücktritt? – Teil III: Finanzielle Aspekte

Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

Nicht-Beamte erhalten bei Eintritt in den Ruhestand eine Rente, deren Höhe orientiert sich, vereinfacht ausgedrückt, an der Dauer und der Höhe ihrer Einzahlungen in die Rentenversicherung.

Beamte, die in den Ruhestand treten erhalten eine Pension, die von der Höhe der letzten Dienstbezüge abhängt. Bei 40 Dienstjahren sind das in der Regel 71% der Brutto-Dienstbezüge. Bei kürzeren Amtszeiten reduzieren sich die Ruhegehaltsbezüge.

Beide, Nicht-Beamte und Beamte, müssen Einkommensteuer zahlen.

OB Norbert Bude bezieht als Hauptverwaltungsbeamter ein monatliches Gehalt in Höhe von 11.093,46 EURO (jährlich = 133.121,52 EURO)

Grundlage hierfür ist die Eingruppierungsverordnung (EingrVO) des Landes NRW, die besagt, dass Oberbürgermeister von Kommunen zwischen 250.001 und 500.000 Einwohnern der Besoldungsgruppe B10 zugeordnet werden.

Die Höhe der Bezüge richtet sich nach der Besoldungstabelle des NRW-Landesamtes für Besoldung.

Im Stellenplan-Entwurf zum Haushalt 2013 wird ausgewiesen, dass sich 80% der Tätigkeiten des Mönchengladbacher Oberbürgermeisters auf seine Funktion als „Hauptverwaltungsbeamter“ im Verwaltungsvorstand beziehen.

In den restlichen 20% seiner Arbeitszeit muss er sich um den Rat, die Ausschüsse und den Integrationsrat kümmern, also um seine politischen Aufgaben.

Letzteren Aufgaben dürften dann auch Repräsentationsaufgaben (mit oder ohne Amtskette) zuzuordnen sein.

In welcher Funktion (80% = Hauptverwaltungsbeamter oder 20% = „Politiker“) der Oberbürgermeister innerhalb oder außerhalb der Stadtverwaltung auftritt/erscheint, ist für Außenstehende nicht oder nur äußerst schwer erkennbar.

Nicht zu unterschätzen sind darüber hinaus auch die Nebenbezüge des OB, der diese für 2011 mit 72.631 EURO angibt, wovon er 49.042 EURO an die Stadt abführen muss.

Die verbleibenden 23.589 EURO muss er versteuern.

Demnach erhält Oberbürgermeister Bude (ohne Berücksichtigung eines ggf. zu zahlenden 13. Monatsgehaltes) jahrlich ein Brutto-Einkommen von 156.710,52 €.

Würde OB Bude die Option wählen, sich nicht mehr zur Wahl zu stellen, blieben ihm nach dieser Rechnung, volle Dienstzeit angenommen, (ohne Nebenbezüge) zu versteuernde Pensionsbezüge in Höhe von 94.516,28 EURO pro Jahr, also 7.876,36 EURO monatlich.

Die bisherigen Teile dieses SPECIALS:

Teil I: Die Lage

Teil II: Image- und Machtaspekte

 

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