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Städtische Mitarbeiter dürfen in Wahlkampfzeiten nicht an Parteiveran­staltungen teilnehmen • OB Reiners behält sich Entscheidung über Überlassung von städtischen Räumlichkeiten durch Parteien vor

Gerne laden Politiker Fachkräfte der Verwaltung zu Veranstaltungen ihrer jeweiligen Parteien ein, um themenbezogen Rede und Antwort zu stehen.

Damit soll vor der Landtagswahl am 14.05.2017 und der Bundestagswahl am 24.09.2017 die Teilnahme städtischer Mitarbeiter nicht mehr möglich sein.

Auch Besuche politischer Repräsentanten in Fachbereichen und Einrichtungen der Stadt Mönchengladbach sind untersagt.

So jedenfalls lautet die Anweisung von OB Hans Wilhelm Reiners (CDU) an die städtischen Mitarbeiter.

Damit solle sichergestellt werden, dass die Mitarbeiter der Stadt gegenüber der Bürgerschaft ihre Aufgaben unparteilich wahrnehmen.

So willkommen jegliches Interesse an der Arbeit der Stadtverwaltung sei, so wenig dürften sich Mitarbeiter auch nur dem Anschein aussetzen, während ihres Dienstes die gebotene Zurückhaltung zu verlassen und an parteipolitischen Auseinandersetzungen teilzunehmen, heißt es.

Städtische Mitarbeiter dürfen in dieser Eigenschaft an Veranstaltungen der Parteien zur Landtagswahl nicht teilnehmen.

Bei der Beurteilung, ob eine Parteiveranstaltung zu Wahlkampfzwecken dient, sei gerade unmittelbar vor Wahlen eine weite Auslegung geboten – was immer „weite Auslegung“ bedeuten soll.

„Deshalb sind ab sofort Diensträume der Verwaltung sowie städtische Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Wahlkampf nicht zur Verfügung zu stellen.“

Einschränkend heißt es in der Anweisung weiter: „Wenn politische Parteien für städtische Räume oder Einrichtungen Benutzungsgenehmigungen beantragen, so sind unverzüglich die Dezernenten einzuschalten, die dem Oberbürgermeister die Angelegenheit zur Entscheidung vorlegen.“

Damit dürften dann auch die Räumlichkeiten der städtischen Gesellschaften (als städtische „Einrichtungen“) gemeint sein, wie beispielsweise die mags/GEM, die Haupt- und Nebenräume des Stadttheaters sowie der Kaiser-Friedrich-Halle, manche Turn- und Mehrzweckhallen in und an Schulen usw.

In der Konsequenz stellt sich die Frage, ob in diesen Zeiträumen dann auch Besuche von Politikern in Schulen nicht mehr genehmigt werden, wie im Februar, als Dieter Breymann (CDU) und Ulrich Elsen (SPD) das Berufskolleg Mülfort besuchten, bei dem auch die Beteiligung an Wahlen Thema war.

Schlussfrage: „Darf auch der Oberbürgermeister – als städtischer Mitarbeiter – in dieser Eigenschaft an Wahlveranstaltungen seiner Partei auch nicht teilnehmen … und was ist mit den Dezernenten?“

 

 

 

1 Kommentar (Öffnen | Schließen)

1 Kommentar Empfänger "
Städtische Mitarbeiter dürfen in Wahlkampfzeiten nicht an Parteiveran­staltungen teilnehmen • OB Reiners behält sich Entscheidung über Überlassung von städtischen Räumlichkeiten durch Parteien vor"

#1 Kommentar von Torben Schultz am 13. März 2017 00000003 15:17 148941822503Mon, 13 Mar 2017 15:17:05 +0000

Wenn hier schon der „Breymann-Elsen-Schulwahlkampf“ unter dem Tarnmantel „Dialog der Demokraten“ angesprochen wird, dann sollte auch ergänzt werden, dass die Dienstlichen Mitteilungen des Oberbürgermeisters am 24.01.2017 raus gingen.

Dass Herr Breymann zusammen mit Herrn Elsen noch mal die Schulbank drückte war am 15.2.

Damit dürfte die indirekte Frage des vorletzten Absatz geklärt sein.

Solche Besuche wurden nach der Dienstanweisung genehmigt und werden sicherlich auch weiterhin genehmigt … da geht es ja nur um „Vier Fäuste für die Demokratie“ und die Hauptdarsteller haben halt die richtigen Parteibücher.