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Verwaltung könnte fast 70% der HSP-Konsolidierungsvorschläge „in eigener Zuständigkeit“ umsetzen

logo-hsp-25Von den 141 von Oberbürgermeister Bude „neu“ eingebrachten HSP-Konsolidierungsvorschlägen könnten 98 (= 69,504%) ohne Ratsentscheidung umgesetzt werden. Potenzial: 70.484.138 EURO. So ist es den 494 Seiten des HSP-Entwurfs zu entnehmen.

Um das festzustellen braucht es nur etwa eine Stunde. Warum die Umsetzung bislang nicht geschehen ist, lässt sich nicht in der gleichen Zeitdauer feststellen.

Da müsste jeder einzelne Vorschlag mit den „Autoren“ und/oder der Verwaltungsspitze erörtert werden. Denn ein „Warum nicht umgesetzt?“ ist in den einzelnen Beschreibungen nicht zu entnehmen.

Da von diesen 98 Vorschlägen, bei denen die Politik nicht entscheiden muss, 28 (noch) ohne monetäre Bewertung aufgelistet sind (also EURO-Beträge fehlen), ist das Konsolidierungspotenzial, das in die „Zuständigkeit“ der Verwaltung fällt, noch wesentlich höher.

Wie neu andererseits die 141 Vorschläge wirklich sind, können viele Politiker, die über den HSP entscheiden sollen, nur dann abschätzen, wenn sie entweder schon länger „in der Politik“ sind, oder ein besonderes Augenmerk auf die finanzielle Situation der Stadt haben.

Diese sitzen (hoffentlich) im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, den OB Norbert Bude abschaffen möchte und den CDU-Vertretern gar nicht schnell genug geht.

Schaut man einmal in die Vergangenheit wird man sich an diverse, wohlklingende Untersuchungen und Haushaltssicherungskonzepte erinnern, von denen niemand so richtig zu wissen scheint, was tatsächlich mit welchen Konsolidierungserfolgen umgesetzt wurde.

Auf BZMG-Nachfrage zu eben diesem Komplex verweist Stadtsprecher Wolfgang Speen auf den Auszug aus dem Vorwort zum HSK 2010/2011, in dem es u.a. heißt:

„Mit dem nunmehr vorgelegten HSK wurde ein Maßnahmenkatalog entwickelt, dessen Grundlagen hinsichtlich der Maßnahmenvorschläge auf Basis folgender Informationsquellen entwickelt wurde:

Außerdem zitiert Speen aus dem Auszug des Vorwortes zum HSK-Entwurf 2012:

„Zum Doppelhaushalt 2010/2011 wurde das, nach Überleitung ins NKF, erste HSK nach den Forderungen des Innenministererlasses „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ vom 06.03.2009 erstellt.

Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.09.2010 das Haushaltssicherungskonzept 2010 mit 165 Maßnahmen und einer Gesamtkonsolidierung im Finanzplanungszeitraum 2010 bis 2014 von 71.919.401 € beschlossen.

Die Bezirksregierung hebt in Ihrer Haushaltsverfügung vom 17.02.2011 positiv hervor, dass mit der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes erstmals eine Zusammenführung der noch offenen Maßnahmen aus den Gutachten der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) und der Firma Rödl stattgefunden hat und dass eine ‚qualitative Dimension erreicht wurde, die deutlich über die Konzepte der letzten Jahre hinaus geht’.

Dennoch konnte das HSK nicht genehmigt werden, da für das Jahr 2016 aufgrund des dann eintretenden vollständigen Verbrauchs der allgemeinen Rücklage gem. § 75 (7) GO die Überschuldung prognostiziert wurde. (Zitat Ende)

„Grundsätzlich waren alle Beteiligten sowohl bei der Entwicklung des alten HSK, sowie auch des neuen HSP auf die Existenz der Gutachten hin sensibilisiert, “ erklärte Speen und weist darauf hin, dass es Anfang der 90er Jahre schon einmal eine verwaltungsweite Konsolidierungsgruppe gegeben habe.

Deren Ergebnisse seien gesichtet und nochmals auf damals nicht umgesetzte Konsolidierungen geprüft und bewertet worden.

Eine Synopse bzw. Zusammenstellung über alle Gutachten hinweg gibt es hingegen nicht.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, auf welcher Basis die 66 Ratsmitglieder schlussendlich am 27.09.2012 seriös eine so „alternativlose“ Entscheidung zu Budes Haushaltssanierungsplan treffen können.

Vielleicht fragt ja jemand ganz konkret, warum aus dem letzten HSK von ca. 90 Maßnahmen 82 nicht umgesetzt wurden und nimmt die entsprechenden Aussagen nicht „nur mal so“ zur Kenntnis.

Möglicherweise fragt ja mal jemand „nachdrücklich“, warum der OB die Konsolodierungspotenziale, die er „in eigener Zuständigkeit“ hätte heben können, nicht gehoben hat.

Schon seit seiner ersten Amtszeit (ab 2004) hätte er Vieles davon problemlos erledigen können: auch ohne „eigene“ Ratsmehrheit.

Vielleicht wären dann die von vielen als „dramatisch“ empfundenen Erhöhungen der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer weniger „dramatisch“ ausgefallen und manche von ihm aktuell eingebrachten Einsparungen hätten sich erübrigt.