Redaktionelle Werbung
Von Anzeigenservice BZMG [01.06.2009 - 11:35 Uhr]
Wenn Sie BZMG-Leser ausführlicher über sich selbst, Ihr Unternehmen, Ihre Organisation, Ihre Produkte oder Leistungen informieren möchten, bietet sich die „Redaktionelle Werbung” in Form eines Artikels an.
Text, Bilder, Grafiken usw. bestimmt der Werber. Das Einbinden in BZMG übernimmt die BZMG-Redaktion und stellt sicher, dass redaktionelle Werbung unzweifelhaft als solche erkennbar ist
Durch eine ausführlich bebilderte Darstellung
- machen Sie neue Interessenten und Kunden auf sich aufmerksam,
- vertiefen Sie die Kontakte zu Ihrer bisherigen Kundschaft,
- informieren Sie über neue Produkte und Dienstleistungen,
- stellen Sie Ihre Qualifikationen und Unternehmensschwerpunkte heraus und
- werben mit Ihren Qualitätsstandards und Zertifizierungen.
Gerne unterstützen unsere Redakterure bei der Entwicklung und redaktionellen Umsetzung.
Unabhängig davon unterliegen die Inhalte von “Redaktioneller Werbung” uneingeschränkt den Nutzungsbedingungen und geben nicht die Meinung der Herausgeber, der Redaktion, der Moderatoren oder der Redakterure wieder. Dafür ist ausschließlich der Werber verantwortlich.
Größe: Die Breite des Artikels entspricht der eines BZMG-Artikels. Die Höhe ergibt sich aus Textmenge, Bildern, Grafiken usw.
Verlinkung: optional
Preis: über Angebot
Abwicklung: Einzelheiten hierzu stimmen wir gerne mit Ihnen ab und erstellen ein individuelles Angebot:
Kontakt: anzeigenservice@bz-mg.de oder Telefon (0 21 66) 92 43 03




























