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Braunkohlenbagger erreichen das Stadtgebiet: Stadtrat setzt deutliches Signal zum weiteren Verfahren bei Garzweiler II

Genau zu dem Zeitpunkt, als der Braunkohlenbagger das Stadtgebiet Mönchengladbach erreicht, positioniert sich der Rat mit einem klaren Signal, wie die Stadt mit dem weiteren Verfahren zu Garzweiler II umgehen wird, teilt die Pressestelle mit:

„Der Widerstand gegen die vielfältigen Folgen des Braunkohlenabbaus vor den Toren Mönchengladbachs eint Bürger, Politik und Verwaltung seit Jahrzehnten wie kaum ein anderes Thema.

Einstimmig folgten in dieser Tradition am 21.05.2014 dieses Jahres alle Ratsparteien einem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP und UFG zum Braunkohlenplan Garzweiler II.

Mit diesem Antrag beauftragt der Rat die Verwaltung bei der Veränderung oder möglichen Neuaufstellung des Braunkohlenplans Garzweiler II die Interessen der Stadt Mönchengladbach geltend zu machen.

Am 28. März verkündete Ministerpräsidentin Kraft die Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler II. Sie folgte damit auch Forderungen der Stadt Mönchengladbach, die diese bereits in den Genehmigungsverfahren vor 20 Jahren gestellten hatte.

Schon damals bezweifelte die Stadt die energiepolitische Notwendigkeit des Tagebaus und stellte die Klimaschädlichkeit der Braunkohlenverstromung heraus.

Die Verkleinerung des Tagebaus bedarf einer neuen Leitentscheidung der Landesregierung und eines neuen Braunkohlenplanverfahrens.

Die Politik der Stadt Mönchengladbach sieht hier die Möglichkeit, sich erneut gegen schädliche Tagebauauswirkungen auf das Stadtgebiet zu stellen.

So fordert sie zum Beispiel, dass wirtschaftliche und wasserwirtschaftliche Schäden neu bewertet werden und die Beweislast von Bergschäden zu Gunsten der Eigentümer gesetzlich geregelt wird. Insbesondere plädiert der Antrag für einen größeren Abstand des Abbaugebietes zum Stadtgebiet.

Aus Sicht von Stadtdirektor und Stadtkämmerer Bernd Kuckels ist der Antrag der Fraktionen sehr zu begrüßen. Die Verwaltung arbeite seit vielen Jahren in den verschiedensten Gremien an der Wahrung der städtischen Interessen.

Nun erhalte sie durch den aktuellen Ratsbeschluss zum richtigen Zeitpunkt ein klares Handlungsmandat zu den anstehenden komplexen und langwierigen Verfahren zur Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II.

Er begrüßte zudem die Tatsache, dass der Antrag über Parteigrenzen hinweg formuliert und getragen werde. Dies sei von besonderer Bedeutung, da die ablehnende Mönchengladbacher Haltung zum Tagebau in der politischen Landschaft des Braunkohlenreviers zumeist nicht mitgetragen würde.

Vor diesem Hintergrund sah Oberbürgermeister Norbert Bude die Entscheidung, sich mit den Tagebaurandgemeinden Jüchen, Erkelenz und Titz zusammenzuschließen, als richtigen Schritt zum richtigen Zeitpunkt an.

Es sei bereits feststellbar, dass der Zusammenschluss bei der Landesregierung und dem Bergbautreibenden ein höheres Gewicht und damit mehr Aufmerksamkeit bei gemeinsamen Forderungen zu Tagebauthemen bewirke.

Die Verwaltung wird in der ersten Sitzung des neuen Umweltausschusses nach der Kommunalwahl einen umfassenden Sachstandsbericht zur Tagebauverkleinerung halten.

Kurz vor der Ratssitzung informierte ein Wanloer Landwirt die Verwaltung, dass einer der gigantischen Braunkohlenbagger der RWE Power AG aus dem Rhein-Kreis Neuss kommend die südöstlichste Stadtgrenze überschritten habe. Vom Bergbautreibenden wurde die Stadt darüber nicht informiert.

Vielen Mönchengladbachern ist nicht bewusst, dass Teile des Stadtgebiets auch dem aktiven Abbau zum Opfer fallen werden.

Dies wird mit diesen Tagen beginnend bis weit in die 2020er Jahre hinein der Fall sein. Die für den Tagebau abzubaggernde Stadtfläche wird etwa 110 Hektar betragen, was in etwa der zusammengenommenen Siedlungsfläche von Wanlo und Wickrathberg entspricht.

Hierbei werden ausschließlich unbebaute landwirtschaftliche Flächen betroffen sein. Für landwirtschaftliche Betriebe, z.B. aus dem Raum Wanlo, bedeutet dies z. T. harte Einschnitte. Geeignete, nahe gelegene Ersatzflächen sind kaum verfügbar.

Eine rein finanzielle Entschädigung durch RWE zieht teilweise die Einstellung des Betriebs nach sich, da die landwirtschaftliche Produktion wegen der fehlenden Flächen nicht weitergehen kann.“