Wall als „wilde“ Bauschuttkippe? – Ergänzung –

Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

12-01-15-wall-wanlo-000011Das Deklarieren von Stoffen, die in den Wall eingebracht werden, ist das Eine, was dort wirklich entsorgt wird, das Andere. In Beantwortung der Kommentare nachstehend erste Erläuterungen.

Zuständig für die Überwachung der „Wall-Baustelle“ ist die Bezirksregierung Arnsberg. Von dort wurde uns die Beantwortung entsprechender Fragen zugesagt.

Die Stadtverwaltung hat am Montag, den 16.01.2012 durch einen Hinweis aus der Bevölkerung davon erfahren und unverzüglich das Bergamt Düren informiert. Dieses war dann noch am gleichen Tag vor Ort.

BAUSCHUTT

17
Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)

Untergruppen:

  • 17 01 01
    Beton
  • 17 01 02
    Ziegel
  • 17 01 03
    Fliesen, Ziegel und Keramik
  • 17 01 07
    Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen (also ohne 17 01 06: Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten)
  • 17 03 02
    Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen, (also ohne 17 03 01: kohlenteerhaltige Bitumengemische)
  • 17 05 08
    Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt (also ohne 17 05 07: Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält)
  • 17 08 02
    Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen (also ohne 17 08 01: Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind)

BODEN

  • 17 05 04
    Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen (also ohne 17 05 03: Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten)

19
Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Wasserbehandlungsanlagen  sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke

Untergruppen:

  • 19 02 09
    feste brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
  •  19 13 02 feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 01 fallen (also ohne 19 13 01: feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten

20      
Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen

  • 20 02 02 Glas
Ein Kommentar zu “Wall als „wilde“ Bauschuttkippe? – Ergänzung –”
  1. Danke für die Auflistung…..

    Ein Anfang mit den Kontrollen scheint ja gemacht.
    Jetzt ist das Bergamt und die Kommune gefordert.

    Die Frage ist nur, was ist mit den schon eingelassenen „Fremdstoffen“?

    Werden die entfernt?
    Wenn ja wie?
    Wer kommt dafür auf?

    Auch eine Stellungnahme von Seiten des Auftraggebers wäre nicht schlecht.

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