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Dichtheitsprüfung: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, den Vollzug der Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG auszusetzen.“

nrw_wappenzeichen-60So lautet der Beschlusstext, mit dem CDU, FDP und Linke im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landtags NRW einen Antrag der FDP [1] annahmen, der die Landesregierung auffordert, den Vollzug der Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserkanäle auszusetzen.

Zur Begründung wurde insbesondere angeführt, der entsprechende Erlass des Landesumweltministeriums ermögliche keine bürgerfreundliche Umsetzung des zugrundeliegenden Gesetzes aus dem Jahr 2007, insbesondere würden Bürgerinnen und Bürger anders behandelt als die öffentliche Hand.

SPD und Grüne werteten den Antrag als Aufruf zu rechtswidrigem Handeln und bezweifelten daher dessen Rechtmäßigkeit.

Landesumweltminister Johannes Remmel (Grüne) hatte zu Beginn der Ausschusssitzung angekündigt, im Januar einen Vorschlag zur Änderung des Landeswasserrechts vorzulegen.

Zu Beginn der Aussprache hatte der Ausschussvorsitzende Friedhelm Ortgies auf das große Engagement der Bürgerinnen und Bürger hingewiesen, sich aber gegen persönliche Angriffe gegen die Mitglieder des Umweltausschusses insbesondere über das Internet verwahrt.

[PM Landtag NRW]

Dazu meinte der Mönchengladbacher Klaus Lau, der sich seit Jahren landesweit gegen die bisherigen Regelungen zur Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasser-Hausanschlüssen wendet, dass alle Räte der NRW-Kommunen gut beraten wären, wenn sie im Rahmen einer „Dringlichkeitsentscheidung“ schnell aktiv würden und in Erfüllung ihrer Fürsorgeverpflichtung für den Bürger den Vollzug der eigenen Satzung ebenfalls formell umgehend aussetzen würden, da das Fundament der Satzung, der § 61 a LWG im Vollzug unbefristet ausgesetzt sei und das rechtssichere Ende vermutlich noch sehr lange auf sich warten lassen werde.

In Kürze reicht Lau bei der Stadt Mönchengladbach einen Bürgerantrag ein, mit dem über eine „dringliche Ratsvorlage“ der Vollzug der diesbezüglichen Mönchengladbacher Satzung ausgesetzt werden soll.