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Dichtheitsprüfung privater Hauskanäle – Aktueller Stand

hausanschluss [1]Bereits seit 2007 bedroht die Dichtheitsprüfung privater Hauskanäle Hausbesitzer und Mieter von NRW und damit auch Mönchengladbach. Durch nachdrücklichen Einsatz von ca. 75 Bürgerinitiativen war es gelungen, die „Macher“ des Gesetzes CDU und FDP von der ökosozialen Sinnleere des Gesetzes zu überzeugen.

Beide Parteien bekennen sich auch heute noch entschieden zum damaligen Fehler und entsprechender Gesetzesänderung.

Bis heute wurde kein einziger, objektiv wissenschaftlich belastbarer Beweis für eine tatsächliche Trinkwassergefährdung durch Undichte aus eventuellen Leckagen privater Abwasserkanäle vorgelegt.

Die erstrittene Hoffnung auf Beendigung des Unsinns schon während der vergangenen Wahlperiode wurde jäh durch die Landtagsauflösung und dem neuem Wahlergebnis zunichte gemacht.

Frau Kraft (SPD) und ihr Koalitionspartner Die GRÜNEN vertreten jetzt als neue „bürgerfreundliche“ Lösung den Standpunkt, dass die Kanalprüfung vor allem in Wasserschutzgebieten (WSG) I – III b und für gewerblich genutzte Immobilien in- und außerhalb von WSG durchzuführen ist.

Bereits teilgewerbliche Gebäudenutzung wie Stromerzeugung auf Einfamilienhäusern oder gewerbliche Büronutzungen könnten nach den Vorstellungen der SPD zur trickreichen Fußangel werden.

Karte-Stadt-Moenchengladbach-Wasserschutzzonen1 [2]In Mönchengladbach würde die Gegend um Wickrath und Hoppbroich bereits von der ersten Prüfungswelle erfasst, obwohl unsere Trinkwasserqualität in Mönchengladbach mit ca. 8.000 Proben jährlich penibel geprüft wird.

Man könnte das Grundwasser im Gegenteil zum Oberflächenwasser aus hygienischer Sicht grundsätzlich direkt trinken (RP-MG, 22.03.2011).

In keinem unserer Trinkgewässer wurden Spuren von Medikamenten festgestellt (RP-MG, 06.04.2011).

Damit unsere weiße Keramik nicht einfärbt, werden regelmäßig nur Eisen und Mangan entnommen.

Die SPD ist jetzt in den Herbstferien dabei, ihre „bürgerfreundlichen“ Vorstellungen als Gesetzesvorlage zu formulieren, die jedoch nach den bisherigen Verlautbarungen jede ökosoziale Logik vermissen lässt.

Nach gesicherten Insiderinformationen ist ein durchaus beachtlicher Teil der SPD-Landtagsabgeordneten nach massiven Bürger- und Wählerprotesten inzwischen auf einem guten Weg, den Vorstellungen der Bürgerinitiativen und der Opposition zu folgen, wonach nur bei wissenschaftlich objektiv nachgewiesenem Bedarf (z. B. Chemie-Unfälle und/ oder negativ auffällige Trinkwasseranalysen) zunächst allein mit Kanal schonenden Prüfverfahren geprüft werden soll.

Die diesbezügliche Positionierung unseres Mönchengladbach SPD MdL, Herrn Hans-Willi Körfges ist mir allerdings noch nicht bekannt.

Fazit: Es kann doch nicht wirklich schwer sein, die von den damaligen „Machern“ des Gesetzes inzwischen aus sachlicher Überzeugung eingestandenen Fehler auch als Regierungspartei nachzuvollziehen und die Wende durch eine ökosozial sinnvolle Gesetzgebung mitzumachen, z. B. durch eine themenbezogene „grosse Koalition“ in dieser brennenden Sachfrage.

Die Gesetzesänderung soll bald verabschiedet werden.

pfeil-rechts1„Offener Brief“ vom 17.10.2012 an die NRW-Landtagsabgeordneten [3]