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Hausanschlusssanierung bis spätestens 2015? – Teil I: Ein Leserbrief, der nicht veröffentlicht wurde

hausanschluss [1][26.01.2011] Am 21.12.2010 (RP Düs), am 2.1.11 (RP Düs) sowie am 04.01.2011 (RP MG)  versuchte ich die Rheinische Post durch einen Leserbrief dafür zu gewinnen, auch die Mönchengladbacher Hausbesitzer auf einen grundsätzlich geänderten Sachverhalt im Zusammenhang mit der anstehenden Kanalprüfung hinzuweisen.

Nach Expertenschätzung sollen nach den bis dahin geltenden Prüfkriterien bis zu 80 % der Anschlüsse sanierungsbedürftig sein. Die Sanierungskosten für ein Einfamilienhaus werden auf vier- bis fünfstellige EURO-Summen veranschlagt.

Das relativ kleine Prüfentgelt ist dagegen ein „Nichts“.

Der Endtermin zur Dichtheitsprüfung stand bis zur jetzt möglichen Verlängerung unabdingbar für alle privaten Hausanschlüsse mit dem 31.12.2015 fest.

Auch die Westdeutsche Zeitung (03.01.2011) und viele andere Medien sind von mir umgehend mit der gleichen, für alle Hausbesitzer sehr erfreulichen Neuigkeit versorgt worden, damit unter anderem auch der Mönchengladbacher Rat seinen Bürgern helfen könnte.

Ich hatte die sensationellen ersten Änderungen, die nach viel Bürgereinsatz durchgesetzt wurden, einer Pressemitteilung (PM) vom 20.12.2010 der NRW/SPD – Fraktion des Landtags entnommen, die ich selbst 1 Tag später erhalten hatte.

Damals hatte ich – fast zeitgleich mit anderen Medien – kurzfristig die RP-Regionalredaktion Mönchengladbach und Düsseldorf gebeten, durch eine Veröffentlichung des Leserbriefes unseren Mitbürgern und den 66 Ratsmitgliedern frühzeitig die Möglichkeit zu bieten, sich eine sachgerechte Meinung zu dieser jetzt entschärften Problematik zu bilden, denn es ist nur eine sehr kurze Frist zur Umsetzung per Satzungsänderung bis Frühjahr 2011 gesetzt.

Der Pressemitteilung war bereits ein neuer Umweltministererlass vom 05.10.2010 vorausgegangen, der bereits eine erste erfreuliche Wende eingeleitet hatte. Auch der ist von mir weder im Rundfunk noch in der Presse wahr genommen worden. Außerdem ist in der PM ein weiterer Erlass angekündigt worden …

Den Leserbriefen hatte ich zum Beweis der Richtigkeit meiner Informationen sicherheitshalber noch die Pressemitteilung als Datei angehängt, so dass es keinen Zweifel am unserem ersten Erfolg beim Landtag geben konnte.

Da eine Pressemitteilung für die Presse und die wiederum für die Bürger da ist, hätte ich mir das nach meinem bisherigen Verständnis zum Sinn einer PM sparen können aber:

Auch in der RP keine Veröffentlichung, keine Nachricht, nichts…

Nachdem 3 Wochen nach Absendung  an die Chefredaktion Düsseldorf nirgendwo im hiesigen Raum ein Artikel erschienen war, erhielt ich von dort die Nachricht: dass mein Leserbrief aus Platzgründen „leider“ nicht veröffentlicht werden könne.

“Wir möchten Sie aber ausdrücklich ermuntern, uns Ihre Meinung auch zukünftig mitzuteilen. Vielleicht hat Ihre Zuschrift beim nächsten Mal eine Chance“, hieß es lakonisch im Schreiben der RP-Redaktion.

RP-MG_regional-15_01_2011-x [2]Stattdessen erschien am 15.01.2011 dieser Artikel in der Mönchengladbacher Stadtpost der RP, worauf inhaltlich noch einzugehen sein wird.

Hier jedoch zunächst mein Leserbrief, der nie erschien:

„Kanal–TÜV“ – Gutes Neues Jahr?

Es ist jetzt 1 Jahr her, dass unser Oberbürgermeister uns in einem grünen Brief über die geplante Umsetzung der Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen nach § 61 a Landes–Wassergesetz NRW informiert hat.

Die Verantwortlichen hatten wohl dabei den Gedanken vernachlässigt, dass ein Alleinverdiener, Arbeitsloser, Rentner oder Hartz-IV–Empfänger möglicherweise nicht in der Lage ist, auf eine interessen-lastige Gesetzesinterpretation der Ratsmitglieder hin zwischen 5.000 € und 20.000 € für von Fachleuten ökologisch vollkommen widersprüchlich diskutierte Grundwassereffekte auszugeben.

Bei langen Wegen zum öffentlichen Kanal sowie abzweigenden Rohrleitungen kann die Sache noch wesentlich teurer werden.

Abgesehen davon habe ich bei sehr viel Bemühen noch keinen Fachmann gefunden, der in der Lage oder bereit wäre, konkrete Angaben zur Haltbarkeitsdauer der einzubauenden „Inliner“ zu machen – einfach deswegen, weil es keine dauerhaften praktischen Erfahrungen gibt. Die Inliner oder der alternative Flutungsbelag werden heute mit der gleichen naiven Selbstverständlichkeit eingebaut, wie es damals bei Tonrohren mit Gummidichtungen getan wurde, die heute – bereits ohne Kameraprüfung – von zertifizieren Fachleuten für garantiert undicht erklärt werden.

Die Garantie nach VOB hilft da nicht wirklich weiter. Es sollte daher jede Chance auf Erweiterung eines Zeitrahmens genutzt werden, damit ausreichend Erfahrung gesammelt werden kann um Schaden vom Bürger abzuwenden.

Jetzt hat Herr Bude durch unsere neue Landesregierung die Gelegenheit erhalten, bei unveränderten gesetzlichen Voraussetzungen nach entsprechendem Ratsbeschluss neue grüne Post zu verfassen:

Unser neuer NRW-Landtag (Pressemitteilung SPD–Fraktion Nr. 016 vom 20.12.2010) hat sich nach engagierter Bürgerbeteiligung von Tatsachen überzeugen lassen und mit Vernunft reagiert.

Es wurde ein erster Schritt in eine sozial verträglichere Richtung getan, in dem allen Kommunen die Möglichkeit eingeräumt wird, die Frist per Ratsbeschluss um 8 Jahre bis 2023 zu verlängern (Ausnahme Wasserschutzgebiete).

Es werden dadurch auch erste soziale Aspekte berücksichtigt, dass nämlich Ältere und allein lebende Hausbesitzer eine Ausnahme von der Sanierungspflicht erhalten können, bis die Erbfolge geregelt ist.

Auch reichen rein optische Prüfungen des Rohrsystems in nicht besonders sensiblen Gebieten vollkommen aus: „Demnach gilt die Grundleitung im Sinne der DIN 1986 T 30 als dicht, wenn bei einer Prüfung mit der Kanalfernsehanlage keine sichtbaren Schäden oder Fremdwassereintritte festgestellt wurden “.

Über vorgesehene Hochdruckreinigungsverfahren kein Wort, die mit bis zu 210 bar den ständig trocken liegenden oberen 80%-Anteil älterer (z.B. 40 jähriger) Gummidichtungen sowie die bewährt abdichtende Alterspatina erst zerstören. Druckprüfung, Wasserhalteverfahren und Hochdruckreinigungen dürften sich daher in den meisten Fällen aus Vernunftgründen verbieten.

Eine solch technisch provozierte Überlastung wird wie selbstverständlich keinem öffentlichen Kanal, der immerhin das größte Drainagerisiko für unser Grundwasser darstellt, zugemutet. Wenn in MG die Dimensionierung und Pflege der öffentlichen Abwasserkanäle mit der bauplanerisch genehmigten Besiedlung Schritt gehalten hätte, wäre sehr sicher im Stadtgebiet manche Grundwasserbelastung aufgrund von Starkregenspülung aus undichten und überquellenden Kanälen vermieden worden.

Der neue Erlass räumt den Kommunen ausdrücklich die Möglichkeit ein, bis Frühjahr 2011 Satzungen zu den Dichtheitsprüfungen zu erlassen.

Es wird darin empfohlen, die entsprechenden neuen Fristen am besten Zug um Zug mit den öffentlichen Sanierungen bis 2023 festzulegen.

Auch wird darauf hin gewiesen, dass ein öffentlicher Kanal erst dann keine Drainagewirkung mehr ausübt, wenn dieser selbst als Hauptader nach der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVKan ab 01.01.1996) nach 10 Jahren (= müsste schon längst erledigt sein) und danach alle 15 Jahre regelmäßig untersucht und so saniert wird, dass er dicht ist.

Von einer Kontrolle der öffentlichen Kanäle durch sachverständige unabhängige Dritte (z.B. TÜV, DEKRA) ist hier nicht die Rede, so dass der Kandidat mit dem größten Risikopotential sein ihm vom Bürger anvertrautes Rohrsystem selbst prüfen und für dicht erklären darf.

Unsere von uns gewählten Ratsmitglieder haben jetzt die rechtlich abgesicherte Chance erhalten, noch rechtzeitig ihre ggf. berufsbedingte NVV–Verbundenheit hinter berechtigte Wählerinteressen zurück stellen.

Der stetig anschwellenden MG-Verdrossenheit der Bürger (siehe z. B. kläglich geringe) Wahlbeteiligung lässt sich kaum mit vermeintlich visionären und dazu teuren Masterplänen, sondern am ehesten mit handfesten, vernünftigen und sozial verträglichen Ratsbeschlüssen entgegen wirken.

Andere Gemeinden aus NRW (z.B. Niederzier/Kreis Düren) handeln im Zuge einer öffentlichen Kanalsanierung Mengenrabatte mit einem Unternehmen aus, so dass ein jeder Anlieger 2.850 € für eine Leistung zahlt, die ansonsten leicht seine wirtschaftliche Belastungsgrenze überschreiten würde.

Es gäbe also durchaus vernünftige Alternativen, mit denen auch MG einmal mit einer verwirklichten positiven Vorreiterrolle beeindrucken könnte…

Niedersachsen hat im Übrigen von der Prüfungspflicht für private Hausanschlüsse vollkommen Abstand genommen. In Hessen werden Abwasserleitungen nur ab der Hauswand bis zum Einlauf in den Hauptkanal geprüft.

1 Kommentar (Öffnen | Schließen)

1 Kommentar Empfänger "Hausanschlusssanierung bis spätestens 2015? – Teil I: Ein Leserbrief, der nicht veröffentlicht wurde"

#1 Kommentar von Jose am 27. Januar 2011 00000001 12:02 129612974812Thu, 27 Jan 2011 12:02:28 +0000

Ihnen, Herr Lau, zunächst einmal im Namen der Bürger/Betroffenen vielen Dank! Sie haben getan, wofür wir Verwaltung und Politik eigentlich haben.

Aber, wie Sie auch richtig erkannt haben, was will man von einer NVV-Stadt anderes erwarten? Der OB?

Ein NVV-Fan, also was soll von dem an Kritik kommen? Warum sollte sich ein SOZIALdemokrat um die Bürger kümmern und sorgen, die ihn dort hin gebracht haben, wo er jetzt ist.

Sollten Sie allerdings irgendetwas Nettes, für den OB pressewirksames in der Sache haben, wird er bestimmt herbeieilen und den Strahlemann geben.

Aber bitte mit nichts behelligen, das ihn zwingen würde mit der NVV Klartext zu reden und auch noch für Bürgerinteressen einzutreten!