- BürgerZeitung für Mönchengladbach und Umland 1.0 - http://www.bz-mg.de -

Masterplan Mönchengladbach – Teil XIII: Ratsbeschluss zum Masterplan vom 03.07.2013 • MG 3.0 nach wie vor mit eigenwilliger Auslegung … nur in der Öffentlichkeit?

Es ist schon bemerkenswert, mit welcher Selbstverständlichkeit MG 3.0 behauptet, die Stadt hätte den Masterplan „… als Leitlinie für die zukünftige städtebauliche Entwicklung von Mönchengladbach beschlossen …“ und so den Eindruck von Verbindlichkeit erweckt.

Tatsächlich hat der Rat der Stadt am 03.07.2013 nämlich beschlossen, dass der Masterplan für ihn lediglich einen „informellen“ Charakter hat.

Auch die Verwaltungsspitze und viele Politiker schließen sich offensichtlich der inkorrekten Lesart der Vorsitzenden von MG 3.0, Fritz Otten und Ernst Kreuder, an. Die vielfältigen Gründe dafür an dieser Stelle aufzuführen, würde sicherlich den Rahmen sprengen.

[1]Tatsache ist, dass die „Verbindlichkeit“ schlichtweg unzutreffend und eine Suggestion ist, wie der Auszug aus der Niederschrift der Ratssitzung vom 03.07.2013 unzweideutig belegt.

Die Stadt verpflichtete sich mit diesem Beschluss nämlich nur, … „den Masterplan bei zukünftigen städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwicklungen und Entscheidung … in Erwägung zu ziehen …“

Sollten die Begriffe „informell“ und „in Erwägung ziehen“ weiteren Erklärungen bedürfen, sei ein Blick in Duden oder ähnliche Nachschlagewerke empfohlen.

Die Bedeutung von „informell“ beschreibt der Duden mit „ohne [formalen] Auftrag“ und „nicht offiziell“. Übertragen auf den Status des Masterplans bedeutet dies, dass die Inhalte des Masterplans für die Stadt nicht bindend sind.

„In Erwägung ziehen“ bedeutet nach Duden „sich etwas durch den Kopf gehen lassen“, also (vielleicht) mit „dem Gedanken spielen“, also ebenfalls Unverbindlichkeit.

Dass MG 3.0 diese faktische und rechtliche Unverbindlichkeit nicht zu akzeptieren bereit ist, wird bei allen sich bietenden Gelegenheiten durch entsprechende öffentliche Äußerungen unterstrichen, wie auch erneut anlässlich der Bürgerveranstaltung zum Wettbewerb für den Sonnenhausplatz an der Hindenburgstraße.

Dass Politiker, die im Rat dem Beschluss vom 03.07.2013 zugestimmt hatten, diese Falschdarstellungen des Vereins bislang unwidersprochen hinnehmen, kann nur damit erklärt werden, dass sie sich entweder der tatsächlichen Wirkung des Beschlusses nicht bewusst waren oder sich der falschen Interpretation durch MG 3.0 uneingeschränkt anschließen und damit den Eindruck einer „Masterplanhörigkeit“ erwecken.

Inhaltlich haben sich die Politiker den Abschnitten 1 bis 5 als „informelle Planung“ angeschlossen und die weiteren Abschnitte, die sich insbesondere mit den Maßnahmen und der Umsetzung des Masterplans befassen, lediglich „als Begründung“ zur Kenntnis genommen.

Angeschlossen hat sich der Rat am 03.07.2013 also nur an Grundsätzliches:

  1. Vorwort
  2. MG 3.0 – Ein Masterplan für Mönchengladbach
  3. Die Philosophie
  4. Strategische Ziele für Mönchengladbach, wie Vielfalt und Belebung, Vernetzung und Mobilität, „Der Grüne Händedruck“, Innenentwicklung, Identität und Charakter
  5. Der Masterplan Mönchengladbach – Eine vernetzte Stadt , Gladbachtal, Hochschule, Stadträume verbinden, Rheydt stärken

Im Klartext bedeutet das, dass die Maßnahmenvorschläge von MG 3.0 in keinster Weise – auch nicht „informell“ – bindend sind.

Insofern gibt es auch keine Grundlage dafür, dass MG 3.0 sich beispielsweise in die Frage der Gestaltung des Sonnehausplatzes, der Bleichwiese, der City-Ost usw. aktiv einschaltet oder eingeschaltet werden muss.

Dieser Faktenlage will MG 3.0 offensichtlich durch den „Masterplan-Beirat“ entgegen wirken, der bekanntlich nicht bei der Verwaltung, sondern der IHK/MG 3.0 eingerichtet werden soll.

Nach dem Willen von Kreuder & Co. soll dieser „Beirat“ hinter verschlossenen Türen tagen, womit deutlich wird, dass MG 3.0 bei konkreten Maßnahmen die Öffentlichkeit scheut.

Nachdem der Rat am 03.12.2013 ohne Beratung (und auch ohne Beratung in den vorgeschalteten Ausschüssen) beschlossen hat, keinen „Masterplan-Beirat“ auf Grundlage der Gemeindeordnung NRW einzurichten und diesen Bereich vollständig IHK und MG 3.0 zu überlassen, ist es angezeigt, den Namen „Masterplan-Beirat“ nicht mehr beizubehalten.

Welchen Namen dieses Gremium zukünftig tragen soll, bleibt der Kreativität von MG 3.0 und IHK überlassen.