VdK-Info-Veranstaltung für Arbeitgeber „Motiviert integriert II“ am 21. April 2009 in Düsseldorf

Hauptredaktion [ - Uhr]

bzmg-logo-vdk-d.jpgEs lohnt sich – auch finanziell – Menschen mit Behinderungen einzustellen. Darüber informieren der Sozialverband VdK NRW und der VdK-Bundesverband  am 21. April in Düsseldorf in der VdK-Geschäftsstelle, Fürstenwall 132.

Dass behinderte Arbeitnehmer oft hervorragende Leistungen erbringen, das wissen viele Arbeitgeber inzwischen. Was viele aber noch nicht wissen ist, dass es vielfältige finanzielle Möglichkeiten für Arbeitgeber gibt – zum Beispiel von den Rehabilitionsträgern und Integrationsämtern – wenn sie Menschen mit Behinderungen einstellen.

Mit der Info-Veranstaltung „Motiviert integriert II“, die der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit dem Sozialverband VdK Deutschland am 21. April in Düsseldorf durchführt, will der VdK unter anderem über die finanziellen Fördermöglichkeiten informieren, die vom Arbeitgeber bei der Einstellung oder Beschäftigungssicherung schwerbehinderter Menschen in Anspruch genommen werden können.

Kostenlos an dieser Veranstaltung teilnehmen können Arbeitgeber und Personalverantwortliche kleiner und mittelständischer Unternehmen.

Anmeldung unter (0228) 8 20 93 – 24 (Dorothee Czennia, Referentin Sozialpolitik, Sozialverband VdK Deutschland) oder per eMail: czennia@vdk.de .

Ziel des Projekts „Motiviert integriert II“, das der Sozialverband VdK Deutschland im Rahmen der Initiative „Jobs ohne Barrieren“ ins Leben gerufen hat, ist die Verbesserung der Beschäftigungssituation behinderter und schwerbehinderter Menschen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen.

Große Unternehmen nutzen bereits häufig die betriebswirtschaftlichen Vorteile bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen aber stellen einen Großteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse und sind damit das Rückgrat der Volkswirtschaft.

Mit „Motiviert integriert II“ will der Sozialverband VdK Deutschland Arbeitgeber und Personalverantwortliche unter anderem auch über die wichtigsten Inhalte des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) informieren.

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