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FNP-Änderung zum HDZ: Keine Beschlussfassung in der morgigen Ratssitzung

11-07-22-modell-mfiIn der morgigen Ratssitzung (Mittwoch, 21.12.2011) wird es nicht zu einer abschließenden Beschlussfassung der 200. Änderung des Flächennutzungsplanes für das geplante HDZ kommen.

Der Grund ist der zu knappe Zeitraum zwischen den Fristen im öffentlichen Beteiligungsverfahren und der in der Zuständigkeitsordnung vorgegebenen Frist für die Zusendung der Beratungsunterlagen an die Politik.

Laut Zuständigkeitsordnung mussten Ladung und Tagesordnung für die Sitzungen am siebten Tag vor den Sitzungen, also am 29.11.2011, den Mitgliedern der beiden politischen Gremien vorliegen.

Nach Fristende im öffentlichen Beteiligungsverfahren (11.11.2011) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (14.11.2011) sowie nach Vorlage der erforderlichen Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf am 17.11.2011 müssen noch unter anderem die Anhörungskommission einberufen, die Niederschrift angefertigt sowie die eingegangenen Stellungnahmen erfasst und die rechtssicheren Abwägungsvorschläge erarbeitet werden.

Für diesen komplexen Vorgang hätten der Verwaltung lediglich zwei Wochen zur Verfügung gestanden.

„Es war daher nicht möglich, über die abschließende Beschlussfassung der 200. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits im Ratszug Dezember 2011 entscheiden zu lassen“, betonten Verwaltung und Investor mfi in einer gemeinsamen Stellungnahme. Grundsätzliches und oberstes Ziel der laufenden Bauleitplanung sei die absolute Rechtssicherheit.

Im Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen insgesamt 86 Stellungnahmen während der Frist ein.

Für weitere, während der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen muss nun die Anhörungskommission einberufen werden.

Im Verfahren der Abstimmung mit den Nachbargemeinden und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gingen 22 Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Inhalten ein.

Ebenso ging die abschließende Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zur landesplanerischen Abstimmung ein.

Aus Sicht der Bezirksregierung bestehen keine landesplanerischen Bedenken gegen die 200. FNP-Änderung.

Die 200. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen Hindenburgstraße, Viersener Straße und Steinmetzstraße sowie für den Bereich Stepgesstraße ist – wie auch der Bebauungsplan – die planrechtliche Voraussetzung für die Realisierung des HDZ.

Sowohl Stadtverwaltung als auch Investor mfi weisen darauf hin, dass der geplante Zeitplan zum Bau der „Mönchengladbach Arcaden“ durch die Verschiebung der Beratungen zur 200. Änderung des FNP gegebenenfalls in eine Sondersitzung nicht in Verzögerung gerät.

Die geplante Eröffnung der „Arcaden“ im Jahr 2014 werde weiterhin angestrebt.

[PM]