Noch keine Entscheidung über motorbetriebene Starts am Flugplatz Wanlo • Obere Luftfahrtbehörde bei der Bezirksregierung plant Erörterungstermin • Bauordnungsbehörde der Bezirksregierung lehnt Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes in Wanlo ab

Bernhard Wilms [ - Uhr]

[22.10.2014] Entgegen einer heutigen Pressemitteilung der Stadt Mönchengladbach hat die Bezirksregierung Düsseldorf motorbe­triebenen Starts in Wanlo noch nicht zugestimmt.

Seit etwa einem Jahr prüft die Bezirksregierung den Antrag des „Verein Luftfahrt e.V. Mönchengladbach, Rheydt und Umgebung“, auf dem Segelfluggelände neben den genehmigten „Windenstarts“ auch Starts von Segelflugzeugen mit Ultra-Leicht-Fluggeräten durchführen zu können.

Vor der Kommunalwahl 2014 wollten Verwaltung und eine breite Ratsmehrheit diese Start-Option verhindern und meinten, durch die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) dies durchsetzen zu können.

Nun flatterte der Verwaltung die Ablehnung zur 215. Änderung des Flächennutzungs­plans ins Haus.

In einer Presseerklärung von heute teilte die Pressestelle der Stadt unter der Headline „Bezirksregierung lässt motorbetriebene Starts und Landungen in Wanlo zu“ mit, dass die Bezirksregierung die vom Rat beschlossene Änderung des FNP abgelehnt habe.

Der Interpretation der Stadt, dass damit auch gleichzeitig die „Motor-Starts“ genehmigt seien, widerspricht die Bezirksregierung deutlich und erklärt, dass es sich hierbei um zwei unterschiedliche Verfahren handele und die „Obere Luftfahrtbehörde“ (Anm.: Teil der Bezirksregierung) über den Antrag des Vereins noch nicht entschieden habe.

Wie eine Pressesprecherin der Bezirksregierung auf Nachfrage unserer Zeitung erläutert, hat die Bauordnungsbehörde der Bezirksregierung (Anm.: ebenfalls Teil der Bezirksregierung) die FNP-Änderung abgelehnt und nicht die Obere Luftfahrtbehörde.

Der Stadt Mönchengladbach sei nicht erlaubt worden, die o.g. Einschränkung (Anm.: „keine Motorstarts“) in den FNP aufzunehmen.

Ob es Motorstarts in Wanlo geben wird, werde die Obere Luftaufsicht entscheiden und zwar am Ende des noch nicht abgeschlossenen Genehmigungsverfahrens.

Die Ablehnung der Änderung des FNP basiert auf der verwaltungsrechtlichen Einschätzung, dass es für den Ratsbeschluss keine Erfordernis gegeben habe.

Dies deshalb, weil in diesem „Fall“ bei einer anderen Behörde ein Verfahren (hier: Antragsverfahren des Vereins) betrieben wird, und diese Behörde von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht hat.

Selbst wenn die Bauaufsichtsbehörde der Bezirksregierung der Änderung des FNP zugestimmt hätte, wäre die „Luftaufsicht“ nicht an dieser Entscheidung gebunden gewesen.

Soweit die grundsätzliche Positionierung der Bezirksregierung.

Dies hätte der Rechtsabteilung der Stadt Mönchengladbach, dem damaligen OB Norbert Bude (SPD) aber auch einigen sonst so „rechtskundigen“ Ratsmitgliedern durchaus in den Sinn kommen müssen.

Möglicherweise waren angesichts der damals bevorstehenden Kommunalwahl nur wenige Politiker bereit, die „streitbaren“ Gegner der Motorstarts aus Wanlo und Umgebung nicht zu unterstützen, was durchaus als Populismus eingestuft werden kann.

Es war also der ungeeignete Versuch der Stadt Mönchengladbach, in der Angelegenheit „Motorstart ja oder nein“ auf der baurechtlichen Schiene eine Entscheidung zu erzwingen bzw. herbeizuführen.

Dass es nunmehr zu einem Rechtsstreit in Form einer Klage der Stadt Mönchengladbach gegen die Bezirksregierung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf kommen wird, kündigte die städtische Pressestelle heute schon einmal an.

Die Stadt ist der Auffassung, dass die Versagung der Zustimmung zur Änderung des FNP in der verabschiedeten Form ein Eingriff in die kommunale Planungshoheit darstellt.

Nach Auffassung der Stadt soll der durch Starts verursachte Motorfluglärm ausschließlich auf dem Verkehrslandeplatz an der Niersbrücke in Neuwerk konzentriert werden.

Zum weiteren Vorgehen im Genehmigungsverfahren für motorbetriebene Starts in Wanlo kündigte die Sprecherin der Düsseldorfer Bezirksregierung an, dass man sich auf Grund der großen Zahl von Eingaben im Rahmen der Offenlage zu Beginn dieses Jahres dazu entschlossen habe, in absehbarer Zeit eine in solchen Verfahren sonst nicht übliche Erörterung durchzuführen.

Ein Termin für diese Erörterung, zu der der antragstellende Verein und die Personen, die Eingaben gemacht haben, eingeladen werden, steht noch nicht fest.

Bezirksregierung revidiert Aussage von gestern • Luftverkehrsrecht doch vorrangig

http://www.moenchengladbach.de/index.php?id=526&user_wfp2pressenewsdetails_pi1[news_id]=14182

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