Das NKF • Teil I: Einleitung – Jetzt wird abgerechnet!

Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

Seit 2012 gilt für die NRW-Kommunen das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKF), für viele immer noch „ein Buch mit sieben Siegeln“. Mit dieser Themenreihe soll versucht werden, diese „Siegel“ ein wenig zu öffnen.

Natürlich sollen und können die Beschreibungen und Erläuterungen in dieser Reihe weder Schulungen noch Fachliteratur ersetzen.  Vielmehr sollen sie interessierten Bürgern und Steuerzahlern, aber auch Kommunalpolitikern erste Einblicke verschaffen.

Dazu veröffentlicht Eberhard Kanski, Geschäftsführer des BdSt (Bund der Steuerzahler NRW) seit Anfang 2012 eine Serie, die wir dankenswerterweise in unsere Themenreihen aufnehmen dürfen:

„Es ist vollbracht. Die 396 NRW-Kommunen haben ihre Haushalte umgestellt.

Sie führen ihre Bücher nach kaufmännischen Grundsätzen.

Wer jetzt einmal in den Haushalt seiner Stadt schaut, stellt schnell fest: Er sieht jetzt anders aus.

Es gibt Gewinn- und Verlustrechnungen, Liquiditätsplanungen und nahezu in allen Gemeinden sogar Bilanzen, manchmal auch schon aussagekräftige Kosten- und Leistungskennziffern.

Die neue Haushaltssystematik wirft aber auch viele Fragen auf.

Deshalb informieren wir auf Wunsch vieler Mitglieder in den nächsten Ausgaben unserer Zeitung in einer Serie über das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF).

Wie also liest man den neuen Haushalt?  Eines vorab: Wer als kommunalpolitisch interessierter Bürger über kaufmännisches Wissen verfügt, ist jetzt vorne mit dabei.

Dabei ist es egal, wo dieses Wissen erworben wurde, ob in der Berufsausbildung oder an der Hochschule, ob durch Fortbildungen oder in der kaufmännischen Praxis.

Wer weiß, wie eine Bilanz aufgebaut ist, wer schon einmal eine Gewinn- oder Verlustrechnung in den Händen hatte und für wen Kapitalflussrechnungen nichts wirklich Neues sind, kommt mit dem neuen Haushalt viel besser klar als mit dem alten Einnahmen-Ausgaben-System.

Dieses nannte man Kameralistik und stellte auf die ordnungsgemäße Verbuchung der Ein- und Auszahlungen ab.

Diese Zeiten sind vorbei.

Heute werden in unseren Kommunen wie bei jedem anderen Unternehmen auch Vermögenswerte dargestellt, ferner mögliche Zahlungsverpflichtungen wie Pensionen oder größere Reparaturen, auch Abschreibungen auf das Anlagevermögen werden vorgenommen.

Es gelten auch neue Spielregeln für die Haushaltssicherungskonzepte.

Früher mussten sie sofort erstellt werden, sobald die laufenden Ausgaben höher als die Einnahmen waren.

Halten heute die Erträge mit den Aufwendungen nicht Schritt, muss eine Stadt wie ein Unternehmer zuerst an die Reserven, um den Etat ins Gleichgewicht zu bringen.

Nicht unerwähnt muss aber bleiben, dass in einigen Städten das kommunale Eigenkapital heute bereits aufgebraucht ist.

Doch zurück zur neuen Struktur der Kommunaletats.

Die wichtigen neuen Bestandteile sind:

  • die Haushaltssatzung,
  • die Bilanz,
  • der Gesamtergebnisplan,
  • der Gesamtfinanzplan,
  • die Teilergebnispläne,
  • der Vorbericht und
  • Anlagen, wie etwa der Stellenplan, die Übersicht über die Verbindlichkeiten oder die Fraktionszuschüsse.

Und wo finden die Steuerzahler nun die städtischen Schulden? Wo den Grundsteuer B-Hebesatz und die regelmäßig sehr umstrittenen Personalausgaben?

Grundsätzlich gilt: In der Bilanz stehen ganz „klassisch“ auf der linken Seite die Vermögenswerte, die Aktiva.

Rechts, auf der Seite der Passiva, findet der Steuerzahler das Eigen- und Fremdkapital seiner Stadt, also auch die Schulden, und erstmals auch die Rückstellungen für die Beamtenversorgung.

Im Gesamtergebnisplan, er ist mit der Gewinn- und Verlustrechnung einer Firma vergleichbar, sind alle Erträge und Aufwendungen dargestellt.

Das sind sämtliche Steuern, die Gebühren, Schlüsselzuweisungen und sonstigen Erträge wie Dividenden städtischer Firmen.

Ihnen gegenübergestellt finden sich alle kommunalen Aufwendungen, etwa für das Personal, die Sachaufwendungen oder die Finanztransfers an den Kreis, die Sportvereine oder caritative Verbände.

Erstmals wird als Aufwand auch der Wertverzehr nahezu des gesamten Gemeindevermögens berücksichtigt.

Es werden also Abschreibungen vorgenommen, wie sie jeder Kaufmann aus seinen Büchern kennt.

Im Gesamtfinanzplan finden sich die gesamten laufenden Ein- und Auszahlungen für das operative Geschäft sowie für die Investitionen.

Dieser Plan dient der Liquiditätssteuerung der Gemeinde.

Die Teilergebnispläne stellen hingegen auf die ganz konkreten Aufgaben ab, die die Gemeinden für ihre Einwohner leisten.

Hier sind, vereinfacht gesagt, etwa die Kosten und Erträge der einzelnen kommunalen Ämter zu finden, beispielsweise die Kosten für den gemeindlichen  Politikbetrieb oder für die Abwasserentsorgung.

Der Vorbericht informiert wie schon früher in der Kameralistik ganz grundsätzlich über die Finanzlage der eigenen Gemeinde.

So gut wie keine wesentlichen Änderungen zwischen dem alten und dem neuen Haushaltsrecht gibt es bei den Anlagen zum Etat.

Nach wie vor sind im Stellenplan alle Planstellen der eigenen Verwaltung dargestellt.

Und wie viel Geld und Sachmittel die Fraktionen aus der Stadtkasse erhalten, weist seit vielen Jahren und auch zukünftig eine entsprechende Übersicht aus.

„Unter dem Strich“ wird eines deutlich: Mit dem neuen Haushaltsrecht, das viel genauer als früher Erträge und Aufwendungen, aber auch Schulden, Etatreserven und künftige Zahlungsverpflichtungen berücksichtigt, kann jetzt richtig abgerechnet werden.

Die Kosten des Verwaltungshandelns werden klar ausgewiesen, aber auch die aktuellen und künftigen Lasten für die Steuerzahler.“

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