Grundbesitzabgaben 2016 • Teil VI: Gebührenzahler 2015 „ausgetrickst“ • Widerspruch für 2016 prüfen!
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Am 21.01.2015 erhielten die „Abgabepflichtigen“ (= Immobilieneigentümer) die Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2015. Zu diesem Zeitpunkt waren die einzelheiten Faktoren, die zu den Abfallgebühren führten, nicht bekannt, so dass kaum Abgabepflichtiger Kenntnis darüber hatte, wofür die Gebühren verwendet werden sollten.
Somit ließen viele Gebührenzahler – im Vertrauen darauf, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei – die Klagefrist von einem Monat (also bis etwa 23.02.2015) verstreichen und verzichteten so auf die Chance einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung und ggf. einer Reduzierung oder eines vollständigen Erlasses der Abfallentsorgungsgebühren für 2015.
Natürlich könnte man nun sagen „selbst schuld“. Dies jedoch wäre zu einfach, denn welcher der ca. 90.000 Abgabepflichtigen in Mönchengladbach hat die Zeit, die Kenntnisse und auch die Mittel dazu, die politischen Prozesse in der Intensität zu verfolgen und zu schlussfolgern, dass eine Klage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen wäre.
Für 2016 liegen die Dinge etwas anders.
Die Grundsteuer B wurde u.a. für die GroKo-Kampagne „Saubere Stadt“ erhöht, die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren wurden nicht in dem Maße reduziert, wie es allem Anschein nach möglich gewesen wäre und die Informationen aus der Klage einer Mönchengladbacher Eigentümergemeinschaft vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf liegen mit dem Ergebnis vor, dass die Stadt dem Klagebegehren stattgegeben hatte und die Mieter der Eigentümergemeinschaft für 2015 keine Abfallgebühren zahlen müssen.
Weitere Informationen zu dem Komplex Abfallgebühren 2015
Vor diesem Hintergrund sollten „Abgabepflichtige“ prüfen, ob sie den risikolosen Weg eines Widerspruches gegen wollen.
Wenn der Bescheid mit dem 13.01.2016 datiert ist, bleiben nur noch wenige Tage dazu. Dass Begründungen nachgereicht werden können, ist gängige Praxis.
Das Muster eines derartigen Widerspruches steht hier als Word- und als PDF-Datei zum Download zur Verfügung:
Download des Musters als Word-Datei
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